Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren gegen Baumschulen Berlin-Baumschulenweg GmbH: Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 6210/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25. September 2024, um 15:00 Uhr, im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Baumschulen Berlin-Baumschulenweg GmbH, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Erich Gronau, erste Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin beschlossen.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 34724 geführt wird, ist in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurde folgendes angeordnet:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.

Vorläufige Insolvenzverwalterin: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Frau Dr. Lauterwein übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und dessen Werterhalt bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Einschränkungen für die Schuldnerin: Der Schuldnerin ist es untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über, die auch zur Einrichtung eines Sonderkontos und zur Entgegennahme von eingehenden Geldern ermächtigt wurde.

Drittschuldner aufgefordert: Gläubiger der Schuldnerin sind aufgefordert, jegliche Zahlungen und Forderungsausgleiche nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Vermögenswerte der Baumschulen Berlin-Baumschulenweg GmbH vor etwaigen weiteren Verlusten zu schützen und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen. Die gerichtlichen Verfügungen gelten bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –
25.09.2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorsicht! Unzulässige Finanzangebote durch die gefälschte "Bbetterbank"

Next Post

BaFin warnt vor betrügerischer Plattform: stockstrends.co unter Verdacht