Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen VMA Agro-Industries-Properties GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren gegen VMA Agro-Industries-Properties GmbH eröffnet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Schweinfurt hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der VMA Agro-Industries-Properties GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Ludwig-Jahn-Straße 16, 97645 Ostheim v.d. Rhön hat, wird durch ihre Geschäftsführerin May Doreen vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter der Nummer HRB 8851 eingetragen. Die VMA Agro-Industries-Properties GmbH ist auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften spezialisiert.

Unter dem Aktenzeichen IN 132/24 wurde das Verfahren am 25.07.2024 eröffnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Herrmann, ansässig in der Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49(931)359800 und per E-Mail unter info@hwr-inso.de erreichbar.

Gemäß der Anordnung des Gerichts sind ab sofort alle Verfügungen der VMA Agro-Industries-Properties GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dazu gehört auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Insolvenzschuldnerin einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis erstreckt sich auch auf sicherungsabgetretene Forderungen. Gläubigern wird die Einziehung solcher Forderungen untersagt.

Das Gericht hat außerdem alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Die Rechtsbehelfsbelehrung weist darauf hin, dass gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Schweinfurt eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanziellen Verhältnisse der VMA Agro-Industries-Properties GmbH prüfen und weitere Schritte zur Sicherung und Verwertung des Vermögens einleiten. Ziel ist es, eine bestmögliche Lösung für die Gläubiger zu finden und die Zukunft der Beteiligungsgesellschaft zu klären.

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