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Amtsgericht Düsseldorf – Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Wohnen über dem Rhein GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Insolvenzgericht Aktenzeichen: 502 IN 164/23

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen über dem Rhein GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 101101, mit Sitz in der Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harfid Hadrovic, wurde folgender Beschluss gefasst:

Die zuvor am 29. November 2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden durch den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2024 aufgehoben. Dies bedeutet, dass sämtliche Einschränkungen und Maßnahmen, die zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft angeordnet wurden, nunmehr außer Kraft gesetzt sind.

Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen wird der Wohnen über dem Rhein GmbH wieder die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen eingeräumt, und die bisher bestehenden Beschränkungen sind nicht mehr wirksam. Dieser Schritt markiert einen entscheidenden Moment im laufenden Insolvenzverfahren, da nun die weitere Entwicklung des Verfahrens ohne die zuvor bestehenden Restriktionen fortgesetzt wird.

Düsseldorf, 19.08.2024

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