Interviewer: Frau Bontschev, im Zusammenhang mit der aktuellen Goldpreisentwicklung und Aussagen über zukünftige Goldmarkttrends haben einige YouTuber spekulative Prognosen gemacht und diskutieren auch über einen möglichen Goldstandard der BRICS-Staaten. Wie sollten Anleger solche Aussagen aus rechtlicher Perspektive einschätzen?
Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten immer sehr vorsichtig sein, wenn es um spekulative Aussagen zur Goldpreisentwicklung geht, besonders wenn sie von nicht lizenzierten Beratern oder Influencern stammen. Rechtlich betrachtet ist es wichtig, dass solche Aussagen als persönliche Meinung und nicht als finanzielle Beratung gekennzeichnet sind. YouTuber ohne entsprechende Lizenz dürfen keine verbindlichen Anlageempfehlungen aussprechen, da dies als unerlaubte Anlageberatung gewertet werden könnte. Für Anleger bedeutet das, dass sie solche Aussagen eher als allgemeine Informationen betrachten und nicht blind darauf vertrauen sollten.
Interviewer: Der YouTuber spricht auch von einem potenziellen Goldstandard der BRICS-Staaten und den Auswirkungen auf den Goldpreis. Inwiefern ist eine solche Information relevant für deutsche Anleger?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Möglichkeit eines Goldstandards bei den BRICS-Staaten ist aktuell eher eine theoretische Diskussion und sollte für deutsche Anleger mit Vorsicht betrachtet werden. Zwar könnte ein Goldstandard zu einer erhöhten Nachfrage und damit einem möglichen Preisanstieg führen, jedoch ist dies derzeit noch spekulativ. Wenn Anleger durch solche Aussagen motiviert werden, überstürzte Entscheidungen zu treffen, kann das riskant sein. Es ist wichtig, dass solche Trends unabhängig recherchiert und nicht als sicherer Hinweis auf Kursgewinne betrachtet werden. Generell ist bei langfristigen Anlageentscheidungen ein breiter und gut informierter Ansatz sicherer.
Interviewer: Der YouTuber spricht auch die hohen Förderkosten für Gold und die aktuelle Nachfrage an. Welche rechtlichen Aspekte sollten Anleger dabei beachten?
Rechtsanwältin Bontschev: Aussagen über hohe Förderkosten oder steigende Nachfrage sind legitime Informationen, aber sie können auch schnell missinterpretiert werden, besonders wenn damit hohe Gewinne versprochen oder angedeutet werden. Ein YouTuber sollte klarstellen, dass die Förderkosten keine Garantie für den langfristigen Goldpreis sind. Das hohe Aufgeld, also die Differenz zwischen Markt- und Verkaufspreis, sollte Anleger ebenfalls aufmerksam machen, da dieses als Gebühr auf den tatsächlichen Goldpreis hinzukommt und die tatsächliche Wertsteigerung relativiert.
Interviewer: Zum Abschluss, welche rechtlichen Empfehlungen haben Sie für Anleger, die sich auf YouTube oder sozialen Medien über Goldmärkte informieren?
Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten Informationen auf YouTube als Anregungen sehen, aber nicht als konkrete Anlageberatung. Es ist empfehlenswert, nur lizenzierten Beratern zu vertrauen, wenn es um Anlageentscheidungen geht. Auch sollten Anleger darauf achten, dass keine Anlageempfehlungen ohne Hinweis auf das Risiko gegeben werden. Der Edelmetallmarkt ist volatil und kann starken Preisschwankungen unterliegen. Schließlich rate ich Anlegern, auch Quellen außerhalb der sozialen Medien zu prüfen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.