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Strenge Maßnahmen nach Geflügelpest: Stallpflicht und Schutzzonen im Saalekreis

Nach einem bestätigten Fall von Geflügelpest in Zöschen bei Leuna hat der Saalekreis umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Eine Schutzzone wurde um den betroffenen Geflügelhof eingerichtet, die zahlreiche angrenzende Gebiete umfasst. Zusätzlich wurde eine größere Überwachungszone etabliert, die sich nicht nur auf den Saalekreis, sondern auch auf Teile des Burgenlandkreises und benachbarte Landkreise in Sachsen erstreckt.

Innerhalb dieser Schutzzone gilt ab sofort eine strenge Stallpflicht für Geflügel. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in den betroffenen Gebieten nicht ins Freie gelassen werden darf, um eine mögliche Ansteckung durch Wildvögel zu verhindern. Dies ist eine der Hauptmaßnahmen zur Eindämmung der hoch ansteckenden Krankheit, die für Geflügel oft tödlich verläuft.

Zusätzlich zu der Stallpflicht werden in den betroffenen Zonen weitere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu gehören regelmäßige Gesundheitschecks des Geflügels in den betroffenen Gebieten und verstärkte Überwachung von Wildvögeln, die als Überträger der Seuche gelten.

Alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten sind zudem verpflichtet, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören Desinfektionsvorgaben für Schuhe und Fahrzeuge, die das Betriebsgelände betreten, sowie die Einhaltung strikter Hygieneregeln, um den Erreger nicht weiter zu verbreiten.

Die Behörden rufen Geflügelhalter dazu auf, besonders wachsam zu sein und Verdachtsfälle unverzüglich zu melden.

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