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Staatsanwaltschaft Leipzig
Insolvenzverfahren der Olio Sale Pepe UG: Gericht ordnet weitreichende Maßnahmen zur Vermögenssicherung an
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Insolvenzverfahren der Olio Sale Pepe UG: Gericht ordnet weitreichende Maßnahmen zur Vermögenssicherung an

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olio Sale Pepe UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Willmanndamm 15, 10827 Berlin, bedeutende Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 36o IN 4733/24 wird das Verfahren auf Antrag der AOK Nordost als antragstellende Gläubigerin geführt. Die AOK hatte aufgrund ausstehender Zahlungen das Insolvenzverfahren initiiert.

Die Olio Sale Pepe UG, vertreten durch die Geschäftsführerin Jilyn Iliescu, ist im Bereich des Gastgewerbes und des Handels mit verschiedenen Waren tätig. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, das über die letzten Jahre hinweg unter finanziellen Schwierigkeiten litt, ist durch das laufende Verfahren stark eingeschränkt.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht am 02.10.2024 mehrere entscheidende Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Unter anderem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, um zu verhindern, dass Vermögenswerte aus dem Unternehmen abgezogen werden, solange das Insolvenzverfahren geprüft wird. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorübergehend gestoppt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Berliner Rechtsanwältin Stephanie Hotopp bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, eine ordnungsgemäße Überwachung der finanziellen Transaktionen zu gewährleisten und zu prüfen, ob das Vermögen der Olio Sale Pepe UG ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Frau Hotopp ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen.

Die Geschäftsräume der Olio Sale Pepe UG dürfen von der vorläufigen Insolvenzverwalterin betreten werden, um Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Diese Maßnahmen dienen der vollständigen Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin und der Sicherstellung, dass keine weiteren Werte unrechtmäßig entzogen werden.

Für die Gläubiger und Geschäftspartner des Unternehmens bedeutet diese Anordnung, dass sie ihre Forderungen vorerst nur noch gegenüber der vorläufigen Insolvenzverwalterin geltend machen können. Zahlungen dürfen ausschließlich an sie geleistet werden, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Für alle Beteiligten bleibt nun abzuwarten, ob die vorläufige Insolvenzverwalterin die Fortführung des Unternehmens als realistisch erachtet oder ob es zu einer endgültigen Insolvenzabwicklung kommen wird.

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