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Amtsgericht Dortmund: Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der FABU Verwaltungs GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 258 IN 44/24

Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9936 eingetragenen FABU Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Bucher, wohnhaft in der Auf der Höhe 54, 59457 Werl, gibt es eine wichtige Entwicklung.

Die am 02.05.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund am 19.09.2024 offiziell aufgehoben. Dies bedeutet, dass der Schutz der Vermögenswerte, die zuvor zur Sicherung im Hinblick auf das Insolvenzverfahren festgelegt wurden, nun nicht mehr in Kraft ist.

Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt im laufenden Verfahren dar und könnte maßgebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens haben.

Dortmund, 19.09.2024

Hintergrund:
Die FABU Verwaltungs GmbH hatte sich bereits seit Längerem in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Das Insolvenzverfahren wurde eingeleitet, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vermögens sicherzustellen und die Gläubiger zu schützen. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Unternehmen nun angepasst wurden.

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