Aktenzeichen: 1 IN 151/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KGB Heizungsbau GmbH, mit Sitz in der Dorfstraße 16a, 23881 Breitenfelde, wurde durch das Amtsgericht Schwarzenbek am 28. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Marcel Gerwien, soll durch die getroffenen Maßnahmen vor weiteren finanziellen Nachteilen bewahrt werden, während das Verfahren zur endgültigen Insolvenzeröffnung vorbereitet wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann aus Schwarzenbek bestellt. Die Anordnung überträgt ihm wesentliche Entscheidungsbefugnisse zur Sicherung der Unternehmenswerte, einschließlich der Aufsicht über alle finanziellen Transaktionen und Vermögensverfügungen der KGB Heizungsbau GmbH. Dies schließt die Einziehung offener Forderungen auf ein spezielles Treuhandkonto ein, das eigens zur Verwaltung der Insolvenzmasse eingerichtet wird.
Einschränkungen und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Ab sofort dürfen Vermögensverfügungen der KGB Heizungsbau GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Einschränkung schützt die finanziellen Mittel des Unternehmens und sorgt dafür, dass sämtliche Zahlungen und Forderungen in einem geregelten Rahmen verwaltet werden. Damit sollen unkontrollierte Abflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft verhindert werden. Drittschuldner, also Gläubiger oder Geschäftspartner, die Zahlungen an die KGB Heizungsbau GmbH leisten müssten, sind ebenfalls dazu angehalten, ihre Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten, sofern dieser der Zahlung an die Schuldnerin nicht ausdrücklich zustimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung und Beschwerdemöglichkeit
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwarzenbek erfolgen. Auch die elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich. Die Beschwerde muss die betroffene Entscheidung sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird, und ist von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Fazit
Die vorläufige Insolvenzverwaltung für die KGB Heizungsbau GmbH hat das Ziel, das Vermögen des Unternehmens in einem geordneten Rahmen zu verwalten und die finanziellen Interessen der Gläubiger zu schützen. Rechtsanwalt Schaumann übernimmt diese anspruchsvolle Aufgabe, um sicherzustellen, dass das Verfahren reibungslos und im Sinne aller Beteiligten verläuft.