Griechenland hat die Bedingungen für den Erwerb eines sogenannten „Golden Visa“ erheblich verschärft. Bürger aus Nicht-EU-Staaten müssen ab sofort deutlich mehr investieren, um durch den Kauf einer Immobilie eine Aufenthaltserlaubnis im Land zu erhalten. Der Mindestbetrag für Immobilieninvestitionen in den Großstädten Athen und Thessaloniki sowie auf allen größeren Inseln wurde von bisher 250.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben. In anderen Regionen des Landes liegt die erforderliche Investitionssumme nun bei 400.000 Euro, wie die griechische Regierung mitteilte.
Das Golden-Visa-Programm ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, durch den Erwerb von Immobilien in Griechenland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die ihnen auch die freie Bewegung innerhalb des EU-Raums gestattet. Die deutliche Erhöhung der Investitionsanforderungen soll nach Angaben der Regierung auf die steigende Nachfrage und die Notwendigkeit reagieren, den Immobilienmarkt in den beliebten städtischen und touristischen Gebieten zu stabilisieren.
Ziel der Maßnahme ist es, den Zustrom von Investoren zu kanalisieren und gleichzeitig die lokale Bevölkerung vor weiter steigenden Immobilienpreisen zu schützen. Die Regierung hofft, durch die neuen Regelungen auch verstärkt Investitionen in weniger entwickelte Regionen des Landes zu lenken, die nun mit geringeren Mindestinvestitionen attraktiver gemacht werden sollen.
Diese Anpassung ist Teil einer breiteren Strategie, um die wirtschaftlichen Vorteile des Golden-Visa-Programms zu maximieren und gleichzeitig potenziellen negativen sozialen Auswirkungen entgegenzuwirken. Die griechischen Behörden betonen, dass das Programm weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Ankurbelung der Wirtschaft spielen wird, jedoch unter Bedingungen, die nachhaltiger und ausgewogener sind.