Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elektrotec-Rehder GmbH, ansässig am Suerhoper Koppelweg 31 in Buchholz in der Nordheide, hat das Amtsgericht Tostedt am 16. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 22 IN 135/24 registriert. Die Elektrotec-Rehder GmbH wird durch den Geschäftsführer Sven Rehder vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 200111 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast bestellt, dessen Kanzlei sich am Moorfuhrtweg 11 in Hamburg befindet. Ab sofort sind Verfügungen der Elektrotec-Rehder GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilig verändert wird.
Auswirkungen und Pflichten
Dr. Wolgast ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Elektrotec-Rehder GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Gläubiger des Unternehmens werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um sicherzustellen, dass das Vermögen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesichert bleibt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und soll eine gerechte Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Elektrotec-Rehder GmbH oder jeder Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tostedt einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts gegeben werden. Es wird empfohlen, die Beschwerde gründlich zu begründen und sicherzustellen, dass die relevanten gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
Diese Anordnung stellt sicher, dass die Vermögenswerte der Elektrotec-Rehder GmbH bis zur Klärung der Insolvenzfrage gesichert und erhalten bleiben. Das Gericht wird im nächsten Schritt prüfen, ob die Voraussetzungen zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.