Start Allgemein Achtung: DDA ETP GmbH: Fehlerbekanntmachung für den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht

Achtung: DDA ETP GmbH: Fehlerbekanntmachung für den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht

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IO-Images (CC0), Pixabay

Überschrift: BaFin deckt Fehler in der Jahresbuchführung der DDA ETP GmbH für 2021 auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Überprüfung Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss und Lagebericht der DDA ETP GmbH für das Geschäftsjahr 2021 aufgedeckt.

Die Untersuchung hat ergeben, dass in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 Fehler bei der Rechnungslegung vorliegen. So wurde von der DDA ETP GmbH die Kapitalrücklage überschätzt und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen unterschätzt, insbesondere durch eine falsche Verrechnung von Verbindlichkeiten mit zukünftigen Kapitalrücklagenzuzahlungen.

Weiterhin wurden in der Kapitalflussrechnung Transaktionen irrtümlich als zahlungswirksam verbucht, obwohl sie keinerlei Zahlungsmittelbewegungen darstellten. Auch bei der Gewinn- und Verlustrechnung unterblieb die separate Ausweisung von Erträgen aus der Anpassung latenter Steuern.

Es wurden außerdem diverse erforderliche Informationen im Anhang des Jahresabschlusses nicht angegeben, darunter Angaben über bestimmte latente Steuern, Bewertungsmethoden für Bitcoin und Anleihen, Sicherheiten für Verbindlichkeiten sowie Details zu außergewöhnlichen Erträgen.

Im Lagebericht gab es ebenfalls Unstimmigkeiten, etwa bezüglich der Darstellung der Geschäfts- und Ertragslage sowie der Beschreibung regulatorischer Risiken und der Merkmale interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme für den Rechnungslegungsprozess.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin alleinig für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig, basierend auf dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Im Rahmen ihrer Bilanzkontrollverfahren überprüft sie Jahresabschlüsse und zugehörige Lageberichte und veröffentlicht identifizierte Fehler, um das Vertrauen von Investoren zu stärken. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 109 Absatz 2 WpHG.

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