Aktenzeichen: 275 IN 197/24 a
Das Amtsgericht Braunschweig hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der China-Garden SL GmbH am 16. Oktober 2024 entschieden, die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie die damit verbundenen Maßnahmen nach §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) aufzuheben. Das Unternehmen mit Sitz in der Berliner Straße 144, 38226 Salzgitter, das unter der Handelsregister-Nummer HRB 207539 beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Zhu Ye vertreten.
Dieser Beschluss bedeutet, dass die bisherigen Sicherungsmaßnahmen zur Vermögensüberwachung und -kontrolle, die im August dieses Jahres angeordnet wurden, nun zurückgenommen wurden. Die Entscheidung zur Aufhebung der vorläufigen Verwaltung wurde offenbar nach einer erneuten Prüfung der finanziellen Situation der China-Garden SL GmbH getroffen.
Rechtsmittelbelehrung
Die China-Garden SL GmbH hat das Recht, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen, sofern sie sich durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt sieht. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts gegeben werden. Die Beschwerdeschrift muss die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und eine Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Falls nur Teile der Entscheidung angefochten werden sollen, ist der genaue Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist ebenfalls erwünscht.
Darüber hinaus kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts Beschwerde eingelegt werden, falls der Beschwerdewert 200 Euro übersteigt. Diese Beschwerde ist innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder Erledigung des Verfahrens einzureichen.
Einsicht in den Beschluss
Interessierte und Betroffene können den vollständigen Beschluss zur Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig einsehen. Das Amtsgericht behält sich vor, das Verfahren weiter zu überwachen und etwaige zukünftige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag der China-Garden SL GmbH zu ergreifen.