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Insolvenzverfahren der JT Management GmbH eingeleitet – Vorläufige Verwaltung zur Sicherung des Vermögens
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Insolvenzverfahren der JT Management GmbH eingeleitet – Vorläufige Verwaltung zur Sicherung des Vermögens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36j IN 5244/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der JT Management GmbH mit Sitz in Berlin wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 14.10.2024, um 09:00 Uhr, zur Sicherung der Insolvenzmasse eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die JT Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Müller und Julianna Maria Townsend, hat ihren Geschäftssitz in der Dircksenstraße 40 in 10178 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 258578 eingetragen.
Vorläufige Insolvenzverwaltung und Schutzmaßnahmen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Die Schuldnerin darf Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters tätigen, um eine nachteilige Veränderung ihrer Vermögenslage zu verhindern. Zudem wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen, untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorerst eingestellt.
Rechte und Pflichten der Beteiligten

Den Gläubigern der JT Management GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, nur noch unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dr. Dietrich ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder auf einem gesonderten Konto entgegenzunehmen. Außerdem wurde ihm das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und in die Bücher sowie Geschäftspapiere Einsicht zu nehmen.
Hinweis und Rechtsmittelbelehrung

Diese vorläufige Maßnahme erfolgt, um sicherzustellen, dass eine vollständige Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin gewährleistet ist. Sollte es zur Verfahrenseröffnung kommen, wird eine weitere Bekanntmachung folgen. Die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen durch die sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen, und der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung oder einer wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
14.10.2024

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