Start Jahresberichte Fondsinvestments Catella Real Estate AG München – Jahresbericht Catella Modernes Wohnen DE000A2DP6B6

Catella Real Estate AG München – Jahresbericht Catella Modernes Wohnen DE000A2DP6B6

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geralt (CC0), Pixabay

Catella Real Estate AG

München

Catella Modernes Wohnen

Jahresbericht zum 30.04.2024

(ISIN DE000A2DP6B6)

Kennzahlen „auf einen Blick“

Fondsvermögen Stand 30.04.2024 Stand 30.04.2023
Fondsvermögen netto 421.951 467.807 TEUR
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss (korrigiert um Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich) -21.509 28.338 TEUR
Finanzierungsquote 2 27,8 25,6 %
Immobilienvermögen
Immobilienvermögen gesamt (Summe der Verkehrswerte/​Kaufpreise für die ersten drei Monate) 476.297 453.637 TEUR
davon direkt gehalten 297.467 277.030 TEUR
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 178.830 176.607 TEUR
Anzahl der Fondsobjekte gesamt 18 18
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 7 7
davon im Bau/​Umbau 0 3
Veränderungen im Immobilienportfolio 1
Käufe von Objekten 0 2
Verkäufe von Objekten 0 0
Vermietungsquote 3 86,3 97,5 %
Liquidität
Brutto-Liquidität 4 65.627 79.338 TEUR
Gebundene Mittel 5 -18.097 -14.095 TEUR
Netto-Liquidität 6 47.529 65.243 TEUR
Liquiditätsquote 7 11,3 13,9 %
Wertentwicklung (BVI-Rendite) 8
Berichtszeitraum 1 -3,4 2,2 %
seit Auflage 9 7,8 11,5 %
Anteile
Umlaufende Anteile 42.273.281 44.417.497 Stück
Anteilwert 9,98 10,53 EUR
Ausgabepreis 10 10,48 11,06 EUR
Rücknahmepreis 11 9,98 10,53 EUR
Ausschüttung
Tag der Ausschüttung 01.08.2024 01.08.2023
Ausschüttung je Anteil 0,26 0,20 EUR
Gesamtkostenquote 1,01 0,97 %

Auflage des Fonds:

19.07.2017

ISIN:

DE000A2DP6B6

WKN:

A2DP6B

Internet:

www.catella.com/​immobilienfonds

Im gesamten Bericht können bei Tabellen und Verweisen aus rechentechnischen Gründen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt erge-
benden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
1 Im Berichtszeitraum vom 01.05.2023 bis 30.04.2024, im Vergleichszeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2023.
2 Summe Kredite bezogen auf Summe der Verkehrswerte aller direkt und indirekt gehaltenen Objekte.
3 Stichtagsbezogene Vermietungsquote – Auf Basis Jahres-Bruttosollmietertrag (annualisiert).
4 Die Bruttoliquidität errechnet sich aus den Liquiditätsanlagen korrigiert um die Forderungen/​Verbindlichkeiten aus Anteilsabsatz abzüglich eventuell kurzfristiger Kreditaufnahme auf den laufenden Konten.
5 Gebundene Mittel: für beschlossene Ausschüttungen vorgesehene Mittel, für Ankäufe und Bauvorhaben reservierte Mittel, Bewirtschaftungskosten (abzüglich Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung), Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben, Verbindlichkeiten aus anderen Gründen (abzüglich Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften zuzüglich 100 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten drei Monaten fällig werden, zuzüglich 50 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten vier bis 12 Monaten fällig werden) und kurzfristige Rückstellungen.
6 Brutto-Liquidität abzüglich gebundener Mittel.
7 Netto-Liquidität bezogen auf Fondsvermögen netto.
8 Wertentwicklung nach BVI-Methode; dabei werden erfolgte Ausschüttungen als wieder angelegt behandelt, gegebenenfalls erhobene Ausgabeauf-/​ bzw. Rücknahmeabschläge und mögliche weitere Kosten auf Anlegerseite (z.B. Depotgebühren) bleiben dabei unberücksichtigt. Ein etwaig erhobener Rücknahmeabschlag reduziert die tatsächliche vom Anleger über die Haltedauer erzielte Rendite zusätzlich. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen.
9 Angabe zum 30.04.2024 für den Zeitraum vom 19.07.2017 bis 30.04.2024, Angabe zum 30.04.2023 für den Zeitraum vom 19.07.2017 bis 30.04.2023.
10 Anteilwert inklusive des vertraglich vereinbarten Ausgabeaufschlags von 5 %. Der mögliche Ausgabeaufschlag wird derzeit nicht erhoben.
11 Rücknahmepreis entspricht Anteilwert. Vertraglich wurde kein Rücknahmeabschlag vereinbart.

Tätigkeitsbericht

Europäische Wirtschaft

Die europäische Wirtschaft hat das Jahr 2024 auf geschwächtem Fundament begonnen, wobei Wachstums- und Inflationsprognosen im Vergleich zu früheren Erwartungen erheblich nach unten revidiert wurden. Die Europäische Kommission schätzt das Wirtschaftswachstum in der EU und der Eurozone nun auf nur noch 0,5 % für 2023, während die Prognosen für 2024 auf 0,9 % in der EU und 0,8 % in der Eurozone angepasst wurden. Für 2025 wird ein Wachstum von 1,7 % in der EU und 1,5 % in der Eurozone erwartet, was auf eine allmähliche Erholungsphase hinweist.

Auch der Inflationsverlauf wurde aktualisiert und zeigt einen stärkeren Rückgang als ursprünglich erwartet. Die Inflation in der EU wird für 2023 auf 6,3 % geschätzt, mit einem weiteren Rückgang auf 3,0 % im Jahr 2024 und 2,5 % im Jahr 2025. Die Inflation in der Eurozone soll von 5,4 % im Jahr 2023 auf 2,7 % im Jahr 2024 und 2,2 % im Jahr 2025 sinken.

Dieser Wandel im wirtschaftlichen Schwung ist weitgehend auf den erheblichen Rückgang der Energiepreise, eine schneller als erwartete Entspannung des Preisdrucks und Anpassungen in der Geldpolitik zurückzuführen, die nun voraussichtlich früher gelockert werden soll. Die EU kämpft weiterhin mit langanhaltenden geopolitischen Spannungen, Handelsstörungen, insbesondere im Rotmeergebiet, und den anhaltenden Auswirkungen klimabedingter Risiken, die potenziell Herausforderungen in den Lieferketten und inflationären Druck verschärfen könnten.

Trotz dieser Herausforderungen gibt es auch bemerkenswerte positive Entwicklungen. Der Arbeitsmarkt bleibt robust und unterstützt das reale Lohnwachstum und die Erholung des Konsums. Die wirtschaftliche Aktivität soll im Laufe des Jahres allmählich zunehmen, unterstützt durch die Lockerung der Kreditbedingungen und die fortgesetzte Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Auch die Investitionsaussichten verbessern sich, obwohl die Risiken weiterhin auf eine langsamer als erwartete wirtschaftliche Erholung und anhaltende globale Unsicherheiten hinweisen, die Handels- und Fiskalbedingungen beeinflussen. 1

Europäischer Investmentmarkt

Die EZB hat ihren Kurs in der Zinspolitik noch nicht geändert, sodass der Immobilienmarkt bis 2024 weiterhin vor erheblichen Herausforderungen steht. Das Transaktionsvolumen von Wohnungen in Europa belief sich Ende des ersten Quartals 2024 auf rund 34,5 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 26 % im Jahresvergleich entspricht. Dieses Volumen ist das Ergebnis einer reduzierten Dynamik über die verschiedenen Immobilientypen hinweg, mit einem spürbaren Rückgang der Marktteilnahme auf ein Niveau, das seit 2012 nicht mehr erreicht wurde.

Transaktionen nach Immobilientyp 2

Volumen Q1/​2024 Volumen letzte 12 Monate
Mrd. EUR Jahresvergleich Mrd. EUR Jahresvergleich
Büro 7,6 -45% 40,8 -55%
Industrie & Logistik 7,3 -5% 35,6 -30%
Gesamt Gewerbeimmobilien 20,9 -28% 106,0 -42,%
Hotel 4,5 20% 13,8 -15%
Wohnimmobilien 5,9 -28% 32,9 -38%
Seniorenwohnen & Pflege 1,2 -16% 5,5 -29%
Grundstücke 1,9 -52% 10,0 -46%
Gesamt 34,5 -26% 168,3 -40%

Büroimmobilien haben einen erheblichen Rückgang verzeichnet, wobei das Transaktionsvolumen auf etwa die Hälfte der im Vorjahr gemeldeten Werte gesunken ist. Im Gegensatz dazu haben Hotels aufgrund der starken Nachfrage im Endverbrauchermarkt wieder das Interesse der Investoren geweckt und verzeichnen im Zwölfmonatszeitraum nur einen geringfügigen Rückgang im Jahresvergleich und das einzige Wachstum in der Anlageklasse für Q1 2024 im Vergleich zu Q1 2023. Wohnungstransaktionen liegen im Durchschnitt des Marktes und zeigen einen weniger negativen Ausblick für das erste Quartal des neuen Jahres im Vergleich zu den vorangegangenen vier Quartalen.

Der zukünftige Verlauf der Investmentmärkte wird weitgehend von den Zinsentscheidungen der EZB abhängen. Da die Inflationstrends nun kontrollierter erscheinen, könnte die Europäische Zentralbank nach der Reduktion des Leitzinses um 25 Basispunkte im Juni 2024 bei ihren nächsten geldpolitischen Sitzungen weitere Zinssenkungen einleiten. Diese Aussicht könnte dem Markt den dringend benötigten Schub geben, die Finanzierungskosten senken und die Transaktionsaktivität steigern.

Assetklassen Modernes Wohnen

Die Assetklassen des Modernen Wohnens sind in gleicher Weise, jedoch in abgemildertem Ausmaß von den Auswirkungen des Krieges und damit des geänderten Zinsumfeldes betroffen. Der Markt für studentisches Wohnen in Europa liegt im ersten Quartal 2024 bei rund einer Milliarde Euro Transaktionsvolumen. Das ist zwar deutlich unterhalb des Durchschnitts der letzten fünf Jahre, jedoch wiederum 20 % höher als der Vorjahreswert. Seniorenwohnen liegt mit 1,2 Milliarden Euro zum ersten Quartal auf ähnlichem Niveau und verliert wiederum nur wenig (-16 %) gegenüber dem Vorjahreswert. 4

Mit einer Nettoanfangsrendite von 4,98 % im europäischen Durchschnitt haben sich Investitionen in Studentenwohnobjekte seit Q1 2022 kaum verbilligt. Der Anstieg betrug lediglich 72 Basispunkte (Bp), was etwa der Hälfte des Wertes für Büroobjekte (+149 Bp) entspricht und auch deutlich unterhalb des Wertes für Mehrfamilienhäuser (+127 Bp) liegt. Auch Pflegeeinrichtungen haben mit einer Renditebewegung von +119 Basispunkten eine vergleichsweise geringe Preiskorrektur erfahren. 5

Insbesondere im studentischen Wohnen stehen den Renditebewegungen deutliche Steigerungen der Marktmieten gegenüber. Neben der reduzierten Bauaktivität auf der Angebotsseite ist diese Entwicklung vor allem auf die weiter steigende Nachfrage zurückzuführen – insbesondere durch das Wachstum der Anzahl internationaler Studierender. Großbrittannien, der etablierteste Markt für studentisches Wohnen, verzeichnete in 2023 ein Mietpreiswachstum von 12,9 %, während die Belegungsquoten weiterhin auf hohem Niveau geblieben sind. Im restlichen Europa sind die Preise für ein studentisches Studio Apartment lediglich um 5,4 % gestiegen, auf nun 657 Euro pro Monat, was jedoch einem beschleunigten Wachstum gegenüber dem Vorjahreswert von +3,7 % entspricht. 7

Marktkommentar Catella

Der Anstieg der Zinsen hat die Bauaktivität stark gebremst, was zu einem geringeren Angebot an neuen Immobilien führt. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach Wohnraum ungebrochen hoch. Hinzu kommt eine Verschiebung der Nachfrage vom Markt für Kaufobjekte zur Selbstnutzung hin zum Markt für Mietwohnungen, da insbesondere Haushalte mit mittleren Einkommen sich den Kauf nicht mehr leisten können oder wollen. Diese zusätzliche Nachfrage verengt die Mietwohnungsmärkte weiter und macht es Studierenden zunehmend schwer, Wohngemeinschaften in klassischen Mietwohnungen zu gründen. So steigt die Nachfrage nach Studierendenwohnheimen weiter. Ebenso erhöht sich die Nachfrage nach Serviced Apartments sowie Co-Living-Formaten, da diese einen unkomplizierten Marktzugang schaffen. Auf der Nachfrageseite spricht somit vieles für eine zügige Markterholung. Maßgebliches Kriterium für ihren Eintrittszeitpunkt dürfte jedoch die Zinspolitik der EZB sein.

Entwicklung auf den Immobilienmärkten

Als Fortfolge des Jahres 2022 war auch das Jahr 2023 mit einer Rekordinflation in einer Vielzahl der EU-Staaten verbunden; in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 hat sich die Inflation dem Langfristziel der EZB in Höhe von 2 % wieder deutlich angenähert. Nicht zuletzt deswegen sollten die derzeit noch hemmenden Finanzierungsbedingungen zunehmend ein stabileres Marktumfeld schaffen.Ob die EZB nach der Leitzinssenkung im Juni im zweiten Halbjahr 2024 die Zinsen weiter senkt, bleibt abzuwarten, könnte jedoch dafür sorgen, dass wieder eine Aufwärtsbewegung im Immobilientransaktionsgeschehen einsetzt. Schaut man sich den größten Europäischen Wohninvestmentmarkt – Deutschland – an, bleibt festzuhalten, dass aufgrund bisher aufgeschobener Transaktionen und vereinzelter „Fire Sales“ am Markt vermehrt Dynamik einsetzt. Hervorzuheben ist, dass sich dies auf einem geringeren Preisniveau vollzieht als in der langen preislichen Aufwärtsphase der letzten Dekade.

Zwischen der langsam einsetzenden Dynamik und einem Anstieg der Investmenttätigkeit am Wohnungsmarkt in Richtung der Transaktionszahlen der letzten Jahre steht neben Inflation, und Finanzierungskosten auch ein Ende der Preisfindungsphase. Ein hoher Verkaufsdruck aufgrund von etwaig bevorstehenden Re-Finanzierungen oder Portfoliobereinigungen hat noch nicht eingesetzt, weshalb das Transaktionsvolumen in Q1 2024 das niedrigste Niveau seit 2010 registriert hat.Die Fundamentaldaten für das Segment Wohnen bewirken eine Entwicklung, die der Preisdivergenz zwischen Verkäufer- und Käufer entgegenwirken kann. Die niedrige Wohnraumversorgung in einer Vielzahl deutscher Großstädte bleibt mitsamt dem perspektivisch sehr schwachen Wohnungsneubau die Ursache der deutlichen Anstiege der Neuvertragsmieten der vergangenen Monate.

Daraus resultierend steigen die Mieten weiter und die Tendenz zur Stabilisierung der Renditen, vor allem für ESG-konforme Core-Objekte ist damit perspektivisch gegeben.

Performance

Der Catella Modernes Wohnen konnte seit Auflage am 19.07.2017 eine Gesamtperformance nach BVI von 7,8 % erwirtschaften (Stand 30.04.2024). Im Geschäftsjahr (2023/​2024) verzeichnet das Sondervermögen eine BVI-Gesamtrendite von -3,4 %.

Hauptanlagerisiken

Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Aufgrund der strategischen Ausrichtung des Sondervermögens auf Wohnimmobilieninvestments ergeben sich zudem insbesondere auch Konzentrationsrisiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird. Aufgrund des aktuellen Marktumfeldes liegt ein verstärkter Fokus auf dem Monitoring und Management von Liquiditätsrisiken, Marktpreisänderungsrisiken sowie Adressausfallrisiken. Insbesondere bestehen derzeit bei Immobilienfonds erhöhte Risiken für (potentielle) Anteilrückgaben, Abwertungen von Immobilien und Mietausfälle durch (drohende) Insolvenzen.

Wesentliche Adressausfallrisiken, denen die Catella Real Estate AG bei der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen ausgesetzt ist, sind der Ausfall von Mieterträgen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit von Mietern sowie der Ausfall eines Projektentwicklers bzw. beauftragten Bauunternehmens. Im Rahmen des Managements von Kontrahentenrisiken für bereits bestehende Mietverträge werden zeitlich gestaffelte Maßnahmen für den Fall von Mietrückständen definiert. Typische Risiken, die im Zusammenhang mit dem Ausfall eines Projektentwicklers bzw. beauftragten Bauunternehmens entstehen können, sind beispielsweise der Wegfall von durchsetzbaren Gewährleistungsansprüchen, das Risiko einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung der Immobilie sowie hieraus resultierende Schäden, wie z. B. Vertragsstrafen oder Schadensersatzpflichten gegenüber Mietern wegen nicht fristgerechter Übergabe.

Das Zinsänderungsrisiko besteht darin, dass durch die allgemeine Zinsentwicklung ungeplante Effekte in der Ertrags- und Aufwandsrechnung eines Immobilien-Sondervermögens verursacht werden können. Je nach Höhe der Liquiditätsposition, des Fremdfinanzierungsgrades und der vereinbarten Zinsart (fest oder variabel) haben Zinsentwicklungen positive oder negative Effekte auf das Zinsergebnis.Die frühzeitig langfristig fixierten Zinskonditionen reduzieren die Finanzierungsrisiken im Fonds, vgl. Seite 16.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass das Investmentvermögen mangels freier Liquidität seinen Zahlungsverpflichtungen sowie den Anforderungen zur Erfüllung des Rückgabeverlangens von Investoren gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch nicht mehr nachkommen kann. Liquiditätsrisiken können insbesondere aufgrund unerwartet hoher Mittelabflüsse für die Sondervermögen entstehen, weil ein zur Liquiditätsbeschaffung notwendiger Verkauf einer Immobilie längere Zeit in Anspruch nimmt. Zur Steuerung des Anschlussfinanzierungsrisikos aus auslaufenden Darlehensvereinbarungen – als bedeutende Unterrisikoart des Liquiditätsrisikos – werden die Restlaufzeiten der Finanzierungen kontinuierlich überwacht und bedarfsgerecht verlängert, um kurzfristig drohende Liquiditätsengpässe aufgrund von notwendig gewordenen Darlehensablösungen zu vermeiden.Es liegt ein kontinuierlicher Fokus auf der Analyse der Liquiditätskennziffern, um deren Robustheit auch im aktuellen Marktumfeld gewährleisten zu können und gegebenenfalls vorausschauend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Liquiditätsrisiken zu reduzieren.

Als Marktpreisrisiken werden alle Risiken subsumiert, die zu Veränderungen des Wertes eines Sondervermögens führen können. Für Immobilien-Sondervermögen sind vor allem das Immobilienpreisrisiko, das Mietpreisrisiko, das Leerstandsrisiko und bedingt das Wiedervermietungsrisiko relevant. Unter operationellem Risiko wird insbesondere das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen verstanden, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft resultiert.

Operationelle Risiken untergliedern sich grundsätzlich in strategische Risiken und externe Risiken. Strategische Risiken können durch falsche Entscheidungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft hinsichtlich der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Sondervermögens entstehen. Zu den externen Risiken zählen Geschäftsrisiken, Reputationsrisiken, steuerliche Risiken und politische Risiken.

Desweiteren verweisen wir hinsichtlich der Hauptanlagerisiken auf die Kapitel „Europäischer Investmentmarkt“, „Trends im modernen Wohnen“ und „Entwicklung auf den Immoblienmärkten“ sowie auf die Angaben gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB im Anhang.

Liquidität

Der Fonds verfügt zum 30.04.2024 über ein Gesamtvolumen an Liquiditätsanlagen (Bruttoliquidität) von rund 65,6 Mio. EUR. Das entspricht 15,6 % des Nettofondsvolumens. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen von rund 109,6 Mio. EUR entsprechen 26,0 % des Nettofondsvolumens. Eine Prüfung des Liquiditätsrisikos erfolgt auf Basis der internen Liquiditätsgrenzen aus offenen Anteilszeichnungen und Anteilsverkäufen, Ausschüttungen im laufenden Geschäftsjahr, Umplatzierungen, Kreditaufnahmen und auslaufenden Finanzierungen sowie potenziellen Ankäufen.

Finanzierungen

Durch die vorrausschauende Finanzierungsplanung und frühzeitige Fixierung von Kreditkonditionen erreicht der Catella Modernes Wohnen einen im aktuellen Marktvergleich niedrigen durchschnittlichen Zinssatz von 1,2 % bei einer gewichteten Restlaufzeit von 6,4 Jahren. Im laufenden Kalenderjahr 2024 laufen keine bestehenden Darlehensverträge aus. Darüber hinaus wird im folgenden Kalenderjahr 2025 lediglich ein Darlehensvolumen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (ca. 0,8 % des Nettofondsvolumens) fällig.

Ankäufe, Verkäufe und Überblick Portfolio

Innerhalb der Berichtsperiode erfolgten keine Ankäufe oder Verkäufe. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 konnten die verbliebenden drei Projektentwicklungen fertiggestellt werden.

Zunächst wurde im Juni 2023 das Wiener Projekt im 10. Bezirk „Favoriten“ mit 204 kompakten Apartments fertiggestellt. Mit einer guten ÖPNV Anbindung und einer durchschnittlichen Mietfläche von rund 29 m² sind die vollmöblierten Apartments insbesondere auf den hohen Anteil an Einpersonenhaushalten, im Jahr 2023 rund 46 %, in der österreichischen Hauptstadt ausgerichtet.

Im September 2023 konnte das Projekt am Wiener Höchststädtplatz mit 122 kompakten Wohneinheiten im Stadtbezirk Brigittenau fristgerecht fertiggestellt werden. Durch kompakte Grundrisstypen mit durchschnittlich 48 m² Wohnfläche, 85 % entfallen dabei auf 1- und 2-Zimmerwohnungen, werden insbesondere Young Professionals, Paare und Senioren angesprochen. Das Gebäude weist durch die Kombination des Anschlusses an das öffentliche Fernwärmenetz, der Beheizung und Kühlung mittels Bauteilaktivierung und den Eigenschaften einer Niedrigenergiehülle eine sehr gute Energieeffizienz auf. Dadurch hat das Objekt die Zertifizerungsstufe Gold im System der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) erhalten.

Zu Beginn des Monats März 2024 erfolgte die Fertigstellung und Übergabe der letzten Projektentwicklung in Berlin, welche zugleich das größte Investitionsvolumen des Fonds darstellt. Die 288 Apartments mit effizienten Grundrissen, hochwertiger Ausstattung, großzügigen Balkonen und hohen Energieeffizienzstandards sprechen eine breite Nutzergruppe an. Um dem Mangel an innerstädtischen Grundstücken für den Wohnungsbau entgegenzuwirken, bietet die Umnutzung und Nachverdichtung von ausschließlich von Lebensmitteleinzelhändlern genutzten Grundstücken ein großes Potenzial. Das Projekt an der Allee der Kosmonauten ist ein gutes Beispiel für ein gemischt genutztes Wohngebäude mit integriertem Supermarkt im Erdgeschoss.

Im Zuge der drei erfolgten Fertigstellungen der Projektentwicklungen hat sich der Anteil der Projektentwicklungen im Vergleich zum Vorgeschäftsjahr 2022/​2023 von 22,6 % auf nunmehr 0 % reduziert. Der Effekt des reinen Bestandsportfolios wird sich positiv auf die direkten Erträge des Fonds auswirken.

Nachhaltigkeit

Über den Grad der Erfüllung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wird im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ berichtet.

Ausblick

Nachdem der EZB-Rat in seiner Sitzung am 11. April 2024 die Leitzinsen noch unverändert beließ, erfolgte in der Sitzung vom 6. Juni 2024 eine Senkung um 25 Basispunkte. Der EZB-Rat ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Inflation rechtzeitig zu ihrem mittelfristigen Ziel von 2 % zurückkehrt. Er ist der Ansicht, dass die Leitzinsen der EZB auf einem Niveau liegen, das einen wesentlichen Beitrag zum laufenden Inflationsprozess leistet. Sollte die aktualisierte Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission die Zuversicht des EZB-Rats, dass sich die Inflation nachhaltig ihrem Ziel nähert, weiter stärken, erachtet es der Rat für angemessen, das derzeitige Niveau der geldpolitischen Restriktionen zu verringern.

Die Wohnungsbauinvestitionen in der Eurozone sanken im vierten Quartal 2023 um 0,6 % und im gesamten Jahr um 2,3 %. Zuletzt sank die Hochbauproduktion im Januar 2024 um 1,5 % gegenüber ihrem durchschnittlichen Niveau im vierten Quartal 2023. Laut der Unternehmens- und Verbraucherumfrage der Europäischen Kommission zu Faktoren, die die Bautätigkeit einschränken, wurde die unzureichende Nachfrage von den Unternehmen genannt. Dies war erneut der am häufigsten genannte Faktor, gefolgt von einem Mangel an Arbeitskräften. Die Baugenehmigungen für Wohngebäude stiegen im vierten Quartal 2023 leicht an, nachdem sie sechs Quartale lang rückläufig waren. Insgesamt deuten diese Entwicklungen darauf hin, dass die Dynamik bei den Wohnungsbauinvestitionen in naher Zukunft schwach bleiben dürfte, was mit einer gedämpften Kreditvergabe für den Hauskauf einhergeht. Diese schwachen Aussichten für Wohnungsbauinvestitionen hängen mit dem Anstieg der Kosten für Wohneigentum und Wohnen seit dem Beginn des jüngsten geldpolitischen Straffungszyklus zusammen, der die Wohnungsnachfrage wahrscheinlich weiter belasten wird.

Generell verläuft die Reaktion der Immobilienmärkte mit einer temporären Verzögerung, so dass eine detaillierte Bewertung zu verfrüht wäre. Es bleibt eminent, die Marktanalysen kontinuierlich fortzuführen und Aktivitäten auf Verschiebungen abzustimmen. Ein wichtiger Beobachtungspunkt bleibt die Entwicklung der Inflationsraten und die daraus abgeleiteten Handlungsbedarfe der Zentralbanken. Unter aktuellen Bedingungen zum Ende des Fondsgeschäftsjahres ist es ein wahrscheinliches Szenario, dass die Realzinsen vorerst leicht zurückgehen und die angedeutete Zinsstabilisierung, gepaart mit einem Auslaufen der Preisdivergenzen an den europäischen Wohnungsmärkten sowie einem Wiedererstarken des Anlageinteresses, aber auch steigenden Verkaufsdrucks anderer Marktteilnehmer, zu steigenden Transaktionsaktivitäten beitragen können.

European Commission (2024) – European Economic Forecast Winter 2024.
MSCI – Europe Capital Trends Q1 2024.
JLL (2024) – PBSA Capital Markets Q1 2024 EMEA – Investment trends, pricing and performance.
MSCI – Europe Capital Trends Q1 2024.
JLL (2024) – PBSA Capital Markets Q1 2024 EMEA – Investment trends, pricing and performance.
Lt. BONARD ist die Anzahl der internationalen Studenten in den von BONARD betrachteten Märkten von 2022 auf 2023 um 6,4 Prozent angestiegen (BONARD (2024) – Student Housing Annual Report 2023).
BONARD (2024) – Student Housing Annual Report 2023.

Geografische Verteilung der Fondsimmobilien

(Basis Verkehrswert) 1

Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.

Nutzungsarten der Fondsimmobilien

(Berechnung anhand der Nettosollmieten)

Größenklassen der Fondsimmobilien

(Basis Verkehrswert) 1

Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch die externen Bewerter.

Wirtschaftliche Altersstruktur der Fondsimmobilien

(auf Basis der im Gutachten des externen Bewerters angegebenen Restnutzungsdauern)

Branchenanalyse aller Mieter

(auf Basis der monatlichen Nettosollmiete)

Übersicht Kredite

Kreditvolumen
(direkt)
In % des Verkehrswertes
aller Fondsimmobilien
Kreditvolumen (indirekt über
Beteiligungsgesellschaften)
In % des Verkehrswertes
aller Fondsimmobilien
in TEUR in TEUR
Euro-Kredite 97.145 20,4 35.378 7,4
GESAMT 97.145 20,4 35.378 7,4

Übersicht Währungsrisiken

Zum Berichtsstichtag bestehen keine Währungsrisiken.

Übersicht Zinsänderungsrisiko

Zinsbindungsende
in Jahren
Kreditvolumen
in TEUR
Kreditvolumen
in %
unter 1 Jahr 0 0,0
1 bis 2 Jahre 9.100 6,9
2 bis 5 Jahre 20.335 15,3
5 bis 10 Jahre 103.088 77,8
über 10 Jahre 0 0,0
GESAMT 132.523 100,0

Ende der Laufzeit der Kredite

In % des Kreditvolumens (Basis Kalenderjahr)

Ende der Zinsfestschreibung

In % des Kreditvolumens (Basis Kalenderjahr)

1 Kreditvolumen gesamt 132.523 TEUR.

Personal und Organisation

Frau Johanna Bjärnemyr wurde am 16. Mai 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Peter Scherkamp ist am 14. Mai 2024 als Mitglied des Aufsichtsrats ausgeschieden. Herr Prof. Dr. Karl Hamberger wurde am selben Tag als Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Entwicklung des Fonds (Mehrjahresvergleich)

Alle Angaben in TEUR 30.04.2024 30.04.2023 30.04.2022 30.04.2021
Immobilien 297.467 277.030 250.950 187.610
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 58.795 64.436 45.598 42.259
Liquiditätsanlagen 65.627 79.338 86.812 149.059
Sonstige Vermögensgegenstände 109.700 143.013 120.804 71.172
./​. Verbindlichkeiten und Rückstellungen -109.637 -96.011 -69.648 -53.928
Fondsvermögen in TEUR 421.951 467.807 434.517 396.172
Anzahl umlaufende Anteile 42.273.281 44.417.497 41.713.736 38.866.860
Anteilwert (EUR) 9,98 10,53 10,42 10,19
Ausschüttung je Anteil (EUR) 0,26 0,20 0,12 0,08
Tag der Ausschüttung 01.08.2024 01.08.2023 01.08.2022 02.08.2021

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 467.807.151,31
1. Ausschüttung für das Vorjahr -8.883.499,40
Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile 32.283,20
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto vor Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich) -21.508.504,55
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 99.700,00
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -21.608.204,55
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -211.253,77
4. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -2.528.441,25
davon bei Immobilien -2.278.303,41
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften -250.137,84
5. Ergebnis des Geschäftsjahres (ohne Ertragsausgleich) -12.756.661,95
davon nicht realisierte Gewinne 227.490,08
davon nicht realisierte Verluste -24.092.706,78
davon Währungskursveränderungen 0,00
II.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 421.951.073,59

Erläuterungen zur Entwicklung des Sondervermögens

Die Entwicklung des Sondervermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.

Die Ausschüttung Ausgleichsposten Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen aufgelaufenen Erträge Abschreibung Anschaffungsnebenkosten Ergebnis des Geschäftsjahres Ergebnis des Geschäftsjahres nicht realisierten Gewinne und Verluste Währungskursveränderungen ergibt sich aus den Angaben im Jahresbericht des Vorjahres. Der dient der Berücksichtigung von Anteilaus- und -rückgaben zwischen Geschäftsjahresende und Ausschüttungstermin. Anleger, die zwischen beiden Terminen Anteile erwerben, partizipieren an der Ausschüttung, obwohl ihre Anteilkäufe nicht als Mittelzufluss im Vorjahresberichtszeitraum berücksichtigt wurden. Umgekehrt nehmen Anleger, die ihren Anteil zwischen diesen beiden Terminen verkaufen, nicht an der Ausschüttung teil, obwohl ihre Anteilrückgabe nicht als Mittelabfluss im Vorjahresberichtszeitraum erfasst wurde.

Die und die ergeben sich aus dem jeweiligen Anteilpreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. Ausgabeaufschläge, die dem Fonds zufließen, werden separat ausgewiesen und erhöhen den Posten „Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen“. Einbehaltene Rücknahmeabschläge werden separat ausgewiesen und mindern den Posten „Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen“ (§ 13 Abs. 3 KARBV). Der Fonds erhebt derzeit weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmeabschläge.

In dem Anteilpreis sind die pro Anteil mit enthalten. Die Mittelzu- und -abflüsse werden ohne Korrektur der Ertragsausgleichsbeträge gezeigt. Diese werden in der Entwicklungsrechnung in einem separaten Posten ausgewiesen.

Unter werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von zehn Jahren (vgl. § 248 Abs. 3 KAGB).

Das ist der Ertrags- und Aufwandsrechnung zu entnehmen.

Die im enthaltenen ergeben sich bei Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus der Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Berichtszeitraum. Erfasst werden Verkehrswertänderungen aufgrund von erstmaligen Bewertungen durch externe Bewerter oder Neubewertungen sowie alle sonstigen Änderungen im Buchwert der Immobilien/​Beteiligungen. Diese können z. B. aus der Bildung oder Auflösung von Rückstellungen für Gewinnsteuern bei Auslandsimmobilien stammen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen, oder dem Erwerb von Zusatzkleinflächen usw.Unter der Position werden Wertveränderungen aufgrund von Währungskursschwankungen erfasst.

Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 (Vermögensübersicht)

Anteil am
Fondsvermögen
in %
EUR EUR
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis)
1. Mietwohngrundstücke 297.466.877,44 70,50
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Immobilien 297.466.877,44 70,50
(davon in Fremdwährung) (0,00)
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis)
1. Mehrheitsbeteiligungen 58.794.693,91 13,93
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 58.794.693,91 13,93
(davon in Fremdwährung) (0,00)
III. Liquiditätsanlagen
(siehe Vermögensaufstellung, Teil II: Bestand der Liquidität)
1. Bankguthaben 65.626.616,21 15,55
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Liquiditätsanlagen 65.626.616,21 15,55
(davon in Fremdwährung) (0,00)
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung 4.199.597,76 1,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 83.880.003,66 19,88
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsansprüche 1.839.263,73 0,44
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Anschaffungsnebenkosten
bei Immobilien 17.323.476,50 4,11
(davon in Fremdwährung) (0,00)
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 2.050.407,13 0,49
(davon in Fremdwährung) (0,00)
5. Andere 407.497,50 0,10
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände 109.700.246,28 26,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Vermögensgegenstände 531.588.433,84 125,98
(davon in Fremdwährung) (0,00)
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -97.145.000,00 -23,02
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -7.045.940,27 -1,67
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Grundstücksbewirtschaftung -1.549.019,45 -0,37
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. anderen Gründen -919.383,91 -0,22
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Verbindlichkeiten -106.659.343,63 -25,28
(davon in Fremdwährung) (0,00)
II. Rückstellungen -2.978.016,62 -0,71
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Schulden -109.637.360,25 -25,98
(davon in Fremdwährung) (0,00)
C. Fondsvermögen 421.951.073,59 100,00
Anteilwert (EUR) 9,98
Umlaufende Anteile 42.273.281
Im Berichtszeitraum gibt es keine Fremdwährungspositionen.

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Fondsvermögen

Zum Stichtag 30.04.2024 weist der Catella Modernes Wohnen ein Netto-Fondsvermögen von 421.951 TEUR aus. Bei 42.273.281 Anteilen entspricht dies zum Stichtag einem Anteilpreis von 9,98 EUR.

Im Berichtszeitraum wurden 10.000 Anteile ausgegeben und 2.154.216 Anteile zurückgenommen, was einem Netto-Mittelabfluss von -21.509 TEUR entspricht.

Zum Berichtsstichtag zählen 11 direkt gehaltene Objekte und 7 indirekt über 8 Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gehaltene Objekte zum Portfolio des Catella Modernes Wohnen. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens sind im ’Immobilienverzeichnis’ dargestellt.

Immobilien

Das Immobilienvermögen der direkt gehaltenen Liegenschaften beläuft sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 297.467 TEUR. Es setzt sich aus 11 Wohnimmobilien zusammen.

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Zum Berichtsstichtag beläuft sich der Wert der Beteiligungen auf 58.795 TEUR. Der Fonds hält zum Stichtag 8 Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Deutschland und Österreich.

Im Berichtszeitraum wurde keine weitere Immobilien-Gesellschaft für das Sondervermögen erworben.

Liquiditätsanlagen

Die Liquiditätsanlagen belaufen sich zum Stichtag auf 65.627 TEUR (Stand 30.04.2023: 79.338 TEUR) und werden allesamt auf laufenden Bankkonten gehalten. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Liquiditätsanlagen sind in der Übersicht ’Bestand der Liquidität’ dargestellt.

Von der Gesamtliquidität in Höhe von 65.627 TEUR sind 23.390 TEUR zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestliquidität (5 % des Nettofondsvolumens) vorgesehen. Zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung sind 1.549 TEUR, für Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben 7.046 TEUR sowie für Verbindlichkeiten aus anderen Gründen 919 TEUR und für Rückstellungen 1.792 TEUR (ohne Rückstellungen für Capital Gains Tax) sowie 11.549 TEUR für die Ertragsausschüttung reserviert. Den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung stehen entsprechende Forderungen in Höhe von 4.200 TEUR gegenüber.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Berichtsstichtag 109.700 TEUR.

Die Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung (4.200 TEUR) setzen sich zusammen aus Mietforderungen in Höhe von 2.460 TEUR sowie Forderungen aus umlagefähigen Betriebskosten in Höhe von 1.740 TEUR.

Die Forderungen an Immobilien-Gesellschaften ergeben sich aus gewährten Gesellschafterdarlehen (83.880 TEUR).Detaillierte Angaben zu den Gesellschafterdarlehen sind im Immobilienverzeichnis ausgewiesen.

Es bestehen Zinsansprüche aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.648 TEUR und aus Bankguthaben in Höhe von 191 TEUR.

Die fortgeführten Anschaffungsnebenkosten für die direkt gehaltenen Immobilien betragen insgesamt 17.323 TEUR und für die Beteiligungen 2.050 TEUR. In der Berichtsperiode ergaben sich Abschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten in Höhe von insgesamt 2.528 TEUR.

Andere Forderungen bestehen insgesamt in Höhe von 407 TEUR. Diese setzen sich zusammen aus Ausschüttungsforderungen an Immobiliengesellschaften in Höhe von 286 TEUR, Forderungen an die Finanzverwaltung in Höhe von 91 TEUR sowie sonstigen Forderungen in Höhe von 30 TEUR enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt zum Stichtag 106.659 TEUR.

In den Verbindlichkeiten aus Krediten werden Darlehen in Höhe von 97.145 TEUR zur Finanzierung der Darlehen für die direkt gehaltenen Immobilien ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben belaufen sich auf 7.046 TEUR.

Unter den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung in Höhe von 1.549 TEUR werden mit 1.537 TEUR insbesondere die Vorauszahlungen auf Betriebskosten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen über 919 TEUR enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von 315 TEUR, Verbindlichkeiten aus Verwaltungskosten in Höhe von 264 TEUR, passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 226 TEUR, Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen in Höhe von 77 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber der Verwahrstelle in Höhe von 9 TEUR und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 28 TEUR.

Rückstellungen

Zum Stichtag werden Rückstellungen in Höhe von 2.978 TEUR ausgewiesen. Es wurden Rückstellungen für Steuern in Höhe von 1.604 TEUR (davon 1.186 TEUR für Capital Gain Tax), für Instandhaltungskosten in Höhe von 1.266 TEUR sowie für Prüfungs-, Beratungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 108 TEUR gebildet.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
1 Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a DE – 55122 Mainz W, T W
K
97,1
2,9
10/​2017 (Immobilie) 63 /​ 73 2017 2.667 /​ 2.667 5.039 A, EBK, G
2 Amtsstraße 45,47 DE – 38448 Wolfsburg W G/​H
W
K
13,7
81,4
4,9
04/​2019 (Immobilie) 62 /​ 55 2016 /​ 2018 /​ 2019 3.911 3.042 /​ 834 70 /​ 2.277 A, SP, EBK, G
3 Kronsaalsweg 88 DE – 22525 Hamburg W W 100,0 04/​2019 (Immobilie) 45 1977 /​ 1978 /​ 2009 /​ 2019 13.513 10.269 10.269 A, SP, EBK, G
4 Rue Beaumont 41 FR – 06300 Nizza W W 100,0 05/​2019 (Immobilie) 24 1988 1.525 1.346 2.935 A, G, EBK, K
5 Alfred-Jung-Straße 12 DE – 10369 Berlin W W 100,0 11/​2019 (Immobilie) 65 2019 2.121 /​ 2.121 8.262 /​ 1.037 7.225 SP, G, A
6 Herrengraben 54-60 Paßmannstraße 2-8 Rehhoffstraße 3-15 DE – 20459 Hamburg W W
K
99,5
0,5
09/​2020 (Immobilie) 46 1912 /​ 1913 /​ 1990 /​ 2011 /​ 2014 3.429 8.907 SP, EBK
Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
7 Marzahner Chaussee 197-201 Allee der Kosmonauten 38,42 DE – 12681 Berlin W G/​H
W
K
7,7
91,8
0,5
12/​2020 (Immobilie) 70 /​ 80 2024 5.450 2.073 /​ 1.969 7.825 SP, G, A, EBK
8 Rue Saint-Pierre 299 FR – 13005 Marseille W G/​H
W
K
11,3
86,3
2,4
06/​2021 (Immobilie) 48 2012 1.138 382 /​ 736 3.621 /​ 3.267 A, EBK, G, SP
9 Kurzekampstraße 1b DE – 38104 Braunschweig W B
W
K
16,9
75,5
7,6
07/​2021 (Immobilie) 67 /​ 57 2021 3.536 4.521 A, SP, EBK
10 Sternheimstraße 11 DE – 04349 Leipzig W W 100,0 07/​2021 (Immobilie) 55 2019 6.997 9.596 9.596 A, SP, EBK, G, K
11 Tauchaer Straße 300,302 DE – 04349 Leipzig W W 100,0 12/​2022 (Immobilie) 69 2023 6.812 1.703 6.452 /​ 4.748 SP, A

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Informationen
zur Beteiligung
Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
12 CMW Beteiligungs GmbH, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 20 TEUR Gesellschafterdarlehen: – TEUR 09/​2018 (Beteiligung)
13 Kronenburgsingel 545,547 NL – 6831 GM Arnheim CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 13.401 TEUR Gesellschafterdarlehen: 18.050 TEUR W W
K
A
93,4
6,1
0,5
12/​2018 (Immobilie) 09/​2018 (Beteiligung) 55 1993 /​ 1999 /​ 2003 /​ 2018 2.766 2.290 A, SP, EBK
14 Kroonpark 10 NL – 6831 GV Arnheim CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 13.401 TEUR Gesellschafterdarlehen: 18.050 TEUR W W
K
A
93,3
6,1
0,6
12/​2018 (Immobilie) 09/​2018 (Beteiligung) 59 2003 /​ 2018 3.730 3.732 A, EBK, G, SP
15 Edisonbaan 14 NL – 3439 MN Nieuwegein CMW 02 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 7.080 TEUR Gesellschafterdarlehen: 15.060 TEUR W B
W
1,6
98,4
08/​2020 (Immobilie) 07/​2020 (Beteiligung) 67 2001 /​ 2011 /​ 2021 18.167 140 8.009 A, SP, EBK
16 CMW Austria 01 TopCo GmbH, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 27.944 TEUR Gesellschafterdarlehen: 11.761 TEUR 12/​2020 (Beteiligung)
17 CMW Austria 02 HoldCo GmbH, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 14.298 TEUR Gesellschafterdarlehen: 7.000 TEUR 12/​2020 (Beteiligung)
Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Informationen
zur Beteiligung
Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
18 Rivium 1e Straat 121 Rivium 1e Straat 131-149 NL – 2909 LE Le Capelle aan den Ijssel CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 13.401 TEUR Gesellschafterdarlehen: 18.050 TEUR W G/​H
W
A
1,4
98,0
0,6
12/​2020 (Immobilie) 09/​2018 (Beteiligung) 61 1998 /​ 2005 /​ 2019 4.514 128 /​ 125 4.339 A, SP, EBK
19 Laaer Wald 1 Stiege 2 AT – 1100 Wien CMW Austria 03 Laaer Wald GmbH & Co. KG, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 8.423 TEUR Gesellschafterdarlehen: 9.453 TEUR W W
K
B
A
88,3
2,8
8,7
0,2
04/​2021 (Immobilie) 04/​2021 (Beteiligung) 69 /​ 79 2023 3.352 1.145 5.646 SP, EBK, G, A
20 Schottenaustraße 4 AT – 1200 Wien CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co. KG, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 12.070 TEUR Gesellschafterdarlehen: 10.408 TEUR W I
W
K
2,3
91,9
5,8
12/​2021 (Immobilie) 12/​2021 (Beteiligung) 79 2023 1.485 156 6.070 A, EBK, G, K
21 Lorenz-Mandl-Gasse 19,21 AT – 1160 Wien CMW Austria 05 Lorenz-Mandl-Gasse GmbH, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 14.402 TEUR Gesellschafterdarlehen: 12.148 TEUR W B
W
K
0,5
93,3
6,2
07/​2022 (Immobilie) 07/​2022 (Beteiligung) 78 2022 2.978 41 6.855 A, EBK, G

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
U unbebautes Grundstück K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Übersicht Verkehrswerte und Mieten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

1 Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a DE – 55122 Mainz 7,5 Private Haushalte 0,3 1.270,2 5,0 1.236/​1.261 24.310,0/​26.060,0 29,1
2 Amtsstraße 45,47 DE – 38448 Wolfsburg Gastgewerbe 10,9 656,1 5,8 610/​654 11.200,0/​11.300,0 28,4
3 Kronsaalsweg 88 DE – 22525 Hamburg Gastgewerbe 17,0 2.345,4 5,4 2.345 43.500,0/​42.790,0 30,1
4 Rue Beaumont 41 FR – 06300 Nizza Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 6,8 665,8 6,7 631 10.050,0/​9.910,0
5 Alfred-Jung-Straße 12 DE – 10369 Berlin Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 10,4 1.561,2 3,8 1.701 39.700,0/​41.800,0 33,1
6 Herrengraben 54-60 DE – 20459 Hamburg 3,1 Private Haushalte 0,0 1.282,9 3,5 1.280/​1.281 37.400,0/​35.980,0 33,9
7 Marzahner Chaussee 197-201 DE – 12681 Berlin 74,0 Handel 11,5 2.838,2 5,7 2.200/​2.375 49.776,9 48,7
8 Rue Saint-Pierre 299 FR – 13005 Marseille Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 7,0 688,8 4,7 689 14.560,0/​14.550,0
9 Kurzekampstraße 1b DE – 38104 Braunschweig 0,9 Gastgewerbe 12,3 1.074,9 5,1 1.060 21.100,0/​20.900,0
10 Sternheimstraße 11 DE – 04349 Leipzig Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 12,2 1.176,0 5,0 1.176 23.320,0/​23.350,0 49,9
11 Tauchaer Straße 300,302 DE – 04349 Leipzig Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 13,9 850,0 3,9 850 21.600,0/​22.000,0 53,9

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

1 Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete.
2 Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
3 Werte per 30.04.2024, annualisiert.
4 (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte.
5 Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt.
6 Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
7 Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Übersicht Verkehrswerte und Mieten

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

12 Kronenburgsingel 545,547 NL – 6831 GM Arnheim 4,9 Private Haushalte 505,9 5,5 484/​479 9.450,0/​9.060,0 22,7
13 Kroonpark 10 NL – 6831 GV Arnheim 4,6 Private Haushalte 912,4 5,6 871/​865 16.010,0/​16.310,0 23,5
14 Edisonbaan 14 NL – 3439 MN Nieuwegein 0,5 Dienstleistungen 1,2 1.597,7 4,6 1.597/​1.598 34.840,0/​35.100,0 27,3
15 Rivium 1e Straat 121 NL – 2909 LE Le Capelle aan den Ijssel 2,3 Gastgewerbe 2,9 992,1 4,6 987/​979 21.000,0/​21.790,0
16 Laaer Wald 1 AT – 1100 Wien 52,2 Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 0,2 1.812,1 6,0 1.366/​1.355 30.100,0 32,9
17 Schottenaustraße 4 AT – 1200 Wien 25,7 Private Haushalte 9,5 1.153,1 3,6 1.130/​1.143 32.700,0/​30.800,0 31,6
18 Lorenz-Mandl-Gasse 19,21 AT – 1160 Wien 4,3 Private Haushalte 8,6 1.308,9 3,7 1.299/​1.309 34.900,0/​35.500,0

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

1 Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete.
2 Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
3 Werte per 30.04.2024, annualisiert.
4 (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte.
5 Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt.
6 Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
7 Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Angaben zur Immobilie
Lfd.
Nr.
Immobilie Kaufpreis
bzw.
Baukosten
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
1 Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a DE – 55122 Mainz 24.623,8 1.731,9 1.187,3 544,6 7,0 172,4 588,9 41
2 Amtsstraße 45,47 DE – 38448 Wolfsburg 11.070,0 1.120,1 553,5 566,6 10,1 110,9 545,2 59
3 Kronsaalsweg 88 DE – 22525 Hamburg 43.460,0 3.224,8 1.852,2 1.372,6 7,4 320,7 1.576,8 59
4 Rue Beaumont 41 FR – 06300 Nizza 11.500,0 1.001,8 679,3 322,5 8,7 100,2 500,9 60
5 Alfred-Jung-Straße 12 DE – 10369 Berlin 37.470,0 4.154,0 2.248,2 1.905,8 11,1 415,6 2.285,6 66
6 Herrengraben 54-60 DE – 20459 Hamburg 41.485,0 3.708,8 1.866,8 1.842,0 8,9 368,5 2.333,7 76
7 Marzahner Chaussee 197-201 DE – 12681 Berlin 49.776,9 4.099,8 2.585,9 1.513,9 8,2 68,3 4.031,5 118
8 Rue Saint-Pierre 299 FR – 13005 Marseille 14.936,4 1.319,8 886,0 433,8 8,8 131,0 928,0 85
9 Kurzekampstraße 1b DE – 38104 Braunschweig 19.849,0 1.829,0 975,0 854,0 9,2 179,4 1.285,9 86

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Angaben zur Immobilie
Lfd.
Nr.
Immobilie Kaufpreis
bzw.
Baukosten
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
10 Sternheimstraße 11 DE – 04349 Leipzig 24.200,0 1.981,0 847,0 1.134,0 8,2 200,2 1.435,1 86
11 Tauchaer Straße 300,302 DE – 04349 Leipzig 24.500,0 2.110,8 857,5 1.253,3 8,6 211,1 1.811,8 103

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Beteiligung/​
Immobilie
Kaufpreis der
Beteiligung
Kaufpreis
bzw.
Baukosten
der Immobilie
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG 15.509,1 580,2 580,2 3,7 58,0 322,3 79
12 Kronenburgsingel 545,547 NL – 6831 GM Arnheim 7.028,4 263,6 140,1 123,4 3,7 24,6 112,6 55
13 Kroonpark 10 NL – 6831 GV Arnheim 12.414,2 391,3 247,0 144,3 3,2 38,4 176,0 55
14 Rivium 1e Straat 121 NL – 2909 LE Le Capelle aan den Ijssel 18.808,2 612,5 376,2 236,3 3,3 61,2 403,2 79

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Beteiligung/​
Immobilie
Kaufpreis der
Beteiligung
Kaufpreis
bzw.
Baukosten
der Immobilie
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
CMW Beteiligungs GmbH 37,5
CMW 02 Niederlande GmbH & Co. KG 7.885,2 492,1 492,1 6,2 54,7 337,4 75
15 Edisonbaan 14 NL – 3439 MN Nieuwegein 31.373,3 1.015,5 1.015,5 3,2 101,9 730,6 75
CMW Austria 01 TopCo GmbH 34.324,9 1.584,2 1.584,2 4,6 137,4 1.390,6 79
CMW Austria 02 HoldCo GmbH
CMW Austria 03 Laaer Wald GmbH & Co. KG
16 Laaer Wald 1 AT – 1100 Wien 28.780,6 351,6 351,6 1,2 41,9 309,7 109
CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co. KG
17 Schottenaustraße 4 AT – 1200 Wien 34.477,7 343,3 343,3 1,0 22,6 320,7 112
CMW Austria 05 Lorenz-Mandl-Gasse GmbH
18 Lorenz-Mandl-Gasse 19,21 AT – 1160 Wien 38.737,8

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil I:

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe

Käufe

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Verkäufe

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Vermögensaufstellung
zum 30. April 2024- Teil II:

I. Bankguthaben

Bei den Liquiditätsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 65.627 TEUR (15,6 % des Fondsvermögens) handelt es sich um Bankguthaben.

Bank Betrag
in TEUR
Betrag
in Fremdwährung
Aareal Bank AG, Wiesbaden 2.211
Bank für Kirche und Caritas eG, Paderborn 5.000
CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München 3.132
DKM Darlehnskasse Münster eG, Münster 5.000
DZ Bank AG, Frankfurt am Main 15.000
Evangelische Bank eG, Kassel 9
UniCredit Bank GmbH (HypoVereinsbank), München 103
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg AöR, München 365
Landesbank Baden-Württemberg AöR, Stuttgart 9.053
LIGA Bank eG, Regensburg 10.000
Oberbank AG, München 754
Sparkasse Hanau AöR, Hanau 15.000
Summe 65.627

Die Geldanlagen werden bei Drittinstituten gehalten. Es bestehen keine Konzernverbindungen mit der Catella Real Estate AG.

II. Geldmarktinstrumente Stichtag: 30.04.2024

Geldmarktinstrumente liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Investmentanteile Stichtag: 30.04.2024

Investmentanteile liegen zum Stichtag nicht vor.

IV. Wertpapiere Stichtag: 30.04.2024

Wertpapiere liegen zum Stichtag nicht vor.

V. Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapierdarlehensgeschäfte Stichtag: 30.04.2024

Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapier-Darlehensgeschäfte liegen zum Stichtag nicht vor.

VI. Sicherungsgeschäfte Stichtag: 30.04.2024
I. Devisentermingeschäfte

a) Käufe und Verkäufe von Devisentermingeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024- Teil II:

b) offene Positionen

Liegen zum Stichtag nicht vor.

II. Zins-Swaps

a) Käufe und Verkäufe von Zinssicherungsgeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Liegen zum Stichtag nicht vor.

b) offene Positionen

Liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024 – Teil III:

Anteil am
Fondsvermögen
in %
EUR EUR EUR
I.Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 4.199.597,76 1,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon Betriebskostenforderungen 1.739.268,25
davon Mietforderungen 2.460.329,51
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 83.880.003,66 19,88
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsansprüche 1.839.263,73 0,44
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Anschaffungsnebenkosten 19.373.883,63 4,59
(davon in Fremdwährung) (0,00)
bei Immobilien 17.323.476,50
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 2.050.407,13
5. Andere 407.497,50 0,10
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Anteilumsatz 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
Kurswert Verkauf Kurswert Stichtag Vorl. Ergebnis
EUR EUR EUR
0,00 0,00 0,00
II.Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -97.145.000,00 -23,02
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon kurzfristige Kredite (§ 199 KAGB) 0,00
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -7.045.940,27 -1,67
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Grundstücksbewirtschaftung -1.549.019,45 -0,37
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. anderen Gründen -919.383,91 -0,22
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Anteilumsatz 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
Kurswert Verkauf Kurswert Stichtag Vorl. Ergebnis
EUR EUR EUR
0,00 0,00 0,00
-2.978.016,62 -0,71
III.Rückstellungen
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Fondsvermögen 421.951.073,59 100,00
Anteilwert (EUR) 9,98
Umlaufende Anteile 42.273.281

Ertrags- und Aufwandsrechnung

für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024

EUR EUR EUR EUR
I.Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 2.116.345,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Sonstige Erträge 4.356.983,48
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Erträge aus Immobilien 13.353.266,29
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften 286.577,75
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Erträge 20.113.172,52
II.Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten -3.678.733,32
a) Betriebskosten -2.119.733,88
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) Instandhaltungskosten -1.003.312,95
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) Kosten der Immobilienverwaltung -402.227,86
(davon in Fremdwährung) (0,00)
d) Sonstige Kosten -153.458,63
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Steuern -388.888,89
a) davon inländische Steuern -214.779,61
b) davon ausländische Steuern -174.109,28
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsen aus Kreditaufnahmen -991.272,98
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Verwaltungsvergütung -3.284.634,90
5. Verwahrstellenvergütung -109.444,77
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -91.377,93
7. Sonstige Aufwendungen -460.264,98
davon Kosten externer Bewerter -325.590,08
Summe der Aufwendungen -9.004.617,77
III.Ordentlicher Nettoertrag 11.108.554,75
IV.Veräußerungsgeschäfte
Realisierte Gewinne 0,00
a) aus Immobilien 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Finanzinstrumenten (0,00)
d) Sonstiges 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Realisierte Verluste 0,00
a) aus Immobilien 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Finanzinstrumenten (0,00)
d) Sonstiges 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -211.253,77
V.Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 10.897.300,98
VI.Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 227.490,08
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -24.092.706,78
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Währungskursveränderungen 0,00
Summe der nicht realisierten Ergebnisse des Geschäftsjahres -23.865.216,70
VII.Ergebnis des Geschäftsjahres -12.967.915,72

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erträge

Die Erträge im Berichtszeitraum betragen insgesamt 20.113 TEUR.

Im Berichtszeitraum des Fonds wurden Erträge aus Liquiditätsanlagen in Höhe von 2.116 TEUR im Inland erzielt. Diese resultieren aus Zinsen für Bankguthaben.

Die sonstigen Erträge betragen 4.357 TEUR. Diese resultieren aus Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (3.917 TEUR), Erträgen aus einer Weiterbelastung für Instandhaltungen eines Objekts (383 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (50 TEUR) sowie aus anderen sonstigen Erträgen (7 TEUR).

Die Erträge aus Immobilien in Höhe von 13.353 TEUR setzen sich im Wesentlichen aus den erwirtschafteten Mieterträgen der Immobilien (11.477 TEUR) sowie Erträgen aus Nebenkostenvorauszahlungen (1.288 TEUR) zusammen.

Die Erträge aus Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 287 TEUR enthalten die Ausschüttungen der Immobilien-Gesellschaften.

Aufwendungen

Die Aufwendungen in Höhe von 9.005 TEUR beinhalten im Wesentlichen die Bewirtschaftungskosten, Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie die Kosten der Verwaltung des Sondervermögens.

Die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 3.679 TEUR setzen sich aus Betriebskosten (2.120 TEUR), Instandhaltungskosten (1.003 TEUR), Kosten der Immobilienverwaltung (402 TEUR) sowie sonstigen Kosten (153 TEUR) zusammen.

Die Position Steuern in Höhe von 389 TEUR beinhaltet im Wesentlichen die Rückstellungen für inländische (215 TEUR) und ausländische (169 TEUR) Körperschaftsteuer.

Die Position Zinsen aus Kreditaufnahmen beinhaltet den Zinsaufwand für die Darlehen zur Finanzierung der direkt gehaltenen Immobilien in Höhe von 991 TEUR.

Im Berichtszeitraum fielen für die Verwaltungsvergütung 3.285 TEUR an. Die Ankaufsgebühren für die Objekte sind hier nicht enthalten, da diese nicht in den Aufwand gebucht werden, sondern als Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen Objektes berücksichtigt werden.

Die Verwahrstellenvergütung Prüfungs- und Veröffentlichungskosten im Berichtszeitraum betrug 109 TEUR, die 91 TEUR.

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 460 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 326 TEUR sowie allgemeine Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 101 TEUR.

Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften

Im Berichtszeitraum haben keine Veräußerungsgeschäfte stattgefunden.

Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich

Der Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich in Höhe von -211 TEUR ist der Saldo der von Anteilserwerbern im Berichtszeitraum als Ausgleich für aufgelaufene Erträge gezahlten Beträge bzw. vom Fonds bei Anteilrücknahme im Rücknahmepreis vergüteten Erträge.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 10.897 TEUR.

Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das nicht realisierte Ergebnis des Berichtszeitraumes in Höhe von insgesamt -23.865 TEUR resultiert aus der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne (227 TEUR) und Verluste (-24.093 TEUR) bei Immobilien und in den Beteiligungsgesellschaften.

Ergebnis des Geschäftsjahres

In Summe ergibt sich für das abgelaufene Jahr ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -12.968 TEUR.

Verwendungsrechnung

zum 30. April 2024

insgesamt je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 108.490,44 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 10.897.300,98 0,26
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
EUR 11.005.791,42 0,26
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Einbehalt von Überschüssen gemäß § 252 KAGB EUR -1.000,00 0,00
2. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung EUR -13.738,36 0,00
EUR -14.738,36 0,00
III. Gesamtausschüttung
1. Zwischenausschüttung
a) Barausschüttung EUR 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung
a) Barausschüttung EUR 10.991.053,06 0,26
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
Gesamtausschüttung auf 42.273.281 ausgegebene Anteile EUR 10.991.053,06 0,26

Vortrag aus dem Vorjahr

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 108.490,44 EUR.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres zum 30.04.2024 beträgt 10.897.300,98 EUR.

Zuführung aus dem Sondervermögen

Eine Zuführung aus dem Sondervermögen ist nicht erfolgt.

Einbehalte von Überschüssen gemäß § 252 KAGB

Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres werden für Instandsetzung gemäß § 252 KAGB 1.000,00 EUR einbehalten.

Wiederanlage

Es werden keine Erträge der Wiederanlage zugeführt.

Vortrag auf neue Rechnung

Es werden Erträge in Höhe von 13.738,36 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Für Ausschüttung vorgesehene Erträge

Bei 42.273.281 umlaufenden Anteilen beträgt die geplante Ausschüttung am 01.08.2024 insgesamt 10.991.053,06 EUR. Somit werden pro Anteil 0,26 EUR ausgeschüttet.

Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe von Immobilien und
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Hinsichtlich Käufen und Verkäufen von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften verweisen wir auf das
Immobilienverzeichnis Teil I (Verzeichnis der Käufe und Verkäufe).

Sonstige Käufe und Verkäufe

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Geschäfte abgeschlossen, die nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind.

Anhang

I. Angaben nach der Derivateverordnung

Derivate lagen weder zum Stichtag noch während des Berichtszeitraums vor.

II. Sonstige Angaben

Anteilwert 9,98 EUR
Umlaufende Anteile zum Stichtag 42.273.281 Stück

III. Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Inhaltsverzeichnis

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

2. Ankaufs- und Regelbewertungen

3. Außerplanmäßige Nachbewertungen

4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

III. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

1. Bankguthaben

2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

2.1 An einer Börse zugelassene /​ in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

2.3 Investmentanteile

2.4 Geldmarktinstrumente

3. Derivate

4. Wertpapier-Darlehen

5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

6. Forderungen

7. Anschaffungsnebenkosten

8. Verbindlichkeiten

9. Rückstellungen

9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

12. Eskalationsmaßnahmen zur Beseitigung von Differenzen bei sonstigen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Gesellschaft externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl.

Die Bewerter haben die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das jeweilige Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Die Bewerter haben insbesondere zu bewerten:

die für Sondervermögen bzw. für Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, zum Kauf vorgesehenen Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist;

die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, mindestens in dem von den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus, sofern die Gesellschaft keinen früheren Auftrag erteilt;

die zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien von Sondervermögen bzw. der Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, und für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist. Das Gutachten darf nicht länger vor Abschluss des Kaufvertrags erstellt worden sein, als dieses nach dem in den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus zulässig ist; § 251 Abs. 1 Satz 3 KAGB ist zu beachten;

die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, innerhalb von zwei Monaten nach der Bestellung eines Erbbaurechtes.

Immobilien werden zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

Die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten ist in Abschnitt III. 7.) geregelt.

Weitere Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vorschriften des KAGB sowie der KARBV.

2. Ankaufs- und Regelbewertungen

Die Ankaufsbewertung von in § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB genannten Vermögensgegenständen ist bis zu einer Größe von 50 Mio. Euro von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Millionen Euro von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorzunehmen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Vor der Bestellung des Erbbaurechts ist die Angemessenheit des Erbbauzinses entsprechend Satz 1 zu bestätigen.

Die Ankaufsbewertung darf zum Ankaufszeitpunkt (notarielle Beurkundung) nicht älter als drei Monate sein.

Bei Immobilien, die nicht in Euro-Ländern belegen sind, ist in Bezug auf die Einhaltung der 50 Mio. Euro-Grenze der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens maßgeblich.

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB sind stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchzuführen. Zur Ermittlung eines Verkehrswertes pro Vermögensgegenstand wird aus den beiden unabhängig voneinander erstellten Gutachten der arithmetische Mittelwert berechnet. Entsprechendes gilt für Immobilien, die durch Immobilien-Gesellschaften (§ 234 KAGB) gehalten werden.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.

Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten bzw. der Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von drei Monaten erfolgen.

3. Außerplanmäßige Nachbewertungen

Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist; die Gesellschaft hat ihre Entscheidung und die Gründe dafür nachvollziehbar zu dokumentieren.

Mögliche signifikante Bewertungsfaktoren können beispielsweise sein:

* Umwelt
Einflüsse aus Umweltkatastrophen wie z. B. Hochwasser, Brände, Vulkanausbrüche, Wirbelstürme, Erdbeben und Erdrutsche

* Grund und Boden
Nach Erwerb bekannt gewordene

Verunreinigung von Grund und Boden durch Grundwasserverschmutzungen bedingt durch chemische Rückstände

Einlagerungen von unterirdischen Tanks und toxischen Reststoffen sowie Kampfmittel

Reststoffentsorgungen von Schlick, Klärschlamm, Farben, Lacken und Ölen

Gefahrenabfälle von giftigen Substanzen, asbesthaltige Materialien sowie radioaktive Strahlung

* Rechtliche Gegebenheiten

Rechtsverlust aufgrund von Enteignung nach § 95 Abs. 1 S. 1 BauGB

Abschluss/​Verlängerung/​Beendigung von Mietverträgen

Insolvenzen von Mietern

* Sonstiges

Schäden am Objekt/​außerordentliche Investitionen

Veränderung des Marktumfelds, z. B. Rendite- und Mietentwicklung

4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Bei im Bau befindlichen Objekten ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs- /​Marktwert zu ermitteln. Bauleistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immobilien nicht erfasst wurden, grundsätzlich zu Buchwerten angesetzt. Die Herstellungskosten werden grundsätzlich während der gesamten Bauphase angesetzt (d.h. bei größeren Bauprojekten teilweise 24 Monate und länger) und gehen erst nach Fertigstellung auf den gutachterlichen Verkehrswert über.

II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Bevor die Gesellschaft eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erwirbt, ist der Wert der Immobilien-Gesellschaft von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) zu ermitteln. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden bei Erwerb und danach nicht länger als drei Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend werden der Bewertung monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaft zugrunde gelegt. Spätestens alle drei Monate wird der Wert der Beteiligung auf Grundlage der aktuellsten Vermögensaufstellung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt. Der ermittelte Wert wird anschließend von der Gesellschaft auf Basis der Vermögensaufstellungen bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. Die Bewertung von Vermögen und Schulden des Sondervermögens und der Immobilien-Gesellschaft erfolgt grundsätzlich nach denselben Bewertungsverfahren. Treten bei einer Beteiligung Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren ein, die durch eine Fortschreibung nicht erfasst werden können, wird die Neubewertung ggf. zeitlich vorgezogen.

Die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft ausgewiesenen Immobilien sind mit dem Wert anzusetzen, der entsprechend § 249 Abs. 1 KAGB von den Bewertern festgestellt wurde.

Die Ausführungen im Abschnitt Ankaufs- und Regelbewertung gelten entsprechend für die Bewertung von Immobilien, die im Rahmen einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.

Für die Vermögensgegenstände und Schulden der Immobilien-Gesellschaft sind in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 5 KARBV die Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen, die nach dem Stichtag der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft bekannt werden. Diese Erkenntnisse werden in der Vermögensaufstellung des auf das Bekanntwerden folgenden Monats berücksichtigt.

Der Wert der Immobilien-Gesellschaft ergibt sich durch Summierung der bewerteten Einzelpositionen der Vermögensaufstellung. Er ist entsprechend der Höhe der Beteiligung unter Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren in das Sondervermögen einzustellen.

Bei der Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften beachtet die Gesellschaft darüber hinaus insbesondere § 31 KARBV.

Die Gesellschaft hat nach Erhalt der Unternehmensbewertung eine unverzügliche Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie auf Plausibilität durchzuführen. Soweit der Gesellschaft unrichtige bzw. unvollständige Angaben in der Unternehmensbewertung auffallen, hat sie dies dem Abschlussprüfer unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmensbewerter hat in diesem Fall seine Wertansätze unverzüglich nochmals zu überprüfen und schriftlich mitzuteilen, ob er an seiner Unternehmensbewertung festhält oder ob sich Änderungen ergeben. In letzterem Fall hat der Unternehmensbewerter der Gesellschaft unverzüglich eine aktualisierte Unternehmensbewertung einzureichen.

III. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

1. Bankguthaben

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

2.1 An einer Börse zugelassene /​ in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren, handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

2.3 Investmentanteile

Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

2.4 Geldmarktinstrumente

Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.

3. Derivate

Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.

4. Wertpapier-Darlehen

Für die Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpapiere maßgebend.

5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Werden Wertpapiere für Rechnung des Sondervermögens in Pension gegeben, so sind diese weiterhin bei der Bewertung zu berücksichtigen. Daneben ist der im Rahmen des Pensionsgeschäftes für Rechnung des Sondervermögens empfangene Betrag im Rahmen der liquiden Mittel (Bankguthaben) auszuweisen. Darüber hinaus ist bei der Bewertung eine Verbindlichkeit aus Pensionsgeschäften in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen auszuweisen.

Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere in Pension genommen, so sind diese bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der vom Sondervermögen geleisteten Zahlung ist bei der Bewertung eine Forderung an den Pensionsgeber in Höhe der Rückzahlungsansprüche zu berücksichtigen.

6. Forderungen

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

7. Anschaffungsnebenkosten

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

Um einen Gleichlauf zwischen direkten und indirekten Immobilienerwerben herzustellen, soll hinsichtlich der Aktivierung und Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der investmentrechtlichen Vermögensaufstellungen von Immobilien-Gesellschaften in der Regel so verfahren werden, wie es für die Fondsebene gesetzlich vorgegeben ist (Begründung zu § 10 KARBV).

Bei direkt gehaltenen Immobilien und Beteiligungen fließen die zur Abschreibung verbleibenden Anschaffungsnebenkosten rechnerisch in die Vermögensaufstellung und damit in das Fondsvermögen ein.

Die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungsnebenkosten verbleiben rechnerisch in der Immobilien-Gesellschaft, in der sie angefallen sind. Dann werden sie bei der Bewertung der Beteiligung an dieser Immobilien-Gesellschaft berücksichtigt. Sie stellen dann keinen gesonderten Posten in der Vermögensaufstellung des Fonds dar.

Im Einzelnen richtet sich die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten nach § 30 Abs. 2 Nummer 1 KARBV.

8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Zu den wesentlichen Verbindlichkeiten gehören von Dritten aufgenommene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben und Verbindlichkeiten der Grundstücksbewirtschaftung.

9. Rückstellungen

9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung. Dabei berücksichtigt die Gesellschaft z.B. folgende Rückstellungen:

Rückstellung für Instandhaltungsmaßnahmen

Rückstellungen für inländische und ausländische Ertragsteuern

Rückstellungen für passive latente Steuern

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Rückstellungen können auch im Rahmen von geplanten Maßnahmen/​Budgetierungen (z.B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Verwaltungskosten, Rechtsstreitigkeiten und in Anspruch genommene Dienstleistungen) gebildet werden.

9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Bei Immobilien sind Rückstellungen für die Steuern zu berücksichtigen, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden. Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, sind auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Insofern besteht eine Verrechnungspflicht für steuerlich verrechenbare Verlustvorträge. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, ist kein darüberhinausgehender Wertansatz möglich. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien. Falls jedoch von einer Veräußerung der Immobilien-Gesellschaft einschließlich der Immobilie ausgegangen wird, erfolgt bei der Bewertung der Beteiligung ggf. ein Abschlag für latente Steuerlasten. Für die Gesellschaft besteht ein Wahlrecht, die passiven latenten Steuern auf Ebene der Immobilien-Gesellschaft oder auf Ebene des Immobilien-Sondervermögens zu bilden.

Die weiteren Einzelheiten der Behandlung von Rückstellungen nach § 30 Abs. 2 Nummer 2 KARBV werden von der Gesellschaft berücksichtigt.

10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten. Weitere Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der KARBV.

11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Ein- bzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang deshalb z. B. die Bildung von Rückstellungen von latenten Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.

Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt. Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge, wie z.B.

Mieterträge aus Liegenschaften,

Zinserträge aus Liquiditätsanlagen und Gesellschafterdarlehen,

Zinsaufwendungen aus Darlehensaufnahmen und erhaltenen Erbbaurechten,

Aufwendungen für Ertragsteuern,

Aufwendungen für Fonds- und Verwahrstellengebühren.

Im Sinne der intertemporalen Anlegergerechtigkeit können z.B. die vorgenannten Sachverhalte auch über Budgets abgebildet werden. Für die nicht in Anspruch genommenen Beträge des abgegrenzten Budgets kann dann eine Rückstellung gebildet werden.

Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.

Überdies wendet die Gesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z.B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

12. Eskalationsmaßnahmen zur Beseitigung von Differenzen bei sonstigen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterliegen einer täglichen Plausibilitätskontrolle durch die Abteilung Accounting. Im Falle von Unplausibilitäten erfolgt unverzüglich eine Aufklärung in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Verwahrstelle.

IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden zu dem unter Zugrundelegung der London Stock Exchange Group plc veröffentlichen Devisenkurs des Vortages in Euro umgerechnet.

Sofern an dem Vortag keine Veröffentlichung von Devisenkursen erfolgt sein sollte, werden die Devisenkurse des letzten Veröffentlichungstages der Devisenkurse zugrunde gelegt.

V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt.

Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten zu ermitteln.

Der Nettoinventarwert je Anteil (Anteilwert) wird mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen.

Ausgabe- und Rücknahmepreise werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Einzelheiten zur Behandlung von Fehlern bei der Anteilpreisermittlung unter Beteiligung der Verwahrstelle sind intern geregelt.

IV. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote 1,01 %
Erfolgsabhängige Vergütung 0,00 %
Transaktionsabhängige Vergütung 0,11 %
Transaktionskosten 4.794.674,48 EUR

Die Gesamtkostenquote zeigt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraums.

Die Gesamtkosten beinhalten die Vergütung der Fondsverwaltung, die Verwahrstellenvergütung, die Kosten externer Bewerter sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 7 BAB (mit Ausnahme von Transaktionskosten).

Im Berichtszeitraum ist keine erfolgsabhängige Vergütung angefallen.

Die transaktionsabhängige Vergütung stellt die Summe der Gebühren gem. § 11 Abs. 2, 3 und 4 BAB als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraums dar. Die Quote ist über die Lebensdauer des Fonds stark schwankend und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Performance des Fonds zu.

Im Berichtszeitraum sind Transaktionskosten in Höhe von 4.794.674,48 EUR angefallen.

Angaben zu den Kosten gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2., 3. und 4. KAGB

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen bezüglich der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung an Vermittler, z.B. Kreditinstitute Vermittlungsfolgeprovisionen .

Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen, die dem Sondervermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer EU-Verwaltungsgesellschaft oder ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 4. KAGB angefallen.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen Erträge betragen 4.357 TEUR. Diese resultieren aus Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (3.917 TEUR), Erträgen aus einer Weiterbelastung für Instandhaltungen eines Objekts (383 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (50 TEUR) sowie aus anderen sonstigen Erträgen (7 TEUR).

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 460 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 326 TEUR sowie allgemeine Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 101 TEUR.

V. Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 3 KAGB

I.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen
gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB
EUR
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen 10.954.503,67
Davon feste Vergütung 9.003.743,26 EUR
Davon variable Vergütungen 1.950.760,41 EUR
Zahl der Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr (31.12.2023) 95
Vom Sondervermögen gezahlte Carried Interests 0,00 EUR

II.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
gem. § 101 Abs. 3 Nr. 2 KAGB
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergü-
tungen an Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf das Risikoprofil des
Sondervermögens ausgewirkt hat.
6.026.979,40 EUR
Davon an Führungskräfte 4.560.908,02 EUR
Davon an übrige Mitarbeiter 1.466.071,38 EUR

III. Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Catella Real Estate AG hat geeignete Verfahren und Systeme etabliert, um den gesetzlichen Anforderungen an die Vergütung der Geschäftsleitung, der sogenannten Risikoträger sowie der anderen Mitarbeiter zu entsprechen.

Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem Jahresfestgehalt und einer zusätzlichen variablen Vergütung zusammen. Beide Bestandteile stehen zueinander in einem Verhältnis, das sich positiv auf die Motivation und Mitarbeiterbindung auswirkt. Die feste Vergütung der Mitarbeiter ist in der Höhe so festgesetzt, dass die Bestreitung des Lebensunterhaltes sichergestellt ist und marktübliche Fixgehälter bezahlt werden. Variable Vergütung wird in Form von Bonuszahlungen einmal jährlich gezahlt. Eine garantierte variable Vergütung wird (außer in Einzelfällen im Eintrittsjahr) nicht gewährt. Die variable Vergütung orientiert sich am Geschäftserfolg der Gesellschaft sowie an der persönlichen Leistung des Mitarbeiters (anhand der quantitativen und qualitativen Zielerreichung sowie der Verhaltenskompetenz). Die Ziele werden für jedes Jahr festgelegt und nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung in einem Mitarbeiter-Gespräch überprüft.

Auf Grundlage der Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte verfolgt die Catella Real Estate AG einen verhältnismäßigen Ansatz zur Einhaltung der Vergütungsgrundsätze.

Die jeweils identifizierten investmentspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des internen Kontrollsystems beobachtet und gesteuert. Die Vergütungspolitik unterstützt dabei ein solides und wirksames Risikomanagement auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken dadurch, dass übermäßige Risikobereitschaft im Rahmen der Investitionsprozesse nicht gefördert werden.

Die Gesellschaft hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet. Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems durch den Vergütungsausschuss hat ergeben, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet ist. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Es gab keine wesentlichen Änderungen an der festgelegten Vergütungspolitik im abgelaufenen Geschäftsjahr.

VI. Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 KAGB

Wesentliche Änderungen der gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen im Geschäftsjahr. n.a.

VII. Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände
gem. § 300 Abs. 1 Nr.1 KAGB

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,0 %.

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für das Sondervermögen getroffen.

Angaben zum Risikoprofil gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Das Sondervermögen wird mit der Risikoausrichtung Core verwaltet und verfolgt eine renditeorientierte Anlagepolitik. Das Risikomanagementsystem für das Sondervermögen umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken,Währungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Aufgrund der strategischen Ausrichtung des Sondervermögens aufWohnimmobilieninvestments ergeben sich zudem insbesondere auch Konzentrationsrisiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird.

Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.

Risikoprofil 1 Core

Angaben zur Änderung des maximalen Umfangs des Leverage gem. § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Berichtsjahr wurde der für das Sondervermögen eingesetzte maximale Umfang des Leverage nicht geändert.

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,99
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 1,10
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,99
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 1,26
Entspricht der INREV-Stilklassifizierung „Core“ gemäß Appendix 5.1 der INREV Guidelines vom November 2008 mit Update im Oktober 2012.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Name des Produkts: Catella Modernes Wohnen Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299001MTQ3ZPUGLFN69

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Die Gesellschaft berücksichtigt im Rahmen der Anlagestrategie bei Investitionsentscheidungen in Bezug auf Immobilien ein Merkmal aus dem Bereich Ökologie und stellt sicher, dass fortlaufend mindestens 60 % (Zielvorgabe vor 2030 nicht verpflichtend) des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens in Immobilien investiert werden, welche das von der Gesellschaft für das Sondervermögen festgelegte ökologische Merkmal, wie nachfolgend dargestellt, erfüllen. Jedes Immobilieninvestment des Sondervermögens wird dazu einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Diese erfasst sowohl das Bestandsportfolio im Zeitpunkt der Einstufung nach Art. 8 Offenlegungsverordnung als auch alle künftig zu erwerbenden Immobilien, die sodann einer initialen und einer laufenden Prüfung unterzogen werden.
Für das Sondervermögen wird das ökologische Merkmal der Reduktion von CO2-Emissionen sowie daneben auch der Reduzierung weiterer Emissionen u.a. von Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstoff Trifluorid, gemeinsam auch „CO2-Äquivalente“ („
CO2e
“), das zu dem EU-Umweltziel des Klimaschutzes beiträgt, in dem Anlage- und Verwaltungsprozess berücksichtigt. Dabei werden mit der Berücksichtigung des ökologischen Merkmals für das Sondervermögen folgende UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“, kurz „
SDG
“) verfolgt:

SDG 7: „Bezahlbare und saubere Energie“

SDG 13: „Maßnahmen zum Klimaschutz

Die Gesellschaft berücksichtigt für das Sondervermögen im Rahmen der Anlagestrategie ein ökologisches Merkmal, um eine Reduzierung der durch die Immobilien verursachten CO2-Äquivalente zu erreichen und so zu den internationalen Klimazielen des Pariser Klimaabkommens beizutragen.
Konkret ist eine Reduzierung erreicht, wenn die Emissionen der CO2-Äquivalenten einer Immobilie, gemessen in CO2e kg/​m²/​p.a., d.h. den Emissionen von CO2e in Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr, in Einklang mit den von CRREM veröffentlichten jeweiligen landes- und nutzungsklassenspezifischen Zielpfaden zur systematischen Reduzierung von CO2e-Emissionen (<2°C Ziel, „
CRREM Zielpfad
“) stehen.
Für das Sondervermögen ist jeweils der landes- und nutzungsklassenspezifisch anwendbare Dekarbonisierungszielpfad relevant, der als Klimaziel die Begrenzung der globalen Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau bis zum Jahr 2050 auf weniger als 2 Grad Celsius verfolgt. Der Dekarbonisierungszielpfad verfolgt das übergeordnete Ziel der Herstellung von Vergleichbarkeit bzgl. der CO2e-Emissionen einer Immobilie mit den definierten Grenzwerten.
Ab dem Jahr 2030 müssen die Immobilien des Sondervermögens, die unter die Investitionsquote von 60 % des Gesamtwertes aller Immobilien des Sondervermögens fallen, verbindlich auf dem CRREM-Zielpfad (< 2,0 Grad-Ziel bis 2050) liegen, d.h. die Werte müssen mindestens dem Dekarbonisierungszielpfad entsprechen oder darunter liegen. Bis zum Jahr 2030 („CRREM-Übergangsphase“) erfolgt die Berichterstattung über die entsprechende Entwicklung der betroffenen Immobilien des Sondervermögens einmal pro Jahr, wobei die Zielvorgabe des Jahres 2030 noch nicht verpflichtend erreicht werden muss, vielmehr wird überprüft, welche Abweichung zwischen der Immobilie und dem im CRREM-Tool ausgewiesenen Wert in CO2e kg/​m²/​p.a. je Nutzungsklasse für das Jahr 2030 besteht.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die Objekte des Catella Modernes Wohnen emittierten durchschnittlich 24,0 kg CO2e /​m²/​p.a. Zum Stichtag erfüllen 7 von insgesamt 18 Immobilien des Sondervermögens bzw. 45,7 % (verkehrswertgewichtet) die CRREM Vorgaben (<2°C CRREM Zielpfad). Die Ermittlung der CO2 Emissionen erfolgt mittels einer zentralen Datenplattform durch Verwendung von Verbrauchs- oder Energieausweisdaten der jeweiligen Objekte. Nicht vorhandene oder nicht nachvollziehbare Daten werden mit Hilfe eines externen Datenanbieters durch „Proxy“-Werte (Schätzwerte) ersetzt. Diese verwendeten Schätzwerte des externen Dienstleisters basieren auf konservativen Marktdurchschnittsdaten, welche einen dementsprechenden Einfluss auf die Ergebnisse haben. Da die Verbrauchsdaten für das Kalenderjahr 2023 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vollständig ausgewertet vorlagen, wurden die Verbrauchsdaten für das Kalenderjahr 2022 herangezogen. Zukünftig soll weiter an der Datenqualität gearbeitet werden. Die verwendeten Schätzwerte sollen nach und nach durch Energieausweisdaten oder Verbrauchswerte ersetzt werden, um die Qualität der Ergebnisse noch weiter zu steigern und aussagekräftige Entscheidungen daraus zu ziehen.
… und wie im Vergleich zu vorangegangen Zeiträumen?
Vor dem Hintergrund der Aufnahme der Investitionsquote von 60 % in die Anlagebedingungen zum 1. Januar 2023 und des unzureichenden Datenumfangs und -qualität zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorjahresberichts, wurde im Vorjahr auf einen Ausweis des Nachhaltigkeitsindikators verzichtet.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden anhand von sog. Nachhaltigkeitsindikatoren ermittelt und gemessen. Hierbei zog die Gesellschaft die Indikatoren (i) fossile Brennstoffe, (ii) Energieineffizienz sowie (iii) Abfall heran.
(i) Engagement in fossilen Brennstoffen
Bei dem Indikator „fossile Brennstoffe“ ermittelte die Gesellschaft den Anteil der Investitionen des Sondervermögens in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Erfasst wurden die vorstehenden Tätigkeiten, wenn sie dem Verbrauch der fossilen Brennstoffe durch Dritte außerhalb der Immobilie dienten, z.B. Tankstellen oder Öllagerstätten von Kfz-Werkstätten.
Nicht erfasst wurden dagegen Fälle des reinen Eigenbedarfs bezogen auf die jeweilige Immobilie, z.B. der Verbrauch von fossilen Brennstoffen für die Versorgung des Gebäudes mit Wärme oder die Lagerung von fossilen Brennstoffen aus Gründen des Eigenbedarfs (z.B. Ölheizung, Vorrat für Notstromaggregat).
Abgestellt wurde ausschließlich auf die konkrete Nutzung der jeweiligen Immobilie. Nicht berücksichtigt wurden die Sektoren, in denen die einzelnen (gewerblichen) Mieter tätig sind (z.B. Verwaltungsgebäude von Erdgas-Unternehmen), soweit hierdurch nicht fossile Brennstoffe in der Immobilie selbst gelagert, bearbeitet etc. wurden.
Zur Bewertung dieser Kategorie ermittelte die Gesellschaft anhand der Objektunterlagen auf Flächenbasis den Anteil der Investitionen in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert, die mit der Förderung, Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen zu tun haben.
Im Berichtszeitraum wurden keine Investitionen in Immobilien getätigt, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen. Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. Juni, 30. September, 31. Dezember und 31. März) beträgt der Anteil von Immobilien (Coverage-Ratio: 100 %), die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen, 0 % der Investitionen des Sondervermögens.
(ii) Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
Bei dem Indikator „Energieeffizienz“ betrachtete die Gesellschaft den Anteil der Investments in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert für das Sondervermögen in energieineffiziente Immobilien.
Unter energieineffiziente Immobilien fallen solche Immobilien, die – sofern vor dem 31.12.2020 errichtet – einen Energieausweis mit einer Energieeffizienzklasse von „C“ oder schlechter aufweisen bzw. – sofern nach dem 31.12.2020 errichtet – deren Primärenergiebedarf nicht den Vorgaben an ein Niedrigstenergiegebäude genügt. Maßgeblich sind insoweit jeweils die aktuell geltenden nationalen gesetzlichen Vorgaben. Da es nicht in jedem Land eine Definition für Niedrigstenergiegebäude gibt, wird derzeit untersucht, inwiefern hier Näherungswerte oder Annahmen verwendet werden können. Die Gesellschaft bemüht sich, die Datengrundlage zu aktualisieren und zu vervollständigen, um belastbare Angaben zu dieser Vorgabe machen zu können.
Zur Bewertung dieses Indikators sind insbesondere bei Wohnobjekten die Energieausweise der jeweiligen Objekte heranzuziehen. Dies gilt gleichermaßen für Bestandsimmobilien sowie für den Erwerb weiterer Immobilien. Für die zum Stichtag im Bestand befindlichen Immobilien waren im abgelaufenen Geschäftsjahr alle Energieausweise vorhanden.
Bei Gewerbeobjekten bzw. gewerblich genutzten Flächen wurde ebenfalls auf die Energieeffizienzklasse gemäß der Energieausweise bzw. auf den Primärenergiebedarf abgestellt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz getätigt. Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. Juni, 30. September, 31. Dezember und 31. März) beträgt der Anteil von Immobilien mit schlechter Energieeffizienz (Coverage-Ratio: 55,6 %) 25,0 % der Investitionen des Sondervermögens.
(iii) Abfallerzeugung im Betrieb
Bei dem Indikator „Abfall“ wurde der Anteil der Investition in Immobilien bezogen auf den Verkehrswert, die nicht mit Einrichtungen zur Abfallsortierung ausgestattet sind und für die kein Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag geschlossen wurde, betrachtet.
Die Gesellschaft erfasste hierzu die Verkehrswerte der für das Sondervermögen gehaltenen Immobilien, die nicht mit Anlagen zur Mülltrennung ausgestattet und nicht von einem Abfallverwertungs- oder Abfallaufbereitungsvertrag umfasst waren.
Im Berichtszeitraum wurden keine Investitionen in Immobilien, die nicht mit Einrichtungen zur Abfallentsorgung bzw. einem Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag ausgestattet waren, getätigt. Im Berichtszeitraum (Durchschnitt aus den Quartalswerten 30. Juni, 30. September, 31. Dezember und 31. März) beträgt der Anteil von Immobilien, welche mit keinem Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag ausgestattet sind (Coverage-Ratio: 100,0 %), 0 % der Investitionen des Sondervermögens.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Berechnung der Hauptinvestitionen erfolgt als Durchschnitt der vier Stichtage im Jahr (30. Juni, 30. September, 31. Dezember und 31. März). Die Ermittlung der Summe der Vermögenswerte erfolgt im Rahmen einer Durchschau der Objektgesellschaften.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.05.2023 – 30.04.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Hamburg, Kronsaalsweg 88 Immobiliensektor 7,40% Deutschland
Berlin, Alfred-Jung-Straße 12 Immobiliensektor 7,10% Deutschland
Hamburg, Herrengraben 54-60 Immobiliensektor 6,90% Deutschland
Wien, Lorenz-Mandl-Gasse 19,21 Immobiliensektor 6,30% Österreich
Niederlande, Edisonbaan 14 Immobiliensektor 6,00% Niederlande
Wien, Schottenaustraße 4 Immobiliensektor 5,40% Österreich
Wien, Laaer Wald 1 Immobiliensektor 5,20% Österreich
Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a Immobiliensektor 4,30% Deutschland
Leipzig, Sternheimstraße 11 Immobiliensektor 4,00% Deutschland
Leipzig, Tauchaer Straße 300,302 Immobiliensektor 3,90% Deutschland
Berlin, Marzahner Chaussee 197-201 Immobiliensektor 3,90% Deutschland
Le Capelle aan den Ijssel, Rivium 1e Straat 121 Immobiliensektor 3,70% Niederlande
Braunschweig, Kurzekampstraße 1b Immobiliensektor 3,60% Deutschland
Arnheim, Kroonpark 10 Immobiliensektor 2,70% Niederlande
Marseille, Rue Saint-Pierre 299 Immobiliensektor 2,50% Frankreich

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Zur konsistenten Berechnung der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen, erfolgt die Darstellung der Vermögensallokation zum 30. April 2024 abweichend zum Vorjahr im Rahmen einer Durchschau durch die Immobilien-Objektgesellschaften (Beteiligungen).
in EUR in % der Vermögenswerte
Fondsebene:
Immobilien 297.466.877,44 51,5%
Liquiditätsanlagen 65.626.616,21 11,4%
Sonstige Vermögensgegenstände 21.712.324,46 3,8%
Beteiligungsebene:
Immobilien 178.830.000,00 30,9%
Liquiditätsanlagen 6.085.941,49 1,1%
Sonstige Vermögensgegenstände 8.082.909,67 1,4%
Summe der Vermögensgegenstände 577.804.669,27 100,0%
Im Berichtszeitraum erfüllen 37,7 % der Investitionen das ökologische Merkmal Reduzierung von CO2e-Emissionen (<2°C Ziel, CRREM Zielpfad). Dieser Wert berechnet sich aus dem Immobilienvermögen (direkt und über Beteiligungen gehalten) in Höhe von 82,4 % und dem Anteil der Immobilieninvestitionen, die auf dem CRREM Zielpfad liegen, in Höhe von 45,7 % (vgl. #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale in nachfolgender Grafik).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Alle nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen wurden in Immobilien getätigt.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Für das Sondervermögen wurden keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung und/​oder der EU-Taxonomie getätigt bzw. berechnet.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Für das Sondervermögen wurden keine nachhaltigen Investitionen für das Sondervermögen getätigt bzw. berechnet. Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug daher 0 %.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
17,5 % der Summe der Vermögensgegenstände war in Liquiditätsanlagen und sonstige Vermögensgegenstände angelegt. Hierbei wurde weder ein bestimmter Anlagezweck verfolgt noch bestand ein ökologischer und sozialer Mindestschutz.
44,8 % war in Immobilien investiert, die im Berichtszeitraum nicht die Anforderungen an das festgelegte ökologische Merkmal erfüllten.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Neuerwerb /​ Ankäufe
Bereits während des Ankaufsprozesses investiert die Gesellschaft in Analysen, die im Rahmen einer ESG-Due Diligence spezifisch auf Verbesserungsmöglichkeiten der Energieeffizienz abstellen, um so eine zukünftige Reduzierung von Energieverbräuchen zu ermöglichen.
Modernisierungsmaßnahmen
Die Einhaltung ökologischer und/​oder sozialer Merkmale des Fonds wurde über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsindikatoren in der Anlagestrategie erreicht, zum Beispiel durch die Anwendung eines systematischen Nachhaltigkeitsansatzes. Das beinhaltet unter anderem die Auswahl und die Bewirtschaftung von Immobilien unter Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Merkmalen oder Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen des Fonds.
In Ergänzung hierzu verwendet die Gesellschaft eine eigens von der Gesellschaft entwickelte ESG-Roadmap. Diese zielt darauf ab, die Immobilien des Fonds hinsichtlich ihrer ökologischen Performance im Sinne der Energieeffizienz zu überwachen. Mit diesem Tool werden darauf basierend Handlungsmaßnahmen identifiziert, die eine zukünftige Reduzierung von Energieverbräuchen ermöglichen können.
Im Bezugszeitraum wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die ökologischen und sozialen Merkmale zu erfüllen. Unsere Klimastrategie ist in 3 Kategorien geteilt:
1. Substitutionsvorteile
Wenn es erforderlich ist, Komponenten eines Gebäudes zu ersetzen, wie z.B. Fenster oder Heizungssysteme, analysieren wir, wie diese Maßnahmen die Qualität des Gebäudes und seine Energiebilanz verbessern können. Dies umfasst:

Bewertung der aktuellen Effizienz: Untersuchung des derzeitigen Zustands und der Leistung der vorhandenen Komponenten.

Ermittlung der besten verfügbaren Technologien und Lösungen: Identifikation und Implementierung modernster Technologien, die die Energieeffizienz und CO2 Ersparnisse maximieren und gleichzeitig die Lebensqualität und den Komfort für die Nutzer des Gebäudes verbessern.

2. Fokus auf positive NPV-Maßnahmen (Nettobarwert)
Wir priorisieren Maßnahmen, die entweder unser Einkommen steigern oder unsere Betriebskosten senken. Dies bedeutet:

Überprüfung auf Nettobarwert: Jede Investition wird auf ihren Nettobarwert hin überprüft, um sicherzustellen, dass sie sowohl kurzfristig als auch langfristig finanzielle Vorteile neben den Klimaschutzvorteilen bringt.

Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen: Maßnahmen werden ausgewählt und umgesetzt, die nicht nur zur Energieeffizienz beitragen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

3. Kosteneffiziente Maßnahmen
Die kosteneffizientesten Maßnahmen, die Teil unseres täglichen Geschäfts sind, umfassen unter anderem:

Austausch von Beleuchtungssystemen zu LED: LEDs sind energieeffizienter und langlebiger als herkömmliche Beleuchtungssysteme.

Installation von Bewegungsmeldern: Diese reduzieren den Energieverbrauch, indem sie die Beleuchtung nur bei Bedarf aktivieren.

Einsatz von intelligenten Zählern: Smart Metering ermöglicht eine genaue Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs, was zu weiteren Einsparungen führt.

Diese Maßnahmen bieten erhebliche CO2-Einsparungen bei moderaten Kosten und tragen erheblich zur Verbesserung der Energieeffizienz bei.

Durch diese Ansätze verbessern wir nicht nur die Nachhaltigkeit unserer Immobilien und das Wohlbefinden unserer Mieter, sondern steigern auch deren wirtschaftlichen Wert und sichern langfristig stabile Erträge.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert festgelegt.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

 

München, 19. Juli 2024

Catella Real Estate AG

 

Andreas Wesner Dr. Bernd Thalmeier
Vorstandssprecher Vorstand

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Catella Real Estate AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Catella Modernes Wohnen – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Mai 2023 bis zum 30. April 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Mai 2023 bis zum 30. April 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Catella Real Estate AG unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:

die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Catella Real Estate AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Catella Real Estate AG zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Catella Real Estate AG abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Catella Real Estate AG bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Catella Real Estate AG aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Catella Real Estate AG nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

München, den 19. Juli 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Griesbeck
Wirtschaftsprüfer

gez. von Bonhorst
Wirtschaftsprüfer

 

 

 

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Renditen

Renditekennzahlen 1
in %
I. Immobilien Bruttoertrag 2 Bewirtschaftungsaufwand 2 Nettoertrag 2 Wertänderungen 2 Ertragsteuern 2 latente Steuern 2 Ergebnis vor Darlehensaufwand 2 Ergebnis nach Darlehens-
aufwand in Währung 3
Währungsänderungen 3 Gesamtergebnis in Fondswährung 3 II. Liquidität 4 III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 5 Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode)
direkt gehalten
Deutschland 4,2 -0,6 3,6 -6,3 -0,1 0,0 -2,8 -5,0 0,0 -5,0 3,1
Frankreich 8,2 -3,3 4,9 -6,8 -0,7 0,0 -2,6 -2,6 0,0 -2,6 3,0
Gesamt direkt gehalten 4,6 -0,9 3,7 -6,4 -0,1 0,0 -2,8 -4,7 0,0 -4,7 3,1
indirekt gehalten
Niederlande 4,9 -1,3 3,6 -0,0 -0,1 -0,3 3,2 3,7 0,0 3,7 0,1
Österreich 3,0 -0,6 2,4 -6,7 -0,0 -0,7 -5,0 -6,6 0,0 -6,6 -0,0
Gesamt indirekt gehalten 3,9 -0,9 2,9 -3,8 -0,0 -0,5 -1,3 -2,0 0,0 -2,0 0,0
Gesamt direkt und indirekt 4,3 -0,9 3,4 -5,3 -0,1 -0,2 -2,2 -3,5 0,0 -3,5 2,9 -2,2 -3,4
1 Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung.
2 Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene Immobilienvermögen im jeweiligen Land im Zeitraum 30.04.2023 bis 30.04.2024
3 Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 30.04.2023 bis 30.04.2024
4 Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Fonds im Zeitraum 30.04.2023 bis 30.04.2024
5 Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditäts- und eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 30.04.2023 bis 30.04.2024

Renditen

Kapitalinformationen
(Durchschnittszahlen in TEUR)
Direkt gehaltene Immobilien Über
Beteiligungen
gehaltene
Immobilien
Immobilien gesamt Liquidität Kreditvolumen Fonds-
vermögen (netto)
direkt gehalten
Deutschland 248.817 248.817 67.051 90.033
Frankreich 25.162 25.162 448
Gesamt direkt gehalten 273.979 273.979 67.499 90.033
indirekt gehalten
Deutschland 18
Niederlande 81.632 81.632 2.041 15.450
Österreich 97.710 97.710 3.577 17.436
Gesamt indirekt gehalten 179.342 179.342 5.637 32.886
Gesamt direkt und indirekt 273.979 179.342 453.321 73.136 122.919 440.250

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung

Bewertung

Informationen zu
Wertänderungen
(stichtagsbezogen in TEUR)
Gutachterliche
Verkehrswerte
Portfolio
Gutachterliche
Bewertungsmieten
Portfolio
Positive
Wertänderungen
lt. Gutachten
Sonstige
positive
Wertänderungen
Negative
Wertänderungen
lt. Gutachten
Sonstige
negative
Wertänderungen
Latente Steuern Wertänderungen
lt. Gutachten
insgesamt
Sonstige
Wertänderungen
insgesamt
direkt gehalten
Deutschland 272.932 12.580 1.585 -15.299 -2.047 110 -13.714 -1.937
Frankreich 24.535 1.320 -1.475 -231 -1.475 -231
Gesamt direkt gehalten 297.467 13.900 1.585 -16.774 -2.278 110 -15.189 -2.168
indirekt gehalten
Deutschland -113 -113
Österreich 97.050 3.801 1.975 -8.345 -202 -661 -6.370 -862
Niederlande 81.780 3.930 875 -685 -226 -229 190 -455
Gesamt indirekt gehalten 178.830 7.731 2.850 -9.030 -541 -890 -6.180 -1.431
Gesamt direkt und indirekt 476.297 21.631 4.435 -25.804 -2.819 -779 -21.369 -3.599

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung

Vermietungsinformation

Jahresmietertrag 1 Büro/​ Health-Care Handel/​ Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit/​Bildung KfZ Andere
direkt gehalten
Deutschland 1,4 2,4 0,0 0,0 94,9 0,0 1,3 0,0
Frankreich 0,0 5,8 0,0 0,0 93,0 0,0 1,2 0,0
Gesamt direkt gehalten 1,3 2,7 0,0 0,0 94,8 0,0 1,3 0,0
indirekt gehalten
Niederlande 0,6 0,3 0,0 0,0 96,5 0,0 2,2 0,3
Österreich 3,8 0,0 0,0 0,6 90,8 0,0 4,7 0,1
Gesamt indirekt gehalten 2,3 0,2 0,0 0,3 93,6 0,0 3,5 0,2
Gesamt direkt und indirekt 1,6 1,8 0,0 0,1 94,3 0,0 2,1 0,1
Leerstand 2 Büro/​ Health-Care Handel/​ Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit/​Bildung KfZ Andere Vermietungsquote
direkt gehalten
Deutschland 0,0 0,0 0,0 0,0 16,5 0,0 0,2 0,0 83,2
Frankreich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 100,0
Gesamt direkt gehalten 0,0 0,0 0,0 0,0 15,1 0,0 0,2 0,0 84,7
indirekt gehalten
Niederlande 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 0,0 1,4 0,0 97,0
Österreich 0,0 0,0 0,0 0,5 16,9 0,0 2,9 0,0 79,6
Gesamt indirekt gehalten 0,0 0,0 0,0 0,3 8,9 0,0 2,1 0,0 88,7
Gesamt direkt und indirekt 0,0 0,0 0,0 0,1 12,7 0,0 0,9 0,0 86,3
1 Berechnung der Jahresmieterträge auf Basis der Nettosollmieten.
2 Berechnung der Leerstände und Vermietungsquote auf Basis der Bruttosollmieten bis 30.04.2024.

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung

Vermietungsinformation

Restlaufzeit der Mietverträge in % 1 unbefristet 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034+
direkt gehalten
Deutschland 26,6 1,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 71,7
Frankreich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,8 94,2 0,0 0,0 0,0
Gesamt direkt gehalten 23,6 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 10,6 0,4 0,0 63,6
indirekt gehalten
Niederlande 97,9 1,1 0,0 0,7 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Österreich 6,3 25,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 26,4 39,5 2,3
Gesamt indirekt gehalten 55,5 12,5 0,0 0,4 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 12,2 18,3 1,1
Gesamt direkt und indirekt 35,5 5,4 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,4 6,6 4,8 6,8 40,2
1 Mietverträge mit einer festen Laufzeit werden detailliert im jeweiligen Jahr und Verträge ohne feste Laufzeit aggregiert in der Spalte „unbefristet“ dargestellt.

Entwicklung der Renditen (Mehrjahresübersicht) (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Entwicklung der Renditen (Mehrjahresvergleich)1

Renditekennzahlen in % Berichtszeitraum 2023/​2024 Berichtszeitraum 2022/​2023 Berichtszeitraum 2021/​2022 Berichtszeitraum 2020/​2021
I. Immobilien
Bruttoertrag 4,3 4,0 4,0 4,1
Bewirtschaftungsaufwand -0,9 -0,8 -0,8 -0,6
Nettoertrag 3,4 3,3 3,2 3,6
Wertänderungen -5,3 1,0 2,7 -0,1
Ertragsteuern -0,1 0,0 0,0 -0,1
latente Steuern -0,2 -0,5 -0,6 -0,2
Ergebnis vor Darlehensaufwand -2,2 3,7 5,3 3,2
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung -3,5 4,4 6,5 3,8
Währungsänderungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtergebnis in Fondswährung -3,5 4,4 6,5 3,8
II. Liquidität 2,9 -0,1 -0,6 -0,5
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten 2 -3,4 2,2 3,1 0,7
Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung
nach BVI-Methode

Steuerliche Hinweise (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.

Der Fonds ist als Zweckvermögen körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, deren Wert zu keinem Zeitpunkt in den 365 Tagen vor Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % auf inländischem unbeweglichen Vermögen beruhte. Der Steuersatz beträgt 15 %. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15 % bereits den Solidaritätszuschlag. Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 1.000,- EUR (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 2.000,- EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anleger einen pauschalen Teil dieser Investmenterträge steuerfrei erhalten (sog. Teilfreistellung).

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.

Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 1.000,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 2.000,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (sog. Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 1.000,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 2.000,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle auch insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde. Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2. Januar 2024 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von 2,29 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des positiven Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 5. Januar 2024, BStBl. 2023 I (dort Seite 178), die Vorabpauschale für 2024 unter Anwendung des Basiszins ermittelt.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.

Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust – ggf. reduziert aufgrund einer Teilfreistellung – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)

Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds

Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Entsprechendes gilt, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i.H.v. 70 % bestanden (sog. 45-Tage-Regelung).

Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Anteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.

Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres. Anstelle des Investmentanteil-Bestandsnachweises tritt bei Anteilen, die an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, eine Mitteilung des Anbieters eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags, aus der hervorgeht, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden. Zudem ist die o.g. 45-Tage-Regelung zu berücksichtigen.

Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, das Erstattungsverfahren durchzuführen, besteht nicht.

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2. Januar 2024 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von 2,29 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des positiven Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 5. Januar 2024, BStBl. 2023 I (dort Seite 178), die Vorabpauschale für 2024 unter Anwendung des Basiszins ermittelt.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Im Falle eines Veräußerungsverlustes ist der Verlust in Höhe der jeweils anzuwendenden Teilfreistellung auf Anlegerebene nicht abzugsfähig.

Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Kapitalertragsteuerabzug.

Negative steuerliche Erträge

Eine Zurechnung negativer steuerlicher Erträge des Fonds an den Anleger ist nicht möglich.

Abwicklungsbesteuerung

Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.

Steuerausländer

Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen . Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.

Solidaritätszuschlag

Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben.

Kirchensteuer

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Ausländische Quellensteuer

Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen

In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen, bei denen derselbe Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt, kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung stiller Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung , ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.

Weicht der anzuwendende Teilfreistellungssatz des übertragenden von demjenigen des übernehmenden Sondervermögens ab, dann gilt der Investmentanteil des übertragenden Sondervermögens als veräußert und der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung gilt erst als zugeflossen, sobald der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens tatsächlich veräußert wird.

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat hierfür unter anderem einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/​107/​EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/​16/​EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS mittlerweile an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt.

Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.

Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).

Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/​oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.

GRUNDERWERBSTEUER

Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.

3%-Steuer in Frankreich

Seit dem 1. Januar 2008 unterfallen Immobilien-Sondervermögen grundsätzlich dem Anwendungsbereich einer französischen Sondersteuer (sog. französischen 3%-Steuer), die jährlich auf den Verkehrswert der in Frankreich gelegenen Immobilien erhoben wird. Das französische Gesetz sieht für französische Immobilien-Sondermögen sowie vergleichbare ausländische Sondervermögen die Befreiung von der 3%-Steuer vor. Nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung sind deutsche Immobilien-Sondervermögen nicht grundsätzlich mit französischen Immobilien-Sondervermögen vergleichbar, so dass sie nicht grundsätzlich von der 3%-Steuer befreit sind.

Um von dieser Steuer befreit zu werden, muss das Sondervermögen Catella Modernes Wohnen nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung ggf. jährlich eine Erklärung abgeben, in welcher der französische Grundbesitz zum 1. Januar eines jeden Jahres angegeben wird und diejenigen Anteilinhaber benannt werden, die zum 1. Januar eines Jahres an dem Sondervermögen zu 1 % oder mehr beteiligt waren. Somit sind ggf. die Anleger zu benennen, die zum 1. Januar 2024 mindestens 424.530 Anteile am Sondervermögen Catella Modernes Wohnen hielten.

Damit das Sondervermögen seiner Erklärungspflicht nachkommen und damit eine Erhebung der französischen 3%-Steuer vermieden werden kann, bitten wir Sie, wenn Ihre Beteiligung am Sondervermögen Catella Modernes Wohnen zum 1. Januar eine Quote von 1 % erreicht bzw. überschritten hat, uns eine schriftliche Erklärung zuzusenden (Catella Real Estate AG, Steuerabteilung, Alter Hof 5, 80331 München), in der Sie der Bekanntgabe Ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Beteiligungshöhe gegenüber der französischen Finanzverwaltung zustimmen.

Diese Benennung hat für Sie weder finanzielle Auswirkungen noch löst sie eigene Erklärungs- oder Meldepflichten für Sie gegenüber den französischen Steuerbehörden aus, wenn Ihre Beteiligung am Sondervermögen am 1. Januar weniger als 5 % betrug und es sich hierbei um die einzige Investition in französischen Grundbesitz handelt.

Falls Ihre Beteiligungsquote am 1. Januar 5 % oder mehr betrug, oder Sie weiteren Grundbesitz mittelbar oder unmittelbar in Frankreich hielten, sind Sie aufgrund der Beteiligung an französischen Immobilien gegebenenfalls selbst steuerpflichtig und müssen für die Steuerbefreiung durch die Abgabe einer eigenen Erklärung gegenüber den französischen Steuerbehörden Sorge tragen. Für verschiedene Anlegerkreise können jedoch allgemeine Befreiungstatbestände greifen, so sind z.B. natürliche Personen und börsennotierte Gesellschaften von der 3%-Steuer befreit. In diesen Fällen bedarf es also keiner Abgabe einer eigenen Erklärung. Für weitere Informationen über eine mögliche Erklärungspflicht Ihrerseits empfehlen wir, sich mit einem französischen Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Hinweis:

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.

Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet.
Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
§ 37 Abs. 2 AO.
§ 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.

Gremien (Sonstige Information, nicht vom Prüfungsurteil umfasst)

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Catella Real Estate AG

Alter Hof 5

80331 München

Telefon +49-89-189 16 65-0

Telefax +49-89-189 16 65-466

Handelsregister: Amtsgericht München

Handelsregisternummer: HRB 169 051

Gründung

18.01.2007

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital

am 31.12.2023

2.500 TEUR

Haftendes Eigenkapital

am 31.12.2023

8.099 TEUR

Aufsichtsrat

Timo Nurminen

Aufsichtsratsvorsitzender

Catella Asset Management Oy, Finnland

Head of Property Investment Management

Christoffer Abramson

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Catella AB (publ), Schweden

Chief Executive Officer (CEO)

Bernd Schöffel

München

Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater

Johanna Bjärnemyr – ab 16.05.2023

Catella AB (publ), Schweden

Head of Group Legal

Peter Scherkamp – bis 14.05.2024

Scherkamp GmbH, München

Selbstständiger Unternehmensberater

Prof. Dr. Karl Hamberger – ab 14.05.2024

München

Rechtsanwalt, Steuerberater

Vorstand

Dr. Bernd Thalmeier

Andreas Wesner

Gesellschafter

Catella Property Fund Management AB, Stockholm/​Schweden (84,4 %)

Catella AB (publ) Stockholm/​Schweden (10,1 %)

Fastighetsaktiebolaget Bremia, Kalmar/​Schweden (5,5 %)

Verwahrstelle

CACEIS Bank S.A., Germany Branch

Lilienthalallee 36

80939 München

CACEIS Bank S.A., Montrouge Cedex:

Gezeichnetes Kapital

am 31.12.2022

1.280.677 TEUR

Haftendes Eigenkapital

am 31.12.2022

2.403.312 TEUR

Abschlussprüfer

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heidestraße 58

10557 Berlin

Externe Bewerter und Ankaufsbewerter

a) Externe Bewerter

Markus Obermeier – bis 30.06.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Thore Simon
Dipl.- Oec.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stefan Zehnter – bis 30.06.2023
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dirk Strelow
Dipl.- Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Florian Lehn – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Michael Post – ab 01.07.2023
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stefan Wicht – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Timo Bärwolf – ab 01.07.2023
Dipl.-Kfm.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Sylvie Westenberger – ab 01.07.2023
Dipl.-Ing., Architektin
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

b) Ankaufsbewerter

Renate Grünwald – bis 30.06.2023
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten.

Florian Dietrich – bis 31.12.2023
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dr. Martin Töllner
Dipl.-Ing., Architekt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Thorsten Schräder
Dipl.-Kfm., Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Timo Bill
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), MBA
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Reinhard Möller
Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Carsten Troff – ab 01.07.2023
Dipl.-Volkswirt
DIAZert – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung mit dem Schwerpunkt Investment nach DIN EN ISO/​IEC 17024

Anlageausschuss

Sebastian Auer
Catella Real Estate AG

Markus Borgert
DKM Darlehnskasse Münster eG

Thomas Albrecht
Evangelische Bank

Rainer Nickels
Kreissparkasse Bitburg-Prüm

Robert Schleifenbaum
Sparkasse HagenHerdecke

Michael Renz
Sparkasse Hochfranken

Bernd Frei
Sparkasse Hochrhein

Stefan Reichle
Sparkasse Salem-Heiligenberg

Stefan Kerstein
Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Sebastian Fischer
Sparkasse Wetzlar

Matthias Seeger
Sparkasse Zollernalb

Objektfotos Bernd Perlbach

FR, Marseille, Rue Saint-Pierre 299

Seiten: Titel

Objektfotos Bernd Perlbach

DE, Hamburg, Kronsaalsweg 88

Seiten: nach Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Objektfotos Bernd Perlbach /​ Gutachter

Seiten: Immobilienverzeichnis

Objektfotos Bernd Perlbach

DE, Wolfsburg, Amtsstraße 45,47

Seiten: hinter Bildquelle

Catella Real Estate AG

Sitz in München

Vorstand:

Dr. Bernd Thalmeier

Andreas Wesner

Aufsichtsrat:

Timo Nurminen

Christoffer Abramson

Bernd Schöffel

Johanna Bjärnemyr – ab 16.05.2023

Peter Scherkamp – bis 14.05.2024

Prof. Dr. Karl Hamberger – ab 14.05.2024

www.catella.com/​immobilienfonds

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