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Vorläufige Insolvenzverwaltung für KSF Bau UG angeordnet (Az.: 1 IN 160/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 09. Oktober 2024 im Insolvenzverfahren 1 IN 160/24 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der KSF Bau UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Bauunternehmen mit Sitz in der Bahnhofstraße 14-16, 67742 Lauterecken, wird von Geschäftsführerin Jennifer Schneider vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 33780 eingetragen. Diese Maßnahme wurde getroffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die finanziellen Verhältnisse im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens zu klären.

Einzelheiten der Anordnung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim bestellt. Ab sofort sind sämtliche finanziellen Verfügungen der KSF Bau UG nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Anordnung ist es, unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Dr. Martini, mit Kanzlei in der E3 16, 68159 Mannheim, wird die Verantwortung für die Vermögensverwaltung und Überwachung der finanziellen Aktivitäten der KSF Bau UG übernehmen. Ihm wurde die Befugnis erteilt, über Bankkonten und Forderungen zu verfügen sowie eingehende Gelder einzuziehen. Diese Maßnahmen dienen dazu, einen geordneten Ablauf zu gewährleisten und zu vermeiden, dass finanzielle Mittel ohne Genehmigung abgeführt werden.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Martini hat den Auftrag, die finanzielle Lage des Unternehmens genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Mittel und Vermögenswerte ordnungsgemäß verwaltet werden. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in relevante Unterlagen zu nehmen und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu überprüfen. Durch die Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters soll sichergestellt werden, dass alle Gläubigeransprüche angemessen berücksichtigt werden.

Einsichtnahme und weitere Schritte

Der vollständige Beschluss sowie die Rechtsmittelbelehrung sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern einsehbar. Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner ist diese Information von Bedeutung, da sie die ersten Schritte des Insolvenzverfahrens kennzeichnet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das Unternehmen eine Sanierung anstreben kann oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini
E3 16
68159 Mannheim
Tel.: 0621-40171500
Fax: 0621-401715012
E-Mail: info@martini-rae.de

Diese vorläufige Maßnahme ermöglicht eine geordnete und gerichtliche Überwachung der finanziellen Situation der KSF Bau UG und dient der Absicherung der Gläubigerinteressen. Der Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern wird die zukünftigen Schritte des Unternehmens in diesem Verfahren maßgeblich beeinflussen.

Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 1 IN 160/24)

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