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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht GG Wasserstoff I;GG Wasserstoff R DE000A2QDR67; DE000A2QDR59
Rechtsextremismus an Schulen

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht GG Wasserstoff I;GG Wasserstoff R DE000A2QDR67; DE000A2QDR59

ccfb (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 30. November 2023

GG Wasserstoff

Tätigkeitsbericht GG Wasserstoff für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Anlageziel und Anlagepolitik

Ziel des Fonds ist es, langfristig eine Rendite zu erzielen. Um das Ziel zu erreichen, investiert der GG Wasserstoff weltweit zu mindestens 51% in Unternehmen verschiedener Größe, die die voraussichtlichen wirtschaftlichen Gewinner der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen im Bereich Wasserstoff sein werden.

Dies sind vor allem Unternehmen, die Produkte, Technologien und Dienstleistungen anbieten, die die Entwicklung zur Nutzung von treibhausgasneutral gewonnenem Wasserstoff unterstützen, beispielsweise Unternehmen die Brennstoffzellentechnologie sowie Forschung in diesem Bereich unterstützen.

Dabei müssen die Unternehmen weder ihre hauptsächlichen Gewinne noch ihre Umsätze aus der Wertschöpfungskette erzielen. Es reicht aus, dass die Unternehmen einen Impact auf die Entwicklung der Wasserstofftechnologie insgesamt haben. Weiter fallen hierunter aber auch Unternehmen, die unter anderem die Entwicklung und Nutzung, Wasserstoffgewinnung, Speicherung, Transport und Nutzung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Wassernutzung sowie Verringerung der Schadstoffbelastung von Luft, Böden und Gewässern zum Gegenstand haben.

Eine Kapitalanlage in den Fonds sollte als langfristige Kapitalanlage betrachtet werden. Der Fonds ist besonders geeignet für Anleger, die:

– überdurchschnittlich risikobereit sind,

– Kapitalwachstum durch Anlagen in Aktien erzielen möchten,

– Wachstumsanlagen im Wasserstoff-Sektor weltweit anstreben,

– Ihr Kapital langfristig anlegen möchten.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Portfoliostruktur

30.11.2023 *)

30.11.2022 *)

*Die Differenzen im Vergleich zur Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht betreffen eine abweichende Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den oben aufgeführten Produktarten.

Im Berichtzeitraum wurde aufgrund der dynamischen Entwicklung der Wasserstoff-Aktien aktiv der Anteil zwischen PurePlayern und BlendedPlayern variiert und auf die sich rasant ändernden Bewertungen der Unternehmen reagiert.

Sämtliche Investments sind direkt Investments in Aktien und zu einem kleinen Teil in ein Investmentanteil. Dieser wurde als Kassa-Ersatz mit ethisch-ökologischer Ausrichtung in kurzlaufende Anleihen investiert. Auf Investments in Derivate wurde verzichtet.

Risikoanalyse

Marktpreisrisiken:

Marktpreisrisiken resultieren aus den Kursbewegungen der gehaltenen Finanzinstrumente. Die Kurs- oder Marktpreisentwicklung hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird.

Währungsrisiken:

Die Finanzinstrumente können in einer anderen Währung als der Währung des Sondervermögens angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Liquiditätsrisiken:

Das Sondervermögen ist breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Adressenausfallrisiko Zielfonds:

Der Fonds legt einen Teil seines Vermögens in Zielfonds an, welche ihrerseits in Anleihen investieren. Dadurch ist der Fonds mittelbar von dem Risiko betroffen, dass es zu einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlungen der im Bestand der Zielfonds befindlichen Anleihen kommen kann. In dessen Folge kann es bei den Anleihen zu Kursverlusten kommen. Das Adressenausfallrisiko soll durch die diversifizierte Anlage in einen Zielfonds reduziert werden.

Zinsänderungsrisiko Zielfonds:

Das Sondervermögen ist Zinsänderungsrisiken über Zielfonds-Investments in Rentenpapiere ausgesetzt. Sofern die Zielfonds in festverzinsliche Wertpapiere investieren könnte die Möglichkeit bestehen, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Emission einer Anleihe gegeben ist, ändert. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungsrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

Liquiditätsrisiko Zielfonds:

Der Fonds investiert einen Teil seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt sein, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte.

Währungsrisiko Zielfonds:

Die Zielfonds können in Fremdwährung aufgelegt worden sein bzw. in entsprechenden Fremdwährungen investieren. Ferner legen in Euro notierte Zielfonds ganz oder teilweise in Ländern außerhalb des Euroraums an. Das Währungsrisiko soll durch eine Diversifizierung gesteuert und begrenzt werden.

Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex-ante und ex-post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Veräußerungsergebnis

Sowohl die realisierten Gewinne als auch die realisierten Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Das Portfoliomanagement für den GG Wasserstoff ist ausgelagert an die SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH.

Als Fondsberater agiert die Grünes Geld Vermögensmanagement GmbH.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 84.914.691,99 100,26
1. Aktien 79.324.298,74 93,66
2. Investmentanteile 4.167.015,00 4,92
3. Bankguthaben 1.404.212,93 1,66
4. Sonstige Vermögensgegenstände 19.165,32 0,02
II. Verbindlichkeiten -217.297,75 -0,26
1. Kurzfristige Verbindlichkeiten -1.705,76 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten -215.591,99 -0,25
III. Fondsvermögen EUR 84.697.394,24 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
30.11.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 75.378.214,72 89,00
Aktien EUR 75.378.214,72 89,00
AU000000FMG4 Fortescue Metals Group STK 480.000 75.000 0 AUD 24,7800 7.175.892,13 8,47
CH0011029946 Inficon Holding AG Nam.-Aktien SF 5 STK 1.500 1.500 0 CHF 1.152,0000 1.799.531,37 2,12
CH0022427626 LEM HOLDING SA Namens-Aktien SF -,50 STK 2 2 0 CHF 1.890,0000 3.936,47 0,00
CH1256740924 SGS S.A. Namens-Aktien SF 0,04 STK 12.600 12.600 0 CHF 74,4800 977.295,50 1,15
FR0000120073 Air Liquide STK 6.000 6.000 0 EUR 173,7600 1.042.560,00 1,23
ES0130960018 Enagas STK 329.030 160.000 0 EUR 16,7450 5.509.607,35 6,51
DE000A255G02 Enapter AG Inhaber-Aktien o.N. STK 190.289 0 40.711 EUR 9,2000 1.750.658,80 2,07
FR0011726835 Gaztransport Technigaz Actions Nom. EO -,01 STK 8.500 8.500 0 EUR 124,0000 1.054.000,00 1,24
IT0005186371 Industrie De Nora S.p.A. Azioni nom. o.N. STK 269.700 317.700 48.000 EUR 14,3100 3.859.407,00 4,56
DE0007568578 SFC Energy AG STK 284.316 0 0 EUR 20,3000 5.771.614,80 6,81
NL0014559478 Technip Energies N.V. Aandelen op naam EO -,01 STK 102.914 0 229.086 EUR 20,9700 2.158.106,58 2,55
DE000NCA0001 thyssenkrupp nucera AG&Co.KGaA Inhaber-Aktien o.N. STK 197.632 197.632 0 EUR 16,7100 3.302.430,72 3,90
JE00BJVNSS43 Ferguson Holdings Ltd. Reg.Shares LS 0,1 STK 34.000 34.000 0 GBP 132,4000 5.208.075,43 6,15
GB00B8SC6K54 Greencoat U.K. Wind PLC STK 2.429.350 1.860.000 0 GBP 1,4500 4.075.383,24 4,81
GB00BL6K7L04 HydrogenOne Capital Growth PLC Registered Shares LS -,01 STK 1.219.200 99.700 0 GBP 0,4750 670.006,36 0,79
GB0031638363 Intertek Group STK 42.500 42.500 0 GBP 39,8400 1.958.928,67 2,31
GB00BZ4BQC70 Johnson, Matthey PLC STK 105.000 0 0 GBP 16,0650 1.951.553,19 2,30
KYG2198S1093 CIMC Enric Holdings Inc. Registered Shares HD -,01 STK 3.200.050 0 0 HKD 6,7400 2.518.032,93 2,97
NO0010904923 Hexagon Purus AS STK 2.067.000 525.000 0 NOK 9,2000 1.624.611,28 1,92
NO0010892359 HydrogenPro AS STK 1.246.861 475.000 0 NOK 16,1600 1.721.395,09 2,03
NO0010081235 NEL ASA STK 4.191.000 1.400.000 0 NOK 7,5480 2.702.531,18 3,19
SE0017486889 Atlas Copco AB Namn-Aktier A SK-,052125 STK 315.000 315.000 0 SEK 161,7500 4.482.856,46 5,29
US0476491081 Atkore International Grp Inc. Registered Shares DL -,01 STK 8.100 8.100 0 USD 127,6500 942.109,34 1,11
US0937121079 Bloom Energy Corp. A STK 456.599 186.000 81.725 USD 14,3100 5.953.468,51 7,03
CA1366351098 Canadian Solar Inc. STK 68.000 0 83.250 USD 20,9100 1.295.562,64 1,53
US6937181088 Paccar Inc. STK 23.000 23.000 0 USD 91,3100 1.913.558,09 2,26
US7010941042 Parker-Hannifin STK 5.400 17.550 12.150 USD 428,0600 2.106.172,21 2,49
US7739031091 Rockwell Automation Inc. STK 7.500 17.500 10.000 USD 270,5600 1.848.929,38 2,18
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 3.946.084,02 4,66
Aktien EUR 3.946.084,02 4,66
DE000A0HL8N9 2G energy AG STK 122.410 0 0 EUR 23,3500 2.858.273,50 3,37
FR0014001PM5 Hydrogen-Refueling-Solutions Act.Port. EO -,10 STK 67.066 19.800 0 EUR 16,2200 1.087.810,52 1,28
Investmentanteile EUR 4.167.015,00 4,92
Gruppenfremde Investmentanteile EUR 4.167.015,00 4,92
AT0000A1XLU5 ERSTE RESPONSIBLE RESERVE Inhaber-Ant.EUR(I01)T o.N. ANT 41.500 50.000 8.500 EUR 100,4100 4.167.015,00 4,92
Summe Wertpapiervermögen EUR 83.491.313,74 98,58
Bankguthaben EUR 1.404.212,93 1,66
EUR – Guthaben bei: EUR 1.284.542,46 1,52
Bank: National-Bank AG EUR 655,56 655,56 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 1.283.886,90 1.283.886,90 1,52
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 2.889,40 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG DKK 10.630,09 1.425,72 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG NOK 9.109,26 778,22 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG SEK 7.790,80 685,46 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 116.781,07 0,14
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG AUD 3.871,72 2.335,81 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CAD 9.864,61 6.614,11 0,01
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CHF 11.150,07 11.611,63 0,01
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG GBP 79.847,18 92.378,30 0,11
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG HKD 3.821,75 446,18 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG JPY 198.719,00 1.228,40 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG ZAR 44.233,37 2.166,64 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 19.165,32 0,02
Dividendenansprüche EUR 17.849,01 17.849,01 0,02
Zinsansprüche EUR 1.316,31 1.316,31 0,00
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme EUR -1.705,76 0,00
Kredite in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR -1.705,76 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG USD -1.872,07 -1.705,76 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -215.591,99 -0,25
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -215.591,99 -215.591,99 -0,25
Fondsvermögen EUR 84.697.394,24 100,00
Anteilwert GG Wasserstoff R EUR 57,4
Anteilwert GG Wasserstoff I EUR 58,38
Umlaufende Anteile GG Wasserstoff R STK 1.380.116,721
Umlaufende Anteile GG Wasserstoff I STK 93.783,055

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.11.2023
Australischer Dollar (AUD) 1,657550 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP) 0,864350 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,455950 = 1 Euro (EUR)
Hongkong-Dollar (HKD) 8,565550 = 1 Euro (EUR)
Japanischer Yen (JPY) 161,770000 = 1 Euro (EUR)
Kanadischer Dollar (CAD) 1,491450 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,705200 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,365800 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,960250 = 1 Euro (EUR)
Südafrikanischer Rand (ZAR) 20,415650 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,097500 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
JP3160670000 Air Water STK 0 155.993
CA0585861085 Ballard Power Systems Inc. STK 0 95.900
DE0005190003 Bayerische Motoren Werke AG STK 33.400 33.400
GB00BG5KQW09 Ceres Power Holdings PLC STK 0 157.912
US1638511089 Chemours Co., The Registered Shares DL -,01 STK 35.000 172.000
CNE100000HD4 China Longyuan Power Grp Corp. Registered Shares H YC 1 STK 0 607.200
US18539C1053 Clearway Energy Inc. A STK 0 70.840
NL0010545661 CNH Industrial STK 60.000 60.000
US2310211063 Cummins STK 2.000 2.000
US29355A1079 Enphase Energy Inc. STK 3.200 9.800
US3364331070 First Solar Inc. STK 20.500 39.100
US35952H6018 Fuelcell Energy Inc. STK 0 255.560
US4282911084 Hexcel STK 29.000 29.000
JP3134800006 IHI STK 0 135.000
JP3151600008 Iwatani Corp. STK 20.000 103.000
JP3304200003 Komatsu STK 90.000 90.000
JP3897700005 Mitsubishi Chemical Hldgs. STK 450.000 450.000
JP3893600001 Mitsui STK 72.000 72.000
US65290E1010 Nextracker Inc. Registered Shs Cl.A DL -,0001 STK 50.000 50.000
US6541101050 Nikola Corp. Registered Shares o.N. STK 300.000 300.000
CA6665111002 Northland Power Inc. STK 0 29.450
JP3197800000 Omron STK 33.000 33.000
US72919P2020 Plug Power Inc. STK 165.000 465.550
SE0006425815 PowerCell Sweden AB (publ) STK 0 75.000
ZAE000006896 Sasol STK 205.000 205.000
DE000A0DJ6J9 SMA Solar Technology AG STK 8.200 8.200
US9818111026 Worthington Industries STK 0 50.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
SE0017885379 Cell Impact AB Namn-Aktier o.N. STK 0 1.747.714
GB00B0130H42 ITM Power PLC STK 0 446.130
IE00BZ12WP82 Linde PLC STK 0 3.050
CA8934631091 TransAlta Renewables Inc. Registered Shares o.N. STK 0 44.080
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
DE000A2G8ZX8 Pyrum Innovations AG Namens-Aktien o.N. STK 0 4.372

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) GG Wasserstoff R für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 241.343,53
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.909.639,54
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 187.919,04
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -234.887,48
5. Sonstige Erträge 288,23
Summe der Erträge 2.104.302,86
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -15.576,19
2. Verwaltungsvergütung -1.560.140,40
a) fix -1.560.140,40
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -79.128,02
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -13.405,50
5. Sonstige Aufwendungen -24.179,08
6. Aufwandsausgleich -55.271,81
Summe der Aufwendungen -1.747.701,00
III. Ordentlicher Nettoertrag 356.601,86
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.135.468,11
2. Realisierte Verluste -23.853.514,70
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -18.718.046,59
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -18.361.444,73
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -499.694,42
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -1.907.761,95
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.407.456,37
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -20.768.901,10

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) GG Wasserstoff I für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 16.901,76
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 131.598,90
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 12.442,25
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -16.388,05
5. Sonstige Erträge 20,82
Summe der Erträge 144.575,68
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1.348,71
2. Verwaltungsvergütung -79.523,48
3. Verwahrstellenvergütung -6.970,54
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -1.837,45
5. Sonstige Aufwendungen -1.882,09
6. Aufwandsausgleich 17.474,49
Summe der Aufwendungen -74.087,78
III. Ordentlicher Nettoertrag 70.487,90
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 375.901,99
2. Realisierte Verluste -1.669.274,65
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.293.372,66
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.222.884,76
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -667.607,54
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 293.660,11
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -373.947,43
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.596.832,19

Entwicklung des Sondervermögens GG Wasserstoff R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.12.2022) 88.666.560,99
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 10.703.291,91
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 18.756.155,09
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -8.052.863,18
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 621.817,20
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -20.768.901,10
davon nicht realisierte Gewinne -499.694,42
davon nicht realisierte Verluste -1.907.761,95
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.11.2023) 79.222.769,00

Entwicklung des Sondervermögens GG Wasserstoff I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.12.2022) 8.446.291,95
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -1.232.987,36
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.739.901,09
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -2.972.888,45
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -141.847,16
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.596.832,19
davon nicht realisierte Gewinne -667.607,54
davon nicht realisierte Verluste 293.660,11
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.11.2023) 5.474.625,24

Verwendung der Erträge des Sondervermögens GG Wasserstoff R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 5.492.069,97 3,98
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -18.361.444,73 -13,30
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 23.853.514,70 17,28
II. Wiederanlage 0,00 0,00

Verwendung der Erträge des Sondervermögens GG Wasserstoff I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 446.389,89 4,76
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.222.884,76 -13,04
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1.669.274,65 17,80
II. Wiederanlage 0,00 0,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre GG Wasserstoff R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 79.222.769,00 57,40
2022 88.666.560,99 72,15
2021 76.043.614,41 97,96
(Auflegung 15.12.2020) 5.000,00 100,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre GG Wasserstoff I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 5.474.625,24 58,38
2022 8.446.291,95 72,88
2021 10.572.263,60 98,19
(Auflegung 15.12.2020) 100,00 100,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,58
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

GG Wasserstoff R

In der Verwaltungsvergütung ist die KVG-eigene Verwaltungsvergütung i.H.v. EUR 0,00, der Aufwand für Beratung und ausgelagertes Fondsmanagement i.H.v EUR 0,00 und performanceabhängige Verwaltungsvergütung i.H.v. EUR 0,00 enthalten.

Anteilwert GG Wasserstoff R EUR 57,4
Anteilwert GG Wasserstoff I EUR 58,38
Umlaufende Anteile GG Wasserstoff R STK 1.380.116,721
Umlaufende Anteile GG Wasserstoff I STK 93.783,055

Anteilklassen auf einen Blick

GG Wasserstoff R GG Wasserstoff I
ISIN DE000A2QDR59 DE000A2QDR67
Währung Euro Euro
Fondsauflage 15.12.2020 15.12.2020
Ertragsverwendung Thesaurierend Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,81 % p.a. 1,06 % p.a.
Ausgabeaufschlag 5,00 % 0,00 %
Mindestanlagevolumen 0 30.000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote GG Wasserstoff R

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,91 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote GG Wasserstoff I

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,17 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 161.393.150,18
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 160.017.661,29
Relativ in % 99,15 %

Transaktionskosten: 235.999,20 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse GG Wasserstoff I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse GG Wasserstoff R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

ISIN Fondsname Nominale
Verwaltungsvergütung
der Zielfonds
in %
1) Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge wurden nicht berechnet.
AT0000A1XLU5 ERSTE RESPONSIBLE RESERVE Inhaber-Ant.EUR(I01)T o.N. 1) 0,13

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

GG Wasserstoff R
Sonstige Erträge
Quellensteuererstattung EUR 288,23
Sonstige Aufwendungen
Aufwand Ratingkosten EUR 19.992,01
GG Wasserstoff I
Sonstige Erträge
Quellensteuererstattung EUR 20,82
Sonstige Aufwendungen
Aufwand Ratingkosten EUR 1.400,62

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 22.647.706
davon feste Vergütung EUR 18.654.035
davon variable Vergütung EUR 3.993.671
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 298
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risktaker) EUR 1.499.795
davon Geschäftsleiter EUR 1.129.500
davon Führungskräfte EUR 370.295

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Signal Iduna Asset Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Signal Iduna Asset Management GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 9.884.467,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 115
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung umfasst den Aufwandsposten Personalaufwendungen ohne soziale Abgaben des letzten im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlusses.

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und“ Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern: Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten: Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: GG Wasserstoff Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900UZRYPXA1MZR466

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider MSCI ESG Research LLC unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG Rating von mindestens BB aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, wurden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens BB aufwiesen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 65,37 % auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Der Fonds darf in Aktien investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden waren, wurden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider MSCI zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien von Unternehmen erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis zum 27.07.2022 wurde ein ESG-Rating von mindestens B (MSCI) in Höhe von 68,45 % erreicht. Für den Zeitraum vom 28.07.2022 bis zum 30.11.2022 wurde ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 63,50 % erreicht. Die Grundlage für die verschiedenen Ausweise sind Änderungen im Verkaufsprospekt.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 30.11.2022 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (63,50 %). Davon waren gemäß #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (100,00 %).
#2 Andere Investitionen (36,50 %).

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden zudem im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (9) und (10) für Staaten herangezogen. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe. Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt. Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) bei Aktien und Anleihen für Unternehmen und (14) für Investmentanteile genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 nicht vor.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.12.2022 – 30.11.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
SFC Energy AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0007568578) Alternative Energien 7,04% Deutschland
Fortescue Metals Group Ltd. Registered Shares o.N. (AU000000FMG4) Industrielle Metalle und Bergbau 6,05% Australien
Technip Energies N.V. Aandelen op naam EO -,01 (NL0014559478) Öl, Gas und Kohle 5,49% Niederlande
Canadian Solar Inc. Registered Shares o.N. (CA1366351098) Alternative Energien 5,07% Kanada
Bloom Energy Corp. Registered Shares A DL -,0001 (US0937121079) Elektrizität 4,43% USA
Industrie De Nora S.p.A. Azioni nom. o.N. (IT0005186371) Elektronische und elektrische Ausrüstung 4,28% Italien
Hexagon Purus AS Navne-Aksjer NOK -,10 (NO0010904923) Industrietechnik 3,87% Norwegen
Greencoat U.K. Wind PLC Registered Shares LS -,01 (GB00B8SC6K54) Geschlossene Fonds 3,84% Großbritannien
NEL ASA Navne-Aksjer NK -,20 (NO0010081235) Alternative Energien 3,62% Norwegen
Enapter AG Inhaber-Aktien o.N. (DE000A255G02) Alternative Energien 3,30% Deutschland
2G energy AG Inhaber-Aktien o.N. (DE000A0HL8N9) Elektrizität 3,30% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 18,92 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Abfall- und Entsorgungsdienstleistungen 0,20%
Alternative Energien 27,22%
Automobile und Teile 1,92%
Bau und Baustoffe 0,08%
Chemikalien 8,42%
Elektrizität 10,22%
Elektronische und elektrische Ausrüstung 5,28%
Fonds 0,52%
Gas, Wasser und kombinierte Versorgung 8,48%
Geschlossene Fonds 4,15%
Industrielle Metalle und Bergbau 8,43%
Industrielle Transporte 0,13%
Industrielle Unterstützungsdienste 2,60%
Industriematerialien 0,14%
Industrietechnik 8,11%
Industrieunternehmen allgemein 3,40%
Öl, Gas und Kohle 10,43%
Technologie-Hardware und Ausrüstung 0,25%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 34,63 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 18. März 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens GG Wasserstoff – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 19.03.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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