Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für REVITALIS FÜNFZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für REVITALIS FÜNFZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet

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geralt / Pixabay

Im Fall der REVITALIS FÜNFZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 221/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120050, hat ihren Sitz am Neuer Wall 88, 20354 Hamburg und wird gesetzlich durch die REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Diese persönlich haftende Gesellschafterin wird durch die Geschäftsführer Marc Wirtz und Thomas Cromm geleitet.

Am 29. Juli 2024 um 10:45 Uhr wurde Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft auftreten, bis eine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren getroffen wird.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Diese Anordnungen sollen sicherstellen, dass die Vermögenswerte der REVITALIS FÜNFZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG geschützt bleiben und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Weitere Informationen und Entwicklungen in diesem Insolvenzverfahren werden der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Amtsgericht Hamburg – 29.07.2024

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