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EU-Staaten verabschieden strenges Lieferkettengesetz

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig verabschiedet, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, es in nationales Recht umzusetzen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass große Unternehmen künftig vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren Lieferketten profitieren. Die Regelungen gelten nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro.

Deutschland hat bereits ein nationales Lieferkettengesetz, jedoch gehen die EU-Regelungen in einigen Punkten darüber hinaus. Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in den globalen Lieferketten zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die Einhaltung internationaler Arbeits- und Umweltstandards zu gewährleisten.

Unternehmen sind nun gefordert, ihre Lieferketten detailliert zu prüfen und Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen zu ergreifen. Die EU hofft, durch diese Maßnahmen einen nachhaltigen und ethisch verantwortungsvollen Handel zu fördern.

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