Start Verbraucherschutz Interview mit Rechtsanwältin Botschev über rechtliche Aspekte von Trading-Angeboten und Marketingversprechen

Interview mit Rechtsanwältin Botschev über rechtliche Aspekte von Trading-Angeboten und Marketingversprechen

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GrumpyBeere (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Botschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über die rechtlichen Aspekte des hier beschriebenen Trading-Angebots zu sprechen. Im Text wird behauptet, dass man praktisch ohne Risiko hohe Gewinne erzielen kann. Wie bewerten Sie solche Aussagen aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwältin Botschev: Solche Aussagen sind rechtlich problematisch. In der Finanzdienstleistungsbranche gelten strenge Regeln, insbesondere wenn es um die Bewerbung von Finanzprodukten geht. Aussagen wie „praktisch ohne Risiko“ oder „so gut wie kein Risiko“ können irreführend sein und sind potenziell rechtswidrig. Jede Anlageform, insbesondere der Handel mit Finanzprodukten, birgt Risiken. Wenn ein Anbieter suggeriert, dass es praktisch keine Risiken gibt, könnte dies als irreführende Werbung gewertet werden, was gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen würde.

Interviewer: Der Text spricht von „Gesetzmäßigkeiten“, die bestimmte Marktreaktionen auslösen sollen. Was halten Sie von solchen Formulierungen?

Rechtsanwältin Botschev: Die Verwendung des Begriffs „Gesetzmäßigkeiten“ in diesem Kontext könnte bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass es eine Art Garant für bestimmte Marktreaktionen gibt. Das ist jedoch irreführend, da die Finanzmärkte von vielen Faktoren beeinflusst werden und keine festen Regeln existieren, die sichere Gewinne garantieren. Solche Aussagen können Verbraucher täuschen und sie zu riskanten Investitionen verleiten, die sie sonst möglicherweise nicht eingehen würden.

Interviewer: Im Text wird auch auf die berufliche Herkunft des Anbieters und die Erfolgsgeschichten seiner Familie hingewiesen. Welche rechtlichen Aspekte sind hier zu beachten?

Rechtsanwältin Botschev: Die Berufserfahrung des Anbieters oder seiner Familie kann natürlich ein wichtiger Aspekt in der Werbung sein. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass diese Angaben wahrheitsgemäß und nicht übertrieben dargestellt werden. Wenn etwa behauptet wird, dass der Anbieter von Kindheit an große Multi-Millionen-Dollar-Deals abgewickelt hat, muss dies nachweisbar und realistisch sein. Andernfalls könnte auch dies als irreführend eingestuft werden. Zudem könnte eine solche Darstellung das Vertrauen der Kunden in einer Weise beeinflussen, die rechtlich bedenklich ist.

Interviewer: Der Anbieter behauptet, dass alle Bewertungen freiwillig und nicht manipulierbar sind. Welche rechtlichen Pflichten hat ein Anbieter in diesem Zusammenhang?

Rechtsanwältin Botschev: Der Anbieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kundenbewertungen authentisch und nicht manipuliert sind. Das bedeutet, dass er keine falschen Bewertungen erstellen oder unzulässigen Einfluss auf die Erstellung von Bewertungen nehmen darf. Manipulierte oder gekaufte Bewertungen sind nach dem UWG verboten. Sollte sich herausstellen, dass Bewertungen manipuliert sind, könnte dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Abmahnungen oder Bußgelder.

Interviewer: Was raten Sie Verbrauchern, die auf solche Angebote stoßen?

Rechtsanwältin Botschev: Verbraucher sollten immer skeptisch sein, wenn ihnen hohe Gewinne ohne Risiko versprochen werden. Es ist wichtig, sich gründlich zu informieren und die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Im Zweifel sollten Verbraucher unabhängigen rechtlichen oder finanziellen Rat einholen, bevor sie sich auf solche Angebote einlassen. Zudem sollte man sich der Risiken bewusst sein und sich nicht allein von verlockenden Werbeversprechen leiten lassen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Botschev, für Ihre wertvollen Einblicke.

Rechtsanwältin Botschev: Sehr gerne, ich hoffe, dass diese Informationen Verbrauchern helfen, bewusste und sichere Entscheidungen zu treffen.

Link:  https://www.youtube.com/watch?v=sMzIj3q6uwg

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