Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Elevate Clothing GmbH i.L.: Sicherungsmaßnahmen angeordnet

Insolvenzverfahren gegen Elevate Clothing GmbH i.L.: Sicherungsmaßnahmen angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der Elevate Clothing GmbH i.L., vertreten durch den Liquidator Frederick Bockslaff, wurde unter dem Aktenzeichen 36e IN 6062/24 am 12. September 2024 ein wichtiger Beschluss gefasst. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete Maßnahmen an, um mögliche Vermögensverluste bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Die Elevate Clothing GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Berlin, das im Handel und Onlinevertrieb von Textilien, Schuhen, Accessoires, Schmuck und Lifestyleprodukten tätig war, sowie Werbung und Veranstaltungen organisierte, hatte angesichts finanzieller Schwierigkeiten einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt. Um den weiteren Verlauf des Verfahrens zu steuern, wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Zu den angeordneten Maßnahmen gehören unter anderem die Untersagung von Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen, es sei denn, unbewegliche Vermögenswerte sind betroffen. Gleichzeitig dürfen Verfügungen über das Vermögen der Elevate Clothing GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen, der die Aufgabe hat, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu überwachen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, ein Sonderkonto zur Verwaltung der zukünftigen Insolvenzmasse einzurichten und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Banken und andere Schuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Verwalter zu leisten.

Die Sicherungsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Vermögensverluste eintreten und die Gläubiger geschützt werden. Wie das Verfahren weiter verläuft und ob die Insolvenz eröffnet wird, bleibt abzuwarten.

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