Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet: City Immobilien GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Insolvenzverfahren eröffnet: City Immobilien GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat am 13.09.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der City Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in der Heßstraße 82, 80798 München, angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 286044 eingetragene Gesellschaft hat damit die erste Phase des Insolvenzverfahrens erreicht.

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marc-André Kuhne, ansässig in der Herzogstraße 60, 80803 München, wurde bestellt, um das Vermögen der City Immobilien GmbH zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die finanzielle Schieflage des Unternehmens, welches nun umfassend geprüft wird, um eine Insolvenz möglicherweise abzuwenden oder ordnungsgemäß abzuwickeln.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde dem Insolvenzverwalter die Befugnis erteilt, Außenstände der City Immobilien GmbH einzuziehen und ein Treuhandkonto einzurichten, auf dem alle eingehenden Gelder verwaltet werden. Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte im Sinne des Verfahrens gesichert bleiben.

Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, die bewegliche Vermögensgegenstände betreffen, untersagt und bereits begonnene Maßnahmen bis auf Weiteres eingestellt. Diese Maßnahmen sollen den Gläubigern einen fairen und geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens ermöglichen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung gibt der City Immobilien GmbH die Möglichkeit, ihre finanziellen Verhältnisse zu stabilisieren und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Die Gläubiger und Betroffenen haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Insolvenzregister.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht München ein wichtiges Signal, dass das Insolvenzverfahren im Sinne der Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Wahrung der Gläubigerrechte konsequent durchgeführt wird.

Aktenzeichen: 1501 IN 10303/24

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