Aktenzeichen: 92 IN 92/24
Am 26. September 2024 hat das Amtsgericht Fulda einen wichtigen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren der OE Beteiligungs GmbH, ansässig in der Frankfurter Straße 62, 36043 Fulda, gefasst. Das Verfahren wird im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung geführt und betrifft die Zukunft des Unternehmens, das durch seinen Geschäftsführer Martin Küpper vertreten wird.
Die rechtliche Vertretung der Antragstellerin erfolgt durch die Rechtsanwälte WELLENSIEK PartG mbB unter der Leitung von Dr. Volker Büteröwe. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Fulda bestellt.
Wesentliche Änderungen in der vorläufigen Verwaltung:
Im ursprünglich erlassenen Beschluss vom 05. September 2024 war festgelegt, dass die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse weiterhin bei der Antragstellerin verbleiben sollte, jedoch mit der Auflage, dass jede Änderung oder Beendigung der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedarf.
Diese Regelung wurde nun auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben, da sie im aktuellen Stadium des Verfahrens nicht mehr als erforderlich erachtet wird. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Ablauf der vorläufigen Verwaltung zu vereinfachen und die Flexibilität des Insolvenzverwalters zu erhöhen.
Weitere Maßnahmen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsO notwendigen Zustellungen durchzuführen, um den Verfahrensablauf zu sichern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda, einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung der Entscheidung oder, falls keine persönliche Zustellung erfolgt, mit der öffentlichen Bekanntmachung.
Sollte eine Beschwerde eingereicht werden, muss sie die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine entsprechende Erklärung enthalten. Die Einreichung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf der Justiz-Webseite zu finden.
Richterin am Amtsgericht Stock
Amtsgericht Fulda