Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Leysieffer Genusskultur GmbH, ansässig in der Pagenstecherstraße 136, 49090 Osnabrück (Aktenzeichen 41 IN 78/24), hat das Amtsgericht Osnabrück am 02.10.2024 eine Berichtigung des ursprünglichen Beschlusses vorgenommen.
Der Beschluss, der ursprünglich ein allgemeines Verfügungsverbot für die Antragstellerin verhängte, wurde dahingehend geändert, dass nunmehr sämtliche Verfügungen der Leysieffer Genusskultur GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass alle finanziellen Transaktionen und Verfügungen der Gesellschaft unter strenger Aufsicht durchgeführt werden, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ermächtigt, ein Sonderkonto zugunsten der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen. Er darf Bankguthaben und Forderungen der Antragstellerin einziehen sowie eingehende Gelder verwalten und auf dieses Sonderkonto verbuchen. Auch den Schuldnern der Antragstellerin wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Leysieffer Genusskultur GmbH zu leisten.
Zudem erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Befugnis, Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Kontoführung zu begründen. Diese Verbindlichkeiten werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten behandelt.
Der vollständige Beschluss sowie weitere Verfahrensdetails können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück unter dem Aktenzeichen 41 IN 78/24 eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Beschlüsse im Verfahren durch Angabe des Aktenzeichens abrufbar sind.
Amtsgericht Osnabrück, 02.10.2024