Start Politik Deutschland Welche aktuellen Förderbedingungen zum Thema erneuerbare Energien bietet das Bundeswirtschaftsministerium an?

Welche aktuellen Förderbedingungen zum Thema erneuerbare Energien bietet das Bundeswirtschaftsministerium an?

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jamal39 (CC0), Pixabay

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet aktuell mehrere Förderprogramme zur Unterstützung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz an. Hier sind die wichtigsten Förderbedingungen und Programme zusammengefasst:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • BEG WG: Wohngebäude
    • BEG NWG: Nichtwohngebäude
    • BEG EM: Einzelmaßnahmen

    Die BEG fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Gefördert werden der Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik. Diese Förderung kann als Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden. Seit dem 1. Januar 2024 gelten erweiterte Fördermöglichkeiten und höhere Fördersätze​ (Ökoloco)​​ (Das Verbraucherschutzforum)​.

  2. Förderung für den Heizungstausch Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterstützt die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Ab 2024 ist bei Neubauten der Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, verpflichtend. Für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden gibt es ebenfalls großzügige Förderungen. Hausbesitzer können bis zu 70 % der Kosten für den Heizungstausch erstattet bekommen. Diese Förderung kann bei der KfW beantragt werden​ (Ökoloco)​​ (Das Verbraucherschutzforum)​.
  3. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und unterstützt Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Biomassefeuerungsanlagen und Biogasanlagen. Die maximale Förderhöhe wurde auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben angehoben​ (Das Verbraucherschutzforum)​.

Diese Förderprogramme zielen darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigen Energienutzung zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Weitere Informationen und spezifische Details zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie auf den offiziellen Webseiten des BMWK und der KfW.

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