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Staatsanwaltschaft Kiel

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Kiel

Bekanntmachung gem. § 459i Abs. 1 StPO

566 Js 39760/​19

Strafvollstreckungsverfahren gegen Harry Hoyer, geb. am 21.07.1959

Mit Entscheidung vom 28.07.2021 ist der oben Genannte durch das Amtsgericht Bad Segeberg – 36 Ls 566 Js 39760/​19 – verurteilt worden.

Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist mehreren Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 35.185,46 € angeordnet. Zur Sicherung dieses Betrages wurden bislang Vermögenswerte des Verurteilten in Höhe von 23.068,07,– € gesichert.

Der Verurteilte hat Betrugstaten zum Nachteil mehrere Geschädigter begangen, indem er unberechtigt von deren Konten Überweisungen tätigte.

Folgende Betrugstaten hat der Verurteilte begangen:

1.)

Am 13.05.2019 tätigte der Verurteilte vom Konto des Zeugen Schnieder bei der Kasseler Sparkasse Überweisungen in Höhe von 1.789.37 EUR. Die Kasseler Sparkasse erstattete dem Zeugen Schnieder diesen Betrag.

2.)

Am 16.01.2019 tätigte der Verurteilte eine Überweisung in Höhe von 151,95 EUR vom Konto des Zeugen Wosniak bei der Sparda-Bank Hamburg eG.
Die Sparda-Bank erstattete diesen Betrag an den Zeugen Wosniak.
Am 11.07.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto des Zeugen Akcabey bei der Sparda-Bank Neumünster eine Überweisung in Höhe von 97,87 EUR.
Die Sparda-Bank erstattete dem Zeugen Akcabey diesen Betrag.
Am 11.07.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto des Zeugen Hoffmann bei der Sparda-Bank Hamburg Altona eine Überweisung in Höhe von 63,80 EUR.
Die Sparda-Bank erstattete dem Zeugen Hoffmann diesen Betrag.
Am 07.10.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Zeugin Heimann bei der Sparda.Bank Hamburg Altona Überweisungen in Höhe von 1.972,94 EUR.
Die Sparda-Bank erstatte der Geschädigten Heimann diesen Betrag.
Am 07.10.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Zeugin Fejzullah bei der Sparda-Bank Hamburg Altona eine Überweisung in Höhe von 49,95 EUR.
Die Sparda-Bank erstattete der Zeugin Fejzullah diesen Betrag.
Die Sparda-Bank ist somit aus den unter 2.) aufgeführten Fällen insgesamt Geschädigte in Höhe von 2336,51 EUR.

3.)

Der Verurteilte tätigte am 01.09. und 05.09.2019 von dem Konto des Zeugen Frösche bei der Deutschen Bank eine Überweisung in Höhe von 823,56 EUR.
Die Deutsche Bank erstattete dem Zeugen Frösche diesen Betrag.

4.)

Am 06.11.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Zeugin Wamser bei der Sparkasse Südholstein in Neumünster eine Überweisung in Höhe von 1.500,00 EUR. Die Sparkasse Südholstein erstattete diesen Betrag.

5.)

Am 15.01.2020 tätigte der Angeklagte von dem Konto der Zeugin Steen bei der Fördesparkasse Überweisungen in Höhe von 3.000,00 EUR. Die Sparkasse erstattete der Zeugin Stehen diesen Betrag.

Am 17.01.2020 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Zeugin Clausen bei der Fördesparkasse Überweisungen in Höhe von 249,00 EUR. Die Sparkasse erstattete diesen Betrag. Die Sparkasse Südholstein ist somit aus den unter 5.) aufgeführten Fällen Geschädigte in Höhe von 3249,00 EUR.

6.)

Der Verurteilte bestellte am 18.07.2019 mit fremden Kreditkartendaten im Onlineshop der Rewe Markt GmbH Waren im Gesamtwert von 82,11 EUR und 252,73 EUR. Die Ware wurde an den Verurteilten geliefert. Es erfolgte eine Rückbuchung durch das Kreditkartenunternehmen. Die Rewe Markt GmbH ist somit Geschädigter in Höhe von 334,84 EUR.

7.)

Am 20.05.2019 oder kurz davor tätige der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Katarzynaa Niekochanska bei der Deutschen Bank eine Überweisung in Höhe von 750,00 EUR.

8.)

Am 10.01.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Mahmut Javasoglu bei der Deutschen Bank eine Überweisung in Höhe von 1521,77 EUR.

9.)

Am 08.10.2018 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Larissa Klujew bei der Commerzbank zwei Überweisungen über 380,00 EUR und 123,72 EUR.

10.)

Am 02.04.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Jessica Both bei der Sparkasse Mittelholstein Überweisungen in Höhe von 98,80 EUR und 500,00 EUR.

11.)

Im Dezember 2018 tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Norbert J. Reher bei der Postbank Hamburg und am 30.01.2019 von dessen Konto bei der Mittelstandskreditbank Überweisungen in Höhe von insgesamt 14.346,74 EUR.

12.)

Am 12.07.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Yener Acil bei der Deutschen Bank eine Überweisung in Höhe von 124,78 EUR.

13.)

Am 26.01.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Birgit Jäger bei der Sparkasse Lübeck eine Überweisung in Höhe Von 850,00 EUR.

14.)

Am 02.01.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Gert Lütje bei der Sparkasse Südholstein Überweisungen in Höhe von insgesamt 533,00 EUR.

15.)

Am 10.11.2018 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Regine Lösing bei der Sparkasse Südholstein Überweisungen in Höhe von insgesamt 642,50 EUR.

16.)

Am 22.03.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Paul M. Strebel bei der Sparkasse Holstein Überweisungen in Höhe von insgesamt 418,13 EUR.

17.)

Am 12.01.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Jürgen Kowalke bei der Deutschen Bank Überweisungen in Höhe von Insgesamt 831,50 EUR.

18.)

Am 03.01.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Sabine E. Cziesla bei der Sparkasse Südholstein eine Überweisung in Höhe von 630,00 EUR.

19.)

Am 10.01.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Anna Janoska bei der Volksbank eine Überweisung in Höhe Von 1638,81 EUR.

20.)

Von dem Konto des Hauke Landvoigt hat der Verurteilte nach dessen Tod 1.018,54 EUR abgehoben. Geschädigte ist die Mutter Doris Landvoigt.

21.)

Am 16.04.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Antje Schütt bei der Sparkasse Holstein eine Überweisung in Höhe von 148,79 EUR.

22.)

Am 15.05.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Sibille Zschaber bei der Sparda-Bank eine Überweisung in Höhe von 250,00 EUR.

23.)

Am 23.04.2019 oder kurz davor tätigte der Verurteilte von dem Konto des Geschädigten Olaf Sorgenfrei bei der Raiffeisenbank e.G. eine Überweisung in Höhe von 225,00 EUR.

24.)

Am 20.02.2019 tätigte der Verurteilte von dem Konto der Geschädigten Mareike Wegner bei der Sparkasse Holstein eine Überweisung in Höhe von 120,00 EUR

Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 StPO werden hiermit die Tatverletzten über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung benachrichtigt.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung anmeldet.

Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO). Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt.

Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

 

 

 

Peters, Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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