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Insolvenzverfahren der Kaufhof Würzburg GmbH: Verfügungsverbot aufgehoben

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36k IN 8116/23

Im Insolvenzverfahren über den Antrag der Kaufhof Würzburg GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal, Registergericht: Amtsgericht Köln, Register-Nr.: HRB 87266, Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, wurde folgender Beschluss gefasst:

Das mit Beschluss vom 05.04.2024 angeordnete allgemeine Verfügungsverbot gemäß § 21 InsO wird aufgehoben. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 04.01.2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen fort.

Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Punkt im laufenden Insolvenzverfahren. Die Aufhebung des Verfügungsverbots bedeutet, dass die Kaufhof Würzburg GmbH nun wieder über ihr Vermögen verfügen kann, vorbehaltlich der weiterhin gültigen vorläufigen Maßnahmen. Diese Entwicklung wird genau beobachtet, um den weiteren Verlauf des Verfahrens und die Auswirkungen auf die Gläubiger und Geschäftspartner zu bewerten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 10.06.2024

Diese Mitteilung soll alle Beteiligten über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens informieren und Transparenz über die getroffenen gerichtlichen Entscheidungen schaffen. Weitere Entwicklungen im Verfahren werden zeitnah kommuniziert.

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