Aktenzeichen: 1 IN 178/24
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 25. Oktober 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solar-Energiedach GmbH PV, mit Sitz in der Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach, eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das auf die Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen spezialisiert ist und im Handelsregister Kaiserslautern unter der Nummer HRB 4142 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Joachim Rinder vertreten.
Gemäß § 270a Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) bleibt die Solar-Energiedach GmbH berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters weiter zu verwalten. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., von der Kanzlei ROCHADE Rechtsanwälte in Mannheim bestellt. Herr Wellstein wird sicherstellen, dass die Vermögensverwaltung des Unternehmens geordnet und im Einklang mit den Interessen der Gläubiger verläuft. Seine Kanzlei in der Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, ist über folgende Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
Telefon: 0621/129430
Fax: 0621/152466
E-Mail: kaiserslautern@rochade.net
Diese Form der vorläufigen Eigenverwaltung ermöglicht es der Solar-Energiedach GmbH PV, ihre Geschäfte fortzuführen und das Vermögen weiterhin zu verwalten, jedoch unter der Überwachung durch den Sachwalter. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Diese Entscheidung soll es der Solar-Energiedach GmbH PV ermöglichen, unter gerichtlicher Aufsicht eine potenzielle Sanierung vorzubereiten und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu wahren.