Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Deburo Real Estate Holding GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der Deburo Real Estate Holding GmbH eingeleitet

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geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aalen hat am 19. Juli 2024 eine wichtige Entscheidung im Insolvenzverfahren der Deburo Real Estate Holding GmbH getroffen. Unter dem Aktenzeichen 3 IN 309/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um negative Veränderungen in ihrer Vermögenslage zu verhindern.

Die Deburo Real Estate Holding GmbH, ansässig in der Katzenbachstraße 21, 73447 Oberkochen, und vertreten durch ihre Geschäftsführerin Elena Kokkinou, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Ulm, das für das Handelsregister zuständig ist (HRB 747883), ergriff diese Maßnahme, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern.
Maßnahmen und Bestellungen

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Wirtschaftsprüfer Patrick Wahren, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm, bestellt. Er ist telefonisch unter 0731 97018-0 und per E-Mail unter neu-ulm@schneidergeiwitz.de erreichbar.

Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Deburo Real Estate Holding GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.

Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Er ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Anweisungen für Drittschuldner

Den Schuldnern der Deburo Real Estate Holding GmbH wird verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Deburo Real Estate Holding GmbH dar. Alle Beteiligten und Gläubiger sind aufgerufen, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

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