Start Warnhinweise Deutsche Bank AG: Fehler im Konzernabschluss 2019 von BaFin festgestellt

Deutsche Bank AG: Fehler im Konzernabschluss 2019 von BaFin festgestellt

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Stichprobenprüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Deutschen Bank AG für das Jahr 2019 fehlerhaft ist. Insbesondere waren die Angaben zu latenten Steuern im Konzernanhang unvollständig.

Die Deutsche Bank hatte für ihr USA-Geschäft aktive latente Steuern von 2,076 Milliarden Euro nicht gesondert im Anhang ausgewiesen. Diese Angabe war notwendig, da das Unternehmen über mehrere Jahre hinweg Verluste verzeichnet hatte. Darüber hinaus hätte die Bank konkret erklären müssen, warum sie davon überzeugt ist, in der Zukunft ausreichende Gewinne zu erwirtschaften, was ebenfalls unterblieb.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern umfassen zukünftige Steuervorteile, die sich aus Differenzen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz ergeben und sich voraussichtlich in den folgenden Geschäftsjahren abbauen. Diese Steuern bilanzieren zukünftige Steuervorteile, um erwartete Steuereffekte für Abschlussadressaten transparent zu machen. Damit diese Steuervorteile wirksam werden, muss das Unternehmen in der Zukunft Gewinne erzielen, auf die entsprechende Steuern fällig werden.

Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste verzeichnet hat, muss dies nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) besonders berücksichtigt werden. Die bisherige Unternehmensentwicklung deutet darauf hin, dass das Unternehmen auch künftig keine oder keine ausreichenden Gewinne erwirtschaften könnte.

Möchte ein Unternehmen trotz einer Verlusthistorie aktive latente Steuern bilanzieren, verlangt der International Accounting Standard (IAS) 12, dass dies im Konzernabschluss detailliert angegeben wird. Das Unternehmen muss den Betrag der latenten Steuern angeben und erläutern, warum es glaubt, künftig Gewinne zu erzielen.

Die Deutsche Bank AG hat diese Angaben im Konzernabschluss 2019 für ihr USA-Geschäft unterlassen, obwohl sie dort in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Verluste im Sinne des IAS 12 verzeichnet hatte.

Die BaFin hat mit dieser Fehlerfeststellung ein noch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eröffnetes Verfahren abgeschlossen. Die DPR hatte die Prüfung stichprobenartig mit erheblichem Prüfungsumfang begonnen.

DPR und BaFin

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) war bis zum 31. Dezember 2021 als privatrechtliche Institution auf der ersten Stufe des zweistufigen Enforcement-Verfahrens für die Prüfung der Rechnungslegung zuständig. Seit dem 1. Januar 2022 übernimmt die BaFin diese Aufgabe alleine. Nicht abgeschlossene Prüfungen wurden von der BaFin übernommen, um anschließend eine eigene Prüfung der Rechnungslegung mit hoheitlichen Mitteln durchzuführen.

IFRS und IAS

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsstandards, die in der Europäischen Union (EU) nach Übernahme rechtsverbindlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen sind. Die International Accounting Standards (IAS) sind ein Teil der IFRS.

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