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Insolvenzverfahren für Über der Spree Projekt GmbH eingeleitet: Verfügungsverbot verhängt

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Über der Spree Projekt GmbH, mit Sitz in der Marienfelder Chaussee 16 A, 12349 Berlin, wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg am 16.09.2024 (Aktenzeichen 36u IN 3411/24) ein vorläufiges Verfügungsverbot erlassen. Damit reagiert das Gericht auf den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Der Beschluss beinhaltet, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, übergeht. Hackländer ist beauftragt, das Vermögen der Über der Spree Projekt GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens keine weiteren Vermögensverluste eintreten. Darüber hinaus soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Für die Schuldnerin bedeutet dies, dass sie keinerlei Verfügungen mehr über ihre Bankkonten oder Außenstände vornehmen darf. Alle Geldströme, einschließlich ausstehender Forderungen, fallen nun unter die Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters. Gläubiger und Drittschuldner wurden angewiesen, nur noch an Dr. Hackländer zu leisten, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Dieser Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg markiert einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren der Über der Spree Projekt GmbH, die sich nun in einer Phase intensiver Überprüfung und Sicherung ihrer Vermögenswerte befindet.

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