Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WAK Holding GmbH, mit Sitz in der Hauptstraße 25, 38533 Vordorf, vertreten durch den Geschäftsführer Wilmar Krein, hat das Amtsgericht Gifhorn eine wichtige Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 35 IN 146/24 wurde am 18.09.2024 der Beschluss über die Aufhebung der vorläufigen Verwaltung sowie weiterer Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) gefasst.
Die WAK Holding GmbH, deren Geschäftstätigkeit in den letzten Monaten mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert war, befand sich seit Juli unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Diese Maßnahme diente dem Schutz des Vermögens der Gesellschaft und der Gläubiger, während der Insolvenzantrag geprüft wurde. Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts wird die vorläufige Verwaltung jedoch aufgehoben, was darauf hindeutet, dass sich das Verfahren in eine neue Phase bewegt.
Der vollständige Beschluss kann von allen Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragsgegnerin hat das Recht, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen, sofern sie durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt wurde. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.
Wird die Beschwerde eingereicht, muss diese die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung darüber enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sollte die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung deutlich zu benennen.
Darüber hinaus kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt.
Amtsgericht Gifhorn, 02.10.2024
Diese Entscheidung markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren der WAK Holding GmbH. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Zukunft des Unternehmens gestalten wird und welche weiteren Maßnahmen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergriffen werden. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um ihre Interessen in diesem komplexen Verfahren bestmöglich zu vertreten.