Start Allgemein Änderungen im September: Organspende, Corona-Hilfen und Steuerfristen

Änderungen im September: Organspende, Corona-Hilfen und Steuerfristen

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6966402 (CC0), Pixabay

Der September bringt eine Reihe von Neuerungen und Fristen, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick behalten sollten. Von der Vereinfachung der Organspende über die Abgabe von Corona-Hilfen-Abrechnungen bis hin zur Steuererklärung – hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Vereinfachung der Organspende: Neuerungen für den digitalen Organspendeausweis

Ab September soll es einfacher werden, die Entscheidung zur Organspende digital zu hinterlegen. Bis Ende des Monats sollen alle Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Organspende-Absicht in der App ihrer Krankenkasse zu speichern. Diese Information wird dann in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt, auf die Krankenhäuser in Zukunft Zugriff haben sollen. Bisher konnten diese Angaben nur über den physischen Organspendeausweis gemacht werden, der häufig schwer auffindbar war.

Einige Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse (TK) und die AOK, bieten diese Funktion bereits an. Allerdings ist noch unklar, ob die flächendeckende Einführung tatsächlich bis Ende September gelingt. Zusätzlich gibt es seit März die Möglichkeit, sich online im Organspende-Register zu registrieren. Diese Option haben bis August 2024 bereits knapp 150.000 Menschen genutzt.

Frist für Abschlussrechnung der Corona-Soforthilfen

Unternehmerinnen und Unternehmer, die während der Corona-Pandemie staatliche Soforthilfen erhalten haben, müssen bis zum 30. September ihre Abschlussrechnungen einreichen. Diese müssen über Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien an das Finanzamt übermittelt werden. Nach der Prüfung wird entschieden, ob es zu Nach- oder Rückzahlungen kommt. Die Frist für die Abgabe wurde bereits einmal verlängert, da viele Unternehmen ihre Erklärungen nicht rechtzeitig einreichen konnten.

Einkommensteuererklärung für 2023: Letzte Chance zur Abgabe

Die Frist für die Abgabe der verpflichtenden Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2023 endet am 2. September, sofern kein Steuerberater hinzugezogen wurde. Für alle, die ein Jahreseinkommen von mehr als 10.908 Euro haben, kann sich die Abgabe lohnen: Im Durchschnitt erhalten Steuerpflichtige eine Rückerstattung von etwa 1.000 Euro.

Weitere wichtige Ereignisse im September

Förderung für erneuerbare Energien: Wer seine fossile Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative ersetzt, kann bis zu 70 Prozent staatliche Förderung erhalten. Eine neue Förderrunde ist gerade gestartet.
Tag des offenen Denkmals: Am 8. September öffnen zahlreiche Denkmäler in Bayern und anderen Bundesländern ihre Türen für Besucher. Führungen und Touren bieten spannende Einblicke.
Schuljahresbeginn in Bayern: Am 10. September startet das neue Schuljahr in Bayern.
Bundesweiter Sirenentest-Tag: Am 12. September findet wieder der bundesweite Sirenentest-Tag statt. Um 11 Uhr werden Probealarme auf Handys ausgelöst, um die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren.

Der September markiert nicht nur den meteorologischen Herbstanfang, sondern bringt auch zahlreiche Änderungen mit sich, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen relevant sind. Es lohnt sich, die Fristen im Auge zu behalten und die neuen Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Organspende, zu nutzen.

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