Aktenzeichen: 92 IN 179/24
Am 10.10.2024 hat das Amtsgericht Aachen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG, ansässig in der Dürener Straße 479, 52249 Eschweiler, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die HTS Logistik Service GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die HTS Logistik Verwaltungs-GmbH, beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen, bestellt. Herr Seckler ist unter der Telefonnummer und über seine Kanzlei in Aachen erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG zu sichern und zu überwachen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Das Amtsgericht Aachen hat auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG angeordnet:
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die HTS Logistik Service GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und dass alle finanziellen Transaktionen durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel in die Insolvenzmasse einfließen und zentral vom Insolvenzverwalter verwaltet werden.
Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle finanziellen Mittel gesichert und kontrolliert verwaltet werden, um die Gläubigerinteressen zu schützen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die HTS Logistik Service GmbH & Co. KG, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des Vermögens und verhindert, dass Gläubiger unabhängig Zugriff auf das Vermögen nehmen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt André Seckler hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Aufgabe, das Vermögen der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG zu sichern und zu überwachen. Seine Befugnisse umfassen:
Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Er ist verantwortlich für die Überwachung aller finanziellen Transaktionen und den Schutz des Vermögens vor Verlusten oder unberechtigten Abflüssen.
Prüfung der Liquidität: Herr Seckler prüft, ob die vorhandenen Mittel und Vermögenswerte der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und damit die Fortführung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Zentralisierte Kontrolle über finanzielle Mittel: Der vorläufige Insolvenzverwalter verwaltet die Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin und eröffnet, falls notwendig, Sonderkonten zur Abwicklung der Insolvenzmasse.
Einsichtnahme und öffentliche Bekanntmachung
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Aachen kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Anordnung in einem elektronischen Informationssystem, um die Öffentlichkeit über den Verfahrensstand zu informieren. Diese Veröffentlichung bleibt mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Aachen können die Schuldnerin und die Gläubiger des Unternehmens innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Aachen einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung, wobei die Frist alternativ auch durch die öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website des Gerichts abrufbar.
Fazit und Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Aachen soll sicherstellen, dass das Vermögen der HTS Logistik Service GmbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt. Rechtsanwalt André Seckler wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Diese Maßnahmen gewährleisten eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse und schützen die Interessen der Gläubiger.
Amtsgericht Aachen
10.10.2024
Aktenzeichen: 92 IN 179/24