WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Hamburg
Jahresbericht zum 31.03.2024
Banken Fokus Basel III
Jahresbericht
01.04.2023 – 31.03.2024
MANAGEMENT UND VERWALTUNG
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Warburg Invest
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
(im Folgenden: Warburg Invest)
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5.600.000,00
(Stand: 31. Dezember 2023)
Aufsichtsrat
Markus Bolder
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzender –
Thomas Fischer
Sprecher des Vorstandes
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg
– stellv. Vorsitzender –
Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski
Hamburg
(bis 31.12.2023)
Prof. Dr. Peter Seppelfricke
Osnabrück (ab 01.01.2024)
Geschäftsführung
Matthias Mansel
Christian Schmaal (bis 31.12.2023)
Martin Hattwig (ab 01.01.2024)
Verwahrstelle
M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
Abschlussprüfer
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
D-20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
www.bdo.de
TÄTIGKEITSBERICHT
1. Anlageziele und -strategie
Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt für das Portfoliomanagement von der Degussa Bank AG, Frankfurt am Main, Anlageberatung in Anspruch.
Das Sondervermögen Banken Fokus Basel III verfolgt das Ziel, die Chancen am europäischen Markt für Bankanleihen möglichst optimal zu nutzen. Das Sondervermögen investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens in von europäischen Banken emittierte oder garantierte Anleihen.
Zur Erreichung des Anlageziels werden europäische Emittenten und Anleihen aus dem Bankenbereich nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Das Sondervermögen investiert überwiegend in zusätzliches Kernkapital bzw. Additional Tier 1 (AT1) Bankanleihen. Die AT1 Bankanleihen weisen nach dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 Capital, z.B. ausgegebene Aktien) die höchste Fähigkeit auf, etwaige zukünftige Verluste einer Bank auszugleichen. Zusätzliches und hartes Kernkapital bilden gemeinsam das Kernkapital (Tier 1 Capital oder „Going-Concern Kapital“). Der Begriff „Going-Concern“ deutet bereits darauf hin, dass das Kernkapital die Aufgabe hat, Verluste der Bank auszugleichen und einen Fortbestand der Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Die AT1 Bankanleihen werden als Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) gestaltet. Die CoCo-Bonds sind unbefristete, grundsätzlich festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zwingend entweder in Gesellschaftsanteile – meist Aktien – umzuwandeln oder aber dauerhaft oder vorübergehend herabzuschreiben sind, wenn bestimmte Auslöseereignisse (Trigger) eintreten, die in den Emissionsbedingungen festgelegt sind. Der Trigger besteht in der Regel in dem Unterschreiten einer bestimmten regulatorischen Eigenmittelschwelle des Emittenten. Der Emittent hat die Möglichkeit, zugesagte Kuponzahlungen vorübergehend oder auch dauerhaft auszusetzen.
Das Sondervermögen investiert in und profitiert von einem stabilen Finanzsystem. Die Idee ist, nicht idiosynkratisch in einzelne Banken, sondern in das ganze europäische Bankensystem und dessen Stabilität zu investieren, und so die hohe systemische Risikoprämie auszuschöpfen. In der Regel werden die AT1 Anleihen mit einer großen Stückelung emittiert. Dadurch wird der Zugang für den Privatanleger zu diesem Markt für Bankanleihen besonders erschwert. Die Anlagestrategie des Sondervermögens ermöglicht es dem Privatanleger in diesem Sinne eine Investition in eine große Anzahl von Emittenten zu tätigen und somit auch Diversifikation und eine breite Streuung der Ausfallrisiken zu erreichen.
Das Sondervermögen strebt eine Investition in systemrelevante europäische Banken an. Die Anlagephilosophie stützt sich auf die Tatsache, dass systemrelevante Banken, die der strengen Regulierung und Kontrolle der Aufsichtsbehörden unterliegen, nur selten zahlungsunfähig werden und ihre nachrangigen Anleihen entsprechend selten ausfallen. Außerdem trägt die Regulierung dazu bei, dass das Finanzsystem sicherer und belastbarer im Verlauf seiner Entwicklung wird. Gleichzeitig bieten Nachranganleihen attraktive Renditen. Die AT1 Bankanleihen werden mit einem deutlichen Zinsaufschlag auf den jeweils genannten Referenzzinssatz emittiert und weisen aufgrund der Anpassung des Kupons um diesen Zinsaufschlag an den ordentlichen Kündigungsterminen eine relativ niedrigere Zinssensitivität bzw. Duration auf. Ein Direkterwerb von Aktien im Sondervermögen erfolgt nicht.
2. Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Zu Beginn des Berichtszeitraums weiteten sich die Risikoaufschläge für Bankanleihen aufgrund der Unsicherheit über die Übernahme der Credit Suisse Bank durch die UBS aus. Dies führte zu Kursverlusten im Fonds. Der Fonds Banken Fokus Basel III war jedoch nicht direkt in Credit Suisse oder UBS investiert.
Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe stieg bis Mitte Oktober 2022 um ca. 70 Basispunkte auf ca. 3,00 %. Dies führte zu Kursverlusten bei europäischen Staatsanleihen, die ansonsten als besonders risikolos gelten. Von Mitte Oktober 2022 bis Ende Dezember 2022 fiel die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe in Erwartung einer lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank um rund 100 Basispunkte. Im ersten Quartal 2024 stiegen die Zinsen wieder um rund 40 Basispunkte an, als die Zinssenkungserwartungen des Marktes etwas nachließen. Im Ergebnis blieb das Zinsniveau am Ende des Betrachtungszeitraums gegenüber dem Beginn des Betrachtungszeitraums unverändert. Der Fonds Banken Fokus Basel III profitierte von der geringen Zinssensitivität der nachrangigen Bankanleihen. Das Zinsänderungsrisiko des Fonds ist deutlich geringer als bei vergleichbaren Rentenfonds, da bei den erworbenen Bankanleihen in der Regel spätestens nach 5 Jahren eine Zinsanpassung erfolgt. Nicht zuletzt profitieren die Banken und damit die Kurse ihrer nachrangigen Anleihen von steigenden Zinsen. Ein höheres Zinsniveau und eine steilere Zinsstrukturkurve ermöglichen den Banken eine effiziente, kostengünstige und gewinnbringende Fristentransformation, welche die treibende Kraft hinter den Gewinnen ist. Die Risikoaufschläge für Bankanleihen haben sich im Berichtszeitraum aufgrund der hohen Kapitalisierung und des hohen Zinsüberschusses der Banken eingeengt. Dies führte zu Kursgewinnen im Fonds.
Im Berichtszeitraum ergab sich eine positive Wertentwicklung des Banken Fokus Basel III Fonds von 17,85%. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.
Quellen des Veräußerungsergebnisses
Das Veräußerungsergebnis des Fonds Banken Fokus Basel III ist im laufenden Geschäftsjahr leicht negativ und resultiert insbesondere aus der Veräußerung bzw. Kündigung oder Fälligkeit von Bankschuldverschreibungen.
3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum
Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken
Anhand der Restlaufzeiten lässt sich der Einfluss einer Marktzinsänderung auf das Portfolio abschätzen. Je niedriger die Restlaufzeit des Portfolios, desto geringer ist die negative Wirkung auf die Rentenkurse bei einem Zinsanstieg.
Die gehaltenen Nachranganleihen des zusätzlichen Kernkapitals haben gemäß Emissionsbedingungen zwar eine unbegrenzte Laufzeit, allerdings besitzen die Emittenten ein Schuldnerkündigungsrecht und nicht wenige Banken machen von ihrem Schuldnerkündigungsrecht tatsächlich Gebrauch. Am Ende des Berichtszeitraums lag die durchschnittliche Restlaufzeit bis zu dem jeweiligen nächsten Kündigungstermin der im Fonds befindlichen Anleihen bei rund 2,0 Jahren. Da wir damit rechnen, dass auch in Zukunft das Schuldnerkündigungsrechts in unverändertem Umfang ausgeübt wird, ist das Zinsänderungsrisiko volumengewichtet als relativ gering anzusehen. Auch bei einer geringeren Ausübung des Schuldnerkündigungsrechts ist das Zinsänderungsrisiko immer noch deutlich geringer als in vergleichbaren Renten-fonds, da bei den erworbenen Bankanleihen in der Regel spätestens nach 5 Jahren eine Zinsanpassung erfolgt.
Nach dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 Capital, z.B. Aktien) weisen die Nachranganleihen des zusätzlichen Kernkapitals die höchste Fähigkeit auf, etwaige Verluste einer Bank auszugleichen, so dass das Credit-Spread-Risiko als hoch im Vergleich zu nicht nachrangigen Anleihen anzusehen ist.
Währungsrisiken
Der Banken Fokus Basel III kann auch Anlagen in Fremdwährungen tätigen. Im Berichtszeitraums war der Fonds allerdings vollständig in auf Euro lautende europäische Anleihen investiert. In geringem Umfang wurden daneben Bankguthaben in Fremdwährungen gehalten.
Sonstige Marktpreisrisiken
Neben den oben genannten Marktpreisrisiken bestanden keine sonstigen Marktpreisrisiken.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken werden als Gefahr von Verlusten definiert, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten, einschließlich Rechts- und Reputationsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanten Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.
Liquiditätsrisiken
Aufgrund der geringen Zahl der Marktteilnehmer und der hohen Emissionsvolumina ist nicht davon auszugehen, dass Wertpapiere aus dem Bereich der nachrangigen Bankenanleihen jederzeit zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. Ein Teil der gehaltenen Anleihen wird nur unter erheblich ausgeweiteten Geld-Brief-Spreads gehandelt und kann somit nur mit hohen Abschlägen auf den üblichen Geldkurs veräußert werden. Der überwiegende Teil der Titel lässt sich jedoch bewertungstäglich bzw. innerhalb eines kurzen Zeitraums zu angemessenen Preisen veräußern. Insgesamt hat sich die Liquidität als Folge der gestiegenen Nachfrage und der neuen Emissionen verbessert. Eine Einschränkung der Liquidität des Banken Fokus Basel III Fonds war im Berichtszeitraum nicht festzustellen, die Anteilrückgaben konnten bedient und die Anlagepolitik konnte uneingeschränkt umgesetzt werden.
Bonitäts- und Adressenausfallrisiken
Die vom Banken Fokus Basel III gehaltenen Anleihen besitzen ein Durchschnittsrating von B+ (Non-investment grade), so dass das Bonitäts- und Adressenausfallrisiko grundsätzlich als hoch anzusehen ist. Da wir allerdings bei den Emittenten im Wesentlichen systemrelevante europäische Banken, die der strengen Regulierung und Kontrolle der Aufsichtsbehörden unterliegen, ausgewählt haben, ist nach unserer Einschätzung eher selten mit einem Zahlungsausfall zu rechnen.
4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum
Im Berichtszeitraum waren für den Banken Fokus Basel III keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen.
Vermögensübersicht zum 31.03.2024
Anlageschwerpunkte | Tageswert in EUR | % Anteil am Fondsvermögen |
I. Vermögensgegenstände | 13.322.540,98 | 100,94 |
1. Verzinsliche Wertpapiere | 11.095.543,64 | 84,07 |
2. Forderungen | 434.509,91 | 3,29 |
3. Bankguthaben | 1.792.487,43 | 13,58 |
II. Verbindlichkeiten | -123.902,57 | -0,94 |
III. Fondsvermögen | 13.198.638,41 | 100,00 |
Vermögensaufstellung zum 31.03.2024
Gattungsbezeichnung | ISIN | Markt | Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 31.03.2024 |
Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
% des Fonds- vermögens |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||||
Bestandspositionen | ||||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere |
EUR | 8.000.305,67 | 60,61 | |||||||
Verzinsliche Wertpapiere |
||||||||||
10,8970 % Aareal Bank AG Subord.-Nts.v.14(20/unb.)REGS |
DE000A1TNDK2 | EUR | 400 | 0 | 0 | % | 80,2790 | 321.116,04 | 2,43 | |
6,0000 % ABANCA Corporación Bancaria SA EO-FLR Notes 2021(26/Und.) |
ES0865936019 | EUR | 600 | 0 | 0 | % | 96,4594 | 578.756,40 | 4,38 | |
4,2500 % Alpha Services and Holdings SA EO-FLR Med.-T.Nts 2020(25/30) |
XS2111230285 | EUR | 600 | 0 | 200 | % | 98,1410 | 588.846,00 | 4,46 | |
7,5840 % Banca IFIS S.p.A. EO-FLR Med.-T. Nts 2017(22/27) |
XS1700435453 | EUR | 400 | 0 | 200 | % | 104,1666 | 416.666,58 | 3,16 | |
6,0000 % Banco Bilbao Vizcaya Argent. EO-FLR Notes 2019(24/Und.) |
ES0813211010 | EUR | 400 | 0 | 0 | % | 100,0540 | 400.216,00 | 3,03 | |
5,2500 % Bc Cred. Social Cooperativo SA EO-FLR Med.-T.Nts 2021(26/31) |
XS2332590632 | EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 95,8400 | 958.400,00 | 7,26 | |
7,7080 % Bca Monte dei Paschi di Siena EO-FLR Med.-T. Nts 2018(23/28) |
XS1752894292 | EUR | 1.100 | 0 | 100 | % | 102,8980 | 1.131.878,00 | 8,58 | |
14,5500 % Bca Popolare d.Vicenza S.p.A EO-FLR Med.-T. Nts 2015(20/25) |
XS1300456420 | EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 0,6655 | 6.655,27 | 0,05 | |
0,0000 % BES Finance Ltd. FLR (in Konkurs) |
XS0171467854 | EUR | 750 | 0 | 0 | % | 0,0000 | 0,01 | 0,00 | |
6,5000 % Commerzbank AG EO-FLR- Nachr.Anl.v.20(29/unb.) |
DE000CB94MF6 | EUR | 400 | 0 | 0 | % | 97,3514 | 389.405,69 | 2,95 | |
6,7500 % Deutsche Bank AG FLR- Nachr.Anl.v.22(29/unb.) |
DE000DL19WG7 | EUR | 600 | 600 | 0 | % | 95,5017 | 573.010,08 | 4,34 | |
5,6850 % Dexia Funding Luxembourg S.A. EO-FLR Securities2006(16/Und.) |
XS0273230572 | EUR | 400 | 0 | 0 | % | 3,7050 | 14.820,10 | 0,11 | |
5,6450 % Dexia S.A. EO- FLR Notes 2005(15/Und.) |
FR0010251421 | EUR | 250 | 0 | 0 | % | 3,0547 | 7.636,65 | 0,06 | |
5,7530 % ESFG International Ltd. EO-FLR Notes 2007(17/Und.) |
XS0303426661 | EUR | 900 | 0 | 0 | % | 1,2490 | 11.241,27 | 0,09 | |
4,0000 % Landesbank Baden- Württemberg FLR-Nach.IHS AT1 v.19(25/unb.) |
DE000LB2CPE5 | EUR | 400 | 0 | 0 | % | 87,3641 | 349.456,45 | 2,65 | |
8,2500 % National Bank of Greece S.A. EO-FLR Med.-T. Nts 2019(24/29) |
XS2028846363 | EUR | 500 | 0 | 0 | % | 101,2730 | 506.365,00 | 3,84 | |
12,0620 % Norddeutsche Landesbank -GZ- FLR- Nachr.Anl.v.15(20/unb.) |
DE000BRL00A4 | EUR | 1.000 | 0 | 0 | % | 71,0460 | 710.460,06 | 5,38 | |
9,7500 % Piraeus Financial Holdings SA EO-FLR Med.-T.Nts 2019(24/29) |
XS2018638648 | EUR | 500 | 0 | 0 | % | 101,2670 | 506.335,00 | 3,84 | |
11,2500 % SNS BANK S.904 Perp. Anspruch aus A1A0E5 |
XF0000003608 | EUR | 600 | 0 | 0 | % | 0,0000 | 0,01 | 0,00 | |
4,8750 % Unicaja Banco S.A. EO-FLR Notes 2021(26/Und.) |
ES0880907003 | EUR | 600 | 600 | 0 | % | 88,1735 | 529.041,06 | 4,01 | |
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere |
EUR | 3.095.237,97 | 23,45 | |||||||
Verzinsliche Wertpapiere |
||||||||||
6,1250 % Banco BPM S.p.A. EO-FLR Cap.Notes 2020(25/Und.) |
XS2089968270 | EUR | 700 | 0 | 0 | % | 100,0237 | 700.165,81 | 5,30 | |
5,0000 % Banco de Sabadell S.A. EO-FLR Bonds 2021(27/Und.) |
XS2389116307 | EUR | 600 | 0 | 0 | % | 91,1674 | 547.004,14 | 4,14 | |
4,1250 % Banco Santander S.A. EO-FLR Nts 2021(27/Und.) |
XS2342620924 | EUR | 600 | 0 | 0 | % | 88,5849 | 531.509,44 | 4,03 | |
6,2500 % Bankinter S.A. EO-FLR Bond 2020(26/Und.) |
XS2199369070 | EUR | 400 | 0 | 200 | % | 99,6462 | 398.584,65 | 3,02 | |
4,5000 % Deutsche Bank AG FLR- Nachr.Anl.v.21(26/unb.) |
DE000DL19V55 | EUR | 600 | 600 | 0 | % | 86,4451 | 518.670,70 | 3,93 | |
5,8750 % Intesa Sanpaolo S.p.A. EO-FLR Cap.Notes 2020(25/Und.) |
XS2105110329 | EUR | 400 | 0 | 200 | % | 99,8258 | 399.303,23 | 3,03 | |
0,0000 % Asya Sukuk Co. Ltd. DL-FLR Notes 2013(18/23) |
XS0907295942 | USD | 500 | 0 | 0 | % | 0,0000 | 0,00 | 0,00 | |
Summe Wertpapiervermögen |
EUR | 11.095.543,64 | 84,07 | |||||||
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds | EUR | 1.792.487,43 | 13,58 | |||||||
Bankguthaben | EUR | 1.792.487,43 | 13,58 | |||||||
EUR – Guthaben bei: | ||||||||||
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA | EUR | 1.538.681,53 | % | 100,0000 | 1.538.681,53 | 11,66 | ||||
Degussa Bank AG | EUR | 77.176,22 | % | 100,0000 | 77.176,22 | 0,58 | ||||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||||
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA | CHF | 676,97 | % | 100,0000 | 690,70 | 0,01 | ||||
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA | GBP | 756,16 | % | 100,0000 | 882,34 | 0,01 | ||||
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA | TRY | 2.466,21 | % | 100,0000 | 70,23 | 0,00 | ||||
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA | USD | 189.344,23 | % | 100,0000 | 174.978,49 | 1,33 | ||||
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA | ZAR | 161,95 | % | 100,0000 | 7,92 | 0,00 | ||||
Sonstige Vermögensgegenstände | EUR | 434.509,91 | 3,29 | |||||||
Zinsansprüche | EUR | 434.509,91 | 434.509,91 | 3,29 | ||||||
Sonstige Verbindlichkeiten | EUR | -123.902,57 | -0,94 | |||||||
Verwaltungsvergütung | EUR | -9.003,85 | -9.003,85 | -0,07 | ||||||
Verwahrstellenvergütung | EUR | -1.147,54 | -1.147,54 | -0,01 | ||||||
Performanceabhängige Managementvergütung | EUR | -101.474,79 | -101.474,79 | -0,77 | ||||||
Prüfungskosten | EUR | -9.467,12 | -9.467,12 | -0,07 | ||||||
Veröffentlichungskosten | EUR | -2.809,27 | -2.809,27 | -0,02 | ||||||
Fondsvermögen | EUR | 13.198.638,41 | 100,00 | |||||||
Banken Fokus Basel III | ||||||||||
Anteilwert | EUR | 54,42 | ||||||||
Anzahl Anteile | STK | 242.519,000 |
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 27.03.2024 | |||
Britische Pfund | (GBP) | 0,8569900 | = 1 Euro (EUR) |
Schweizer Franken | (CHF) | 0,9801200 | = 1 Euro (EUR) |
Südafr.Rand | (ZAR) | 20,4418000 | = 1 Euro (EUR) |
Türkische Lira | (TRY) | 35,1161000 | = 1 Euro (EUR) |
US-Dollar | (USD) | 1,0821000 | = 1 Euro (EUR) |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stück bzw. Anteile Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Volumen in 1.000 |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||||
Verzinsliche Wertpapiere | |||||
Novo Banco S.A. EO-FLR Obl. 2018(23/28) | PTNOBFOM0017 | EUR | 0 | 400 | |
9,2500 % Banco Com. Português SA (BCP) EO-FLR Cap.Notes 2019(24/Und.) | PTBCPFOM0043 | EUR | 0 | 600 | |
Ibercaja Banco S.A.U. EO-FLR Notes 2018(23/Und.) | ES0844251001 | EUR | 0 | 400 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024
I. Erträge | |||
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | EUR | 98.848,62 | |
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | EUR | 676.304,14 | |
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 9.840,41 | |
Summe der Erträge | EUR | 784.993,17 | |
II. Aufwendungen | |||
1. Verwaltungsvergütung | EUR | -215.359,57 | |
davon erfolgsabhängige Vergütung | EUR | -104.698,20 | |
2. Verwahrstellenvergütung | EUR | -15.455,54 | |
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | EUR | -10.836,00 | |
4. Sonstige Aufwendungen | EUR | -840,65 | |
Summe der Aufwendungen | EUR | -242.491,76 | |
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 542.501,41 | |
IV. Veräußerungsgeschäfte | |||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 39.476,57 | |
2. Realisierte Verluste | EUR | -63.015,67 | |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | -23.539,10 | |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 518.962,31 | |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | 255.847,25 | |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | 1.199.969,25 | |
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1.455.816,50 | |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1.974.778,81 |
Entwicklung des Sondervermögens
2023/2024 | ||||
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 11.316.126,87 | ||
1. Ausschüttung für das Vorjahr | EUR | -401.583,00 | ||
2. Mittelzufluss / -abfluss (netto) | EUR | 327.930,26 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 1.866.231,76 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -1.538.301,50 | ||
3. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich | EUR | -18.614,53 | ||
4. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1.974.778,81 | ||
davon nicht realisierte Gewinne | EUR | 255.847,25 | ||
davon nicht realisierte Verluste | EUR | 1.199.969,25 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 13.198.638,41 |
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)
insgesamt | je Anteil | ||
I. für die Ausschüttung verfügbar | |||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | EUR | 1.738.879,65 | 7,17 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 518.962,31 | 2,14 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | |||
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | 59.779,09 | 0,25 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | 1.979.795,77 | 8,16 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 218.267,10 | 0,90 |
1. Endausschüttung | EUR | 218.267,10 | 0,90 |
a) Barausschüttung | EUR | 218.267,10 | 0,90 |
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer | EUR | 0,00 | 0,00 |
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | EUR | 0,00 | 0,00 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres |
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2020/2021 | EUR | 16.009.881,16 | EUR | 50,53 |
2021/2022 | EUR | 13.726.709,07 | EUR | 49,50 |
2022/2023 | EUR | 11.316.126,87 | EUR | 47,82 |
2023/2024 | EUR | 13.198.638,41 | EUR | 54,42 |
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure | EUR | 0,00 |
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) | 84,07 | |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) | 0,00 |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.
Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.
Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag | 3,67 % |
größter potenzieller Risikobetrag | 13,65 % |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | 7,81 % |
Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage | 93,84 % |
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag
60% iBoxx EUR Corporates Banks Subordinated
40% Euro Stoxx Banks NR
Sonstige Angaben
Banken Fokus Basel III
Anteilwert | EUR | 54,42 |
Anzahl Anteile | STK | 242.519,000 |
Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)
Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt.
Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.
Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.
Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.
Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.
Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Banken Fokus Basel III
Gesamtkostenquote | 1,13 % |
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes | 0,79 % |
Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt.
Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen.
Im Berichtszeitraum erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Depotgebühren | EUR | -712,60 |
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)
Transaktionskosten | EUR | 1.633,00 |
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand): | EUR | 5.245.439,69 |
davon feste Vergütung | EUR | 4.612.023,69 |
davon variable Vergütung | EUR | 633.416,00 |
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: | EUR | 0,00 |
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): | Anzahl | 41,00 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: | EUR | 3.700.488,30 |
davon Geschäftsleiter | EUR | 842.728,84 |
davon andere Risikoträger | EUR | 789.167,41 |
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion | EUR | 367.858,68 |
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe | EUR | 1.700.733,37 |
Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.
Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft
WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems.
Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.
WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf.
Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling.
In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen.
Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.
Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen.
Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.
Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.
Angaben zur Höhe der Vergütung
Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.
Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.
Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.
Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik
Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.
Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.
Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.
Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik
Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Angaben für Institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. §134c Abs. 4 AktG
Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken sind im Tätigkeitsbericht zu entnehmen.
Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten
Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote“ ersichtlich.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Informationen zur Anlagestrategie und -politik sind im Tätigkeitsbericht im Abschnitt Anlagepolitik zu finden.
Einsatz von Stimmrechtsberatern und Umgang mit Interessenkonflikten
Angaben zur Stimmrechtsausübung sind auf der Webseite der Warburg Invest öffentlich zugänglich. Die Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.warburg-fonds.com/de/wir-ueber-uns/corporate-governance/Mitwirkungspolitik-Abstimmungsverhalten-und-Stimmrechtsausuebung/
Die Interessenkonflikt Policy ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.warburg-fonds.com/de/wir-ueber-uns/corporate-governance/Umgang-mit-Interessenkonflikten/
Handhabung von Wertpapierleihgeschäften
Wertpapierleihgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.
Hinweis an die Anleger
Da es sich um kein Mandat gem. Artikel 8 Absatz 1 oder in Artikel 9 Absätze 1, 2 oder 3 der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt, entfallen Angaben gem. Artikel 11 der vorgenannten Verordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Angaben zur SFTR Verordnung 2015/2365
Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.
Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben
Hinweis zu den Finanzaufstellungen:
Auf Grund von Rundungen bei der Berechnung, kann es innerhalb der Finanzaufstellungen zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.
Hamburg, den 17. Juli 2024
Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Martin Hattwig | Matthias Mansel |
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hamburg
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Banken Fokus Basel III – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u. a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Der Aufsichtsrat der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH zur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 17. Juli 2024
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Zemke | Butte |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |