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Cyberversicherung: Keine Deckung für IT-Pannen-Schäden

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geralt (CC0), Pixabay

Angesichts der jüngsten globalen IT-Panne hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klargestellt, dass Schäden, die durch Ausfälle oder Störungen von IT-Dienstleistern entstehen, nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung abgedeckt sind. Diese Regelung basiert auf den GDV-Musterbedingungen und soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Cyberversicherer im Falle eines großflächigen Cyber-GAUs schützen.
Hintergrund und Gründe für den Ausschluss

Laut GDV dienen diese Ausschlüsse dazu, das finanzielle Risiko für die Versicherer überschaubar zu halten. Ein umfassender Schutz vor IT-Pannen, die durch Dienstleister verursacht werden, könnte die Versicherungsunternehmen im Ernstfall überfordern und ihre Leistungsfähigkeit gefährden. Deshalb sind solche Schäden bewusst nicht im Leistungsumfang der Cyberversicherungen enthalten.
Unsicherheit im aktuellen Fall

Trotz der allgemeinen Regelung hat der GDV betont, dass derzeit noch keine abschließenden Aussagen zum Versicherungsschutz im aktuellen Fall getroffen werden können. Es bleibt abzuwarten, wie die Versicherer auf die konkrete Situation reagieren und welche individuellen Policen möglicherweise dennoch Leistungen vorsehen könnten.

Diese Klarstellung zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, die genauen Bedingungen ihrer Cyberversicherungen zu kennen und sich gegebenenfalls zusätzlich abzusichern, um im Falle von IT-Pannen umfassend geschützt zu sein.

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