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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V. angeordnet (Az.: 25 IN 50132/24)
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V. angeordnet (Az.: 25 IN 50132/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 09. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Kiel im Verfahren 25 IN 50132/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Betreuten Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V. angeordnet. Der Verein, der unter der Adresse Große Ziegelstraße 62, 24148 Kiel, ansässig ist und durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel vertreten wird, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht. Der Beschluss soll sicherstellen, dass alle Vermögenswerte des Vereins bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren geschützt bleiben.

Details des Beschlusses

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde Rechtsanwalt Marcus Janca zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Westring 455, 24118 Kiel. Ab sofort sind alle Verfügungen des Vereins über seine Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die finanzielle Stabilität des Vereins zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Janca hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Vereins zu sichern und dessen wirtschaftliche Situation eingehend zu prüfen. Er ist befugt, sämtliche Außenstände des Vereins einzuziehen und über Bankguthaben zu verfügen. Darüber hinaus sind alle Schuldner des Vereins – also Personen oder Organisationen, die dem Verein Geld schulden – angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine finanziellen Mittel unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse erhalten bleibt.

Des Weiteren wird Rechtsanwalt Janca prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Vereins möglich ist. Er hat zudem das Recht, die Geschäftsräume des Vereins zu betreten und alle relevanten Dokumente einzusehen, um ein vollständiges Bild der finanziellen Lage zu erhalten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kiel können sowohl der Verein als auch die betroffenen Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls dieser öffentlich bekannt gemacht wurde, zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde den angefochtenen Beschluss bezeichnet und eine Erklärung enthält, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde ist zwar nicht zwingend, wird jedoch empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Ausblick und nächste Schritte

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V. nun in einer entscheidenden Phase seines Insolvenzverfahrens. Rechtsanwalt Janca wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Vereins eingehend prüfen und sicherstellen, dass alle Maßnahmen im Interesse der Gläubiger getroffen werden. Ob eine Fortführung des Vereins möglich ist oder eine Liquidation erfolgen muss, wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Marcus Janca
Westring 455
24118 Kiel
Telefon: 0431 99081-0
Telefax: 0431 99081-100

Dieser Beschluss des Amtsgerichts Kiel bietet dem Verein einen Rahmen, um seine Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung in Betracht zu ziehen. Die nächsten Schritte werden zeigen, wie sich die finanzielle Situation des Vereins entwickelt und welche Optionen für die Zukunft bestehen.

Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 25 IN 50132/24)

Hinweis zum Datenschutz: Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Kiel unter www.justiz.de oder in der Datenschutzerklärung des Gerichts.

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