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Insolvenzverfahren eingeleitet: Vorläufiger Insolvenzverwalter für ACELR8 GmbH & Co. KG eingesetzt

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 5998/24

Im Insolvenzverfahren um das Vermögen der ACELR8 GmbH & Co. KG, ansässig in der Dieffenbachstraße 36, 10967 Berlin, gibt es eine neue Entwicklung. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Daniel Sedgwick und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 59927 eingetragen, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10. September 2024 eine Reihe von Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehört das Verbot von Zwangsvollstreckungen und anderen Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst ausgesetzt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt. Alle Verfügungen über das Vermögen der ACELR8 GmbH & Co. KG bedürfen ab sofort seiner Zustimmung. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob es ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die Verwaltung der Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin liegt ab sofort in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Er ist befugt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und die entsprechenden Konten zu verwalten.

Diese Anordnung bleibt wirksam, bis das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 10.09.2024.

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