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Insolvenzverfahren Krein Projektentwicklung GmbH: Vorläufige Verwaltung aufgehoben

geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krein Projektentwicklung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wilmar Krein, hat das Amtsgericht Gifhorn am 17.09.2024 einen bedeutenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 35 IN 152/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Unternehmens gemäß den §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens, da nunmehr keine vorläufigen Maßnahmen mehr bestehen.

Die Krein Projektentwicklung GmbH, mit Sitz in der Hauptstraße 25, 38533 Vordorf, stand bereits seit einigen Wochen unter vorläufiger Verwaltung. Diese Maßnahme diente dem Schutz des Unternehmensvermögens sowie der Vorbereitung des endgültigen Insolvenzverfahrens. Mit der aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts endet diese Phase jedoch vorerst.

Der vollständige Beschluss kann von allen Beteiligten und Interessierten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss hat die Antragsgegnerin das Recht, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen, sofern sie durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei jedem Amtsgericht möglich, muss jedoch rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn eingehen. Eine entsprechende Begründung sollte der Beschwerde beigelegt werden. Auch die Festsetzung des Gegenstandswertes kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand den Wert von 200 EUR übersteigt.

Amtsgericht Gifhorn, 02.10.2024

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