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BaFin ermittelt gegen pom-oc.com wegen unerlaubter Bankgeschäfte

bartekhdd (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der POM-OC. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website pom-oc.com ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Kreditgeschäfte, an. Die POM-OC wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die notwendige Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Verbraucher vor unautorisierten Anbietern schützen.

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