Start Europa EuGH erklärt ungarische Preiskontrollen bei Spar für rechtswidrig

EuGH erklärt ungarische Preiskontrollen bei Spar für rechtswidrig

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Die ungarische Tochter der Supermarktkette Spar hat einen bedeutenden Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg errungen. Der Gerichtshof urteilte, dass die von Ungarn im Jahr 2022 eingeführten Preis- und Mengenkontrollen für landwirtschaftliche Produkte gegen das EU-Recht verstoßen. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Geldstrafe, die gegen Spar Magyarorszag wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften verhängt wurde.

Laut dem EuGH behindert die ungarische Regelung „die Händler ohne angemessene Rechtfertigung daran, die Verkaufspreise und -mengen auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei zu bestimmen“. Ungarn hatte die Maßnahme ursprünglich mit der Bekämpfung der Inflation und dem Schutz benachteiligter Verbraucher begründet.

Verhältnismäßigkeit nicht gegeben

Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass die ungarische Verordnung unverhältnismäßig sei. Die festgesetzten Preise und vorgegebenen Mengen störten den freien Marktzugang und führten zu Beeinträchtigungen der Versorgungskette, die über das hinausgingen, was zur Erreichung der Ziele notwendig gewesen wäre.

Die Regelung war im Februar 2022 von der ungarischen Regierung im Rahmen der CoV-Pandemie eingeführt und bis Ende Juli 2023 aufrechterhalten worden. Nachdem bei Spar Magyarorszag im Mai 2023 ein Verstoß festgestellt und eine Strafe verhängt wurde, hatte sich das Unternehmen erfolgreich gegen die Strafe gewehrt und den Fall vor das ungarische Gericht gebracht, das den EuGH um Klärung bat.

Nach dem EuGH-Urteil liegt der Fall nun wieder beim ungarischen Gericht, das über den konkreten Fall und die verhängte Geldstrafe entscheiden muss.

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