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Bundesärztekammer lehnt generelle Meldepflicht bei Kindesmissbrauch ab: Schutz des Vertrauensverhältnisses im Fokus
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Bundesärztekammer lehnt generelle Meldepflicht bei Kindesmissbrauch ab: Schutz des Vertrauensverhältnisses im Fokus

congerdesign (CC0), Pixabay

Die Bundesärztekammer hat sich entschieden gegen EU-Pläne ausgesprochen, die eine generelle Meldepflicht bei Kindesmissbrauch vorsehen. Präsident Klaus Reinhardt erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass eine solche Pflicht den geschützten therapeutischen Raum für Opfer gefährden würde. Reinhardt betonte, dass die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in Anspruch zu nehmen, für viele Opfer von entscheidender Bedeutung sei. Eine Meldepflicht könnte dazu führen, dass Betroffene sich aus Angst vor behördlichen Konsequenzen nicht mehr trauen, ärztliche Hilfe zu suchen.

Trotz dieser Bedenken versicherte Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte, die von einem sexuellen Missbrauch erfahren, dies selbstverständlich den zuständigen Behörden melden, um die Sicherheit des betroffenen Kindes zu gewährleisten. Die Bundesärztekammer plädiert jedoch dafür, dass diese Entscheidung weiterhin im Einzelfall von den behandelnden Ärzten getroffen wird, um das Vertrauen der Patienten nicht zu gefährden und gleichzeitig den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

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