Aktenzeichen: 10 IN 210/23
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der ADMIRAL GROUP-Ement AG, ansässig in der Willy-Brandt-Allee 6, 65197 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden am 11. Oktober 2024 den Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 21133 eingetragen ist, wird durch den Vorstand Artur Walter vertreten.
Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich am 26. Juli 2023 angeordnet wurden, sind nun aufgehoben. Dies bedeutet, dass die ADMIRAL GROUP-Ement AG ab sofort wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen kann, ohne dass die bisherigen Einschränkungen fortbestehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen entweder beim Amtsgericht Wiesbaden oder beim Landgericht Wiesbaden, beide ansässig in der Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird, ist der Umfang der Anfechtung zu erläutern.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 11.10.2024