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EU-Gericht rügt Kommission wegen fehlender Transparenz bei Corona-Impfstoffverträgen

spencerbdavis1 (CC0), Pixabay

Die EU-Kommission hat im Streit über die Kaufverträge für Corona-Impfstoffe eine juristische Niederlage erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg urteilte, dass die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt hat, insbesondere in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregelungen.

Während der Pandemie hatte die EU-Kommission Verträge über Hunderte Millionen Dosen Corona-Impfstoff abgeschlossen. Im Jahr 2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen Zugang zu diesen Vereinbarungen. Die Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen verweigerte jedoch weitgehend die Einsichtnahme.

Das Gericht entschied nun, dass die Verweigerung des Zugangs nicht gerechtfertigt war und betonte die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht. Die Richter stellten klar, dass der öffentliche Zugang zu diesen Dokumenten wesentlich sei, um mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und das Vertrauen in die EU-Institutionen zu stärken.

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Praxis der EU-Kommission haben und setzt ein klares Zeichen für mehr Offenheit und Transparenz in der europäischen Politik. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission gegen dieses Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einlegen wird.

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