Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eingeleitet: CK Holding GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Insolvenzverfahren eingeleitet: CK Holding GmbH unter vorläufiger Verwaltung

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 795/24 C

In einem wichtigen Schritt zur Bewältigung ihrer finanziellen Probleme hat das Amtsgericht Frankfurt am Main ein Insolvenzantragsverfahren gegen die CK Holding GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, ansässig in der Finkenhofstraße 29a, 60322 Frankfurt am Main, wird durch den Geschäftsführer Joachim Friedrich vertreten und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 123207 eingetragen.

Am 10. Juli 2024 um 17:00 Uhr wurde durch das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Ab sofort sind Verfügungen der CK Holding GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, bestellt. Dr. Gutsche, erreichbar unter der Telefonnummer 069/95 91 10 0 sowie per Fax unter 069/95 91 10 80, übernimmt nun die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens. Weitere Informationen sind auf der Website www.hgw.de verfügbar.

Die Schuldner der CK Holding GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies bedeutet, dass Zahlungen und andere Leistungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde vorgehen. Darüber hinaus kann, wenn nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens infrage gestellt wird, auch jeder Gläubiger Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Fristbeginn das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem genannten Gericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei dem genannten Gericht entscheidend. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.07.2024

Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt in der Restrukturierung der CK Holding GmbH. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob es zu einer Liquidation des Unternehmens kommen wird. Die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bietet dabei die Chance, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und mögliche Gläubigeransprüche zu koordinieren.

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