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BaFin ordnet Stopp an: Meier + Partner Vermögensverwaltung AG muss Anlagevermittlung und -beratung einstellen

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geralt (CC0), Pixabay

BaFin geht gegen illegale Anlagevermittlung der Meier + Partner AG vor

Die Aufsichtsbehörde BaFin hat der im schweizerischen Wängi beheimateten Meier + Partner Vermögensverwaltung AG eine dringende Anweisung erteilt. Mit sofortiger Wirkung muss das Unternehmen seine Dienstleistungen in Bezug auf Anlagevermittlung und -beratung ohne Genehmigung in Deutschland einstellen. Dieser Schritt erfolgte am 17. Juni 2024.

Der Eingriff der BaFin erfolgte nach dem Nachweis, dass Meier + Partner ohne die zwingend notwendige Erlaubnis in Deutschland agierte. Speziell hatte das Unternehmen seinen Klienten den Kauf spezifischer Aktien nahegelegt und darüber hinaus Zusagen gemacht, über lukrative Verkaufschancen zu beraten. Solche Finanzangebote bedürfen jedoch einer offiziellen Genehmigung durch die BaFin in Deutschland.

Diese Anordnung der BaFin wird mit sofortiger Wirkung umgesetzt, auch wenn sie noch nicht rechtsverbindlich ist, und zeugt von der Bestimmtheit der Behörde, die Anleger zu schützen und unbefugte Finanzaktivitäten zu stoppen.

Die BaFin weist darauf hin, dass jede Organisation, die in Deutschland im Bereich Bankwesen oder bei Finanz- und Wertpapierdienstleistungen tätig werden möchte, dafür eine Genehmigung benötigt. Anleger sollten daher vor jeglicher Geschäftsbeziehung sicherstellen, ob das jeweilige Unternehmen von der BaFin genehmigt ist. Diese Informationen lassen sich in der Datenbank der BaFin abrufen und bieten einen wichtigen Schutz vor unseriösen Anbietern.

Pressemitteilung der BaFin:
Anordnung gegen Meier + Partner AG wegen unerlaubter Anlagevermittlung

Die BaFin hat der Meier + Partner Vermögensverwaltung mit Sitz in Wängi, Schweiz, aufgetragen, ihre ohne Genehmigung stattfindende Anlageberatung und -vermittlung in Deutschland sofort zu beenden. Dies wurde am 17. Juni 2024 festgestellt.

Ohne die erforderliche Erlaubnis berät das Unternehmen Klienten zum Erwerb bestimmter Aktien und plant, sie auch zukünftig über günstige Verkaufsmöglichkeiten zu informieren.
Die sofortige Umsetzbarkeit der BaFin-Anweisung steht fest, obwohl eine abschließende rechtliche Bindung noch aussteht.

Die Bereitstellung von Bankgeschäften oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen auf dem deutschen Markt erfordert eine vorherige Genehmigung durch die BaFin. Es gibt jedoch Unternehmen, die diese Dienste ohne die nötige Erlaubnis anbieten. Ob ein Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt, lässt sich in der spezifischen Unternehmensdatenbank überprüfen.

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