Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung der ibauge Baugrund GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung der ibauge Baugrund GmbH angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 18. Juli 2024 eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzverfahren der ibauge Baugrund GmbH getroffen. Unter dem Aktenzeichen 9 IN 85/24 wurde um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.
Hintergrund des Verfahrens

Die ibauge Baugrund GmbH, ansässig in der Otto-Hahn-Straße 39, 63303 Dreieich, wird durch ihren Geschäftsführer Pasquale Manni vertreten. Das Unternehmen steht vor finanziellen Herausforderungen, weshalb ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Das Amtsgericht Darmstadt, welches das Handelsregister unter der Nummer HRB 103731 führt, reagierte mit dieser vorläufigen Maßnahme.
Maßnahmen und Bestellungen

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, bestellt. Er ist telefonisch unter 06172/88696-10 und per Fax unter 06172/88696-50 erreichbar.

Allgemeines Verfügungsverbot: Der ibauge Baugrund GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Arbeitsverhältnisse: Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt bei der Gesellschaft. Änderungen, Begründungen oder Beendigungen dieser Arbeitsverhältnisse bedürfen jedoch der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Verfügungsbeschränkungen: Der Gesellschaft ist es untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern, zu belasten, Ansprüche abzutreten und Forderungen einzuziehen.

Zahlungen durch Drittschuldner: Den Schuldnern der ibauge Baugrund GmbH wird verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sollen alle Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Insolvenzsonderkonto: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und über dieses zu verfügen.

Auskunftspflicht: Finanzbehörden, Banken und andere Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle notwendigen Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft zu erteilen und, falls erforderlich, Kopien zu fertigen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft werden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Diese Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der ibauge Baugrund GmbH und zur Vorbereitung einer geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt, da sie bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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