Start Warnhinweise BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

12
geralt / Pixabay

BaFin warnt vor nicht autorisierter Investmentwebsite omafincorp.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Mitteilung veröffentlicht, in der vor der Nutzung der Webseite omafincorp.com gewarnt wird. Diese wird von der vermeintlich in Berlin ansässigen Firma Omafin Corporation GmbH betrieben, die ohne die erforderliche staatliche Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbietet.

Auf der Webseite werden Anleger zu Investitionen in Kryptowährungen, Aktienoptionen sowie börsengehandelte Fonds (ETFs) animiert. Diese Art von Finanzgeschäften erfordert jedoch in Deutschland eine spezielle Erlaubnis der BaFin, welche die Omafin Corporation GmbH nicht besitzt.

Die BaFin hebt hervor, dass immer wieder Unternehmen auftauchen, die unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten, was ein beträchtliches Risiko für Investoren darstellt. Diese sind in solchen Fällen unter Umständen nicht ausreichend geschützt.

Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen eine gültige Erlaubnis der BaFin besitzt, wird Investoren dringend empfohlen, vor jeglichen Investitionen die Unternehmensdatenbank der BaFin zu überprüfen. Diese bietet eine sichere Informationsquelle, um mögliche Risiken schon im Vorfeld zu identifizieren.

Diese Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und zielt darauf ab, Anleger vor möglichen betrügerischen Aktivitäten zu schützen. Die BaFin rät zur Vorsicht im Umgang mit Angeboten der Omafin Corporation GmbH und empfiehlt, keine überstürzten finanziellen Entscheidungen zu treffen.

Offizielle Mitteilung der BaFin:
Vor der Website omafincorp.com und den von der sogenannten Omafin Corporation GmbH ohne Zulassung angebotenen Bank- und Finanzdienstleistungen wird gewarnt. Die Firma behauptet, ihren Sitz in Berlin zu haben, und lockt mit Anlagen in Kryptowährungen, Aktienoptionen und ETFs. Jedes Unternehmen, das derartige Dienstleistungen in Deutschland anbieten möchte, benötigt allerdings eine Zulassung durch die BaFin. Vor Investitionen sollte daher die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultiert werden, um die Zulassung eines Unternehmens zu überprüfen. Diese Warnung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 37 Abs. 4 KWG.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein