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Vorläufige Insolvenzverwaltung über A & J 1. Dienstleistung GmbH angeordnet: Vermögenssicherung und Gläubigerschutz im Fokus

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 80 IN 726/24

Das Amtsgericht Bochum hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens am 16. Oktober 2024 um 15:09 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der A & J 1. Dienstleistung GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das seinen Sitz in der Resser Str. 37, 44653 Herne hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9993 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Klaus-Peter Arns vertreten. Herr Arns ist wohnhaft in der Harenburg 48 a, 44869 Bochum. Die A & J 1. Dienstleistung GmbH ist auf die Verwaltung des eigenen Vermögens spezialisiert.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt, die ihre Kanzlei in der Meinolphusstraße 10, 44789 Bochum betreibt. Sie übernimmt ab sofort die Kontrolle über die Vermögenswerte des Unternehmens und sorgt dafür, dass sämtliche finanziellen Verfügungen der A & J 1. Dienstleistung GmbH nur noch mit ihrer Zustimmung vorgenommen werden können.

Gerichtliche Anordnungen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen. Alle Verfügungen der A & J 1. Dienstleistung GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und das Vermögen für die Gläubiger des Unternehmens gesichert bleibt.

Rechtsanwältin Madsen ist berechtigt, alle Bankguthaben und Forderungen der GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Außerdem wurden sämtliche Drittschuldner – also alle Personen oder Unternehmen, die der A & J 1. Dienstleistung GmbH Geld schulden – angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Diese Maßnahmen sollen eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse sicherstellen und verhindern, dass Gläubiger benachteiligt werden.

Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bildet einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der A & J 1. Dienstleistung GmbH. Rechtsanwältin Dorothee Madsen wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens genau analysieren und Maßnahmen ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Diese Vorgehensweise ermöglicht es dem Amtsgericht, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung über die Eröffnung eines formellen Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Das Verfahren wird weiterhin vom Amtsgericht Bochum beaufsichtigt, um eine faire und gerechte Verteilung der Vermögenswerte unter den Gläubigern sicherzustellen.

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