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Neue Gesetze zum Schutz von Stadtbäumen

cnsconsultores (CC0), Pixabay

In Österreich treten neue Haftungsregeln für Bäume in Kraft, um übermäßiges Beschneiden und Fällen in städtischen Gebieten zu verhindern. Bei einer Pressekonferenz in Baden wurden die Regelungen vorgestellt.

Um die städtischen Hitzeinseln zu bekämpfen, betonen Justizministerin Alma Zadic und Helga Krismer, Landesparteivorsitzende der Grünen in Niederösterreich, die Bedeutung von mehr Begrünung und Bäumen. Frühere strenge Regeln führten dazu, dass Bäume oft unnötig beschnitten oder gefällt wurden.

Mit der neuen Baumhaftung sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, um übermäßigen Kahlschlag zu verhindern und mehr Natur in städtischen Gebieten zu ermöglichen. Gemeinden können nun auch entfernter gelegene Bäume erhalten und naturnah pflegen. Die Regelung entlastet nicht nur Gemeinden, sondern auch private Baumbesitzer.

Die Gesetzesänderung betrifft auch die Haftung bei Unfällen mit Bäumen. Künftig muss nachweisen, wer durch einen fallenden Ast verletzt wird, dass der Verantwortliche seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Diese Änderung gilt jedoch nicht für Waldbäume, für die das Forstgesetz gilt.

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