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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS Aktien Schweiz LC (CHF) DE000DWS0D27

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geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS Aktien Schweiz
ISIN Nr.: DE000DWS0D27

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik des Aktienfonds ist es, einen nachhaltigen Wertzuwachs gegenüber dem Vergleichsmaßstab (SPI) zu erzielen. Um dies zu erreichen, investiert er vor allem in Aktien von Ausstellern mit Sitz in der Schweiz. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG und/​oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen*.

* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende September 2023 erzielte der Aktienfonds DWS Aktien Schweiz einen Wertzuwachs von 14,4% (CHF LC-Anteilklasse; nach BVI-Methode) und lag damit vor seiner Benchmark, die 9,1% zulegte (jeweils in CHF).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende September 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende September 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden. Die Schweizer und internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern.

Maßgeblich für das bessere Abschneiden des Fonds DWS Aktien Schweiz gegenüber seiner Vergleichsgröße waren sowohl seine Branchen- als auch Titelselektion. So hatte das Portfoliomanagement den Konsum- und Gesundheitssektor unter- und die Bereiche Industrie sowie Finanzdienstleistungen übergewichtet. Bei den Einzeltiteln war der Aktienfonds stärker in Holcim, BKW und Swatch Group investiert.

Als einer der weltweit größten Baustoffanbieter übertraf Holcim die Markterwartungen, konnte mehrmals Preiserhöhungen durchsetzen sowie erfolgreich eine Umstrukturierung (Ausbau des Geschäfts mit Dächern in den USA) durchführen und nahm Aktienrückkäufe vor. Die international tätige BKW AG ist in den Geschäftssegmenten Energie, Netze und Dienstleistungen unterwegs und handelt dabei hauptsächlich mit CO2-freiem Strom. Das Unternehmen profitierte von gestiegenen Strompreisen und konnte sein Dienstleistungsgeschäft ausbauen und seinen Umsatz steigern. Dies schlug sich insgesamt im Kursanstieg der BKW-Aktie nieder. Der Swatch Group kam die im ersten Halbjahr 2023 vorgenommene Aufhebung letzter Reisebeschränkungen in Asien zugute, was für das Unternehmen Umsatzsteigerungen in Lokalwährungen an den meisten Hauptabsatzmärkten zur Folge hatte.

DWS Aktien Schweiz
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in CHF)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse CHF LC DE000DWS0D27 14,4% 16,0% 30,0%
Klasse CHF FC DE000DWS1VC7 14,9% 17,7% 33,6%
Klasse EUR LD1) DE000DWS23F6 13,8% 29,9% 34,6%2)
SPI 9,1% 12,9% 32,9%

1) in EUR
2) Klasse EUR LD aufgelegt am 5.12.2019

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

DWS Aktien Schweiz
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code CHF LC DE000DWS0D27
CHF FC DE000DWS1VC7
EUR LD DE000DWS23F6
Wertpapierkennnummer (WKN) CHF LC DWS0D2
CHF FC DWS1VC
EUR LD DWS23F
Fondswährung CHF
Anteilklassenwährung CHF LC CHF
CHF FC CHF
EUR LD EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum CHF LC 2.4.2007 (ab 19.3.2013 als
Anteilklasse CHF LC)
CHF FC 20.8.2013
EUR LD 5.12.2019
Ausgabeaufschlag CHF LC 5%
CHF FC Keiner
EUR LD 5%
Verwendung der Erträge CHF LC Thesaurierung
CHF FC Thesaurierung
EUR LD Ausschüttung
Kostenpauschale CHF LC 1,3% p.a.
CHF FC 0,8% p.a.
EUR LD 1,3% p.a.
Mindestanlagesumme CHF LC Keine
CHF FC CHF 2.000.000
EUR LD Keine
Erstausgabepreis CHF LC CHF 52,50
(inklusive Ausgabeaufschlag)
CHF FC CHF 45,46
EUR LD EUR 100 (zzgl. Ausgabeaufschlag)

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in CHF %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Gesundheitswesen 94.702.047,68 30,74
Finanzsektor 64.798.690,00 21,04
Hauptverbrauchsgüter 39.585.180,00 12,86
Industrien 38.381.145,00 12,46
Grundstoffe 33.058.562,16 10,74
Dauerhafte Konsumgüter 16.160.061,60 5,25
Informationstechnologie 4.973.860,00 1,62
Versorger 4.569.060,00 1,48
Kommunikationsdienste 4.374.400,00 1,42
Summe Aktien: 300.603.006,44 97,61
2. Bankguthaben 8.550.456,14 2,78
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.310,25 0,00
4. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 150.365,35 0,05
II. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -5.753,27 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten -320.739,03 -0,10
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -1.044.751,43 -0,34
III. Fondsvermögen 307.934.894,45 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in CHF
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte
Wertpapiere
300.603.006,44 97,61
Aktien
ABB Reg.
(CH0012221716)
Stück 447.500 581.595 534.095 CHF 33,1500 14.834.625,00 4,82
Accelleron
Industries
(CH1169360919)
Stück 150.000 160.000 10.000 CHF 24,1000 3.615.000,00 1,17
Alcon
(CH0432492467)
Stück 143.000 21.000 8.000 CHF 71,5600 10.233.080,00 3,32
Bachem
Holding
(CH1176493729)
Stück 33.000 6.000 CHF 68,5000 2.260.500,00 0,73
Bâloise
Holding Reg.
(CH0012410517)
Stück 32.800 14.800 2.000 CHF 133,3000 4.372.240,00 1,42
Barry
Callebaut Reg.
(CH0009002962)
Stück 2.356 956 200 CHF 1.455,0000 3.427.980,00 1,11
BKW Reg.
(CH0130293662)
Stück 28.100 2.600 4.500 CHF 162,6000 4.569.060,00 1,48
Cembra Money
Bank Reg.
(CH0225173167)
Stück 30.000 2.000 5.000 CHF 62,5000 1.875.000,00 0,61
Cie
Financière
Richemont Reg.
(CH0210483332)
Stück 130.000 26.000 16.000 CHF 113,3500 14.735.500,00 4,79
Galencia Reg.
(CH0360674466)
Stück 33.000 CHF 68,2500 2.252.250,00 0,73
Geberit Reg.
Disp.
(CH0030170408)
Stück 7.300 4.700 CHF 462,1000 3.373.330,00 1,10
Georg Fischer
(CH1169151003)
Stück 45.000 CHF 52,3500 2.355.750,00 0,77
Givaudan Reg.
(CH0010645932)
Stück 2.720 720 CHF 3.029,0000 8.238.880,00 2,68
Holcim
(CH0012214059)
Stück 192.044 22.044 10.000 CHF 59,1400 11.357.482,16 3,69
Julius Baer
Gruppe Reg.
(CH0102484968)
Stück 70.000 10.000 CHF 59,2200 4.145.400,00 1,35
Kühne + Nagel
Internat.
(CH0025238863)
Stück 30.200 10.200 2.000 CHF 262,7000 7.933.540,00 2,58
Logitech
International
Reg.
(CH0025751329)
Stück 64.200 73.200 93.000 CHF 63,3000 4.063.860,00 1,32
Lonza Group
Reg.
(CH0013841017)
Stück 29.200 19.012 9.812 CHF 429,4000 12.538.480,00 4,07
Nestlé Reg.
(CH0038863350)
Stück 260.000 20.000 5.000 CHF 104,3400 27.128.400,00 8,81
Novartis Reg.
(CH0012005267)
Stück 324.966 30.000 50.034 CHF 94,4800 30.702.787,68 9,97
Partners
Group Holding
Reg.
(CH0024608827)
Stück 6.300 1.600 1.700 CHF 1.040,5000 6.555.150,00 2,13
SFS Group
(CH0239229302)
Stück 4.000 20.000 CHF 101,2000 404.800,00 0,13
SIG Group
(CH0435377954)
Stück 200.000 20.000 CHF 22,6800 4.536.000,00 1,47
Sika Reg.
(CH0418792922)
Stück 38.000 CHF 234,9000 8.926.200,00 2,90
SKAN Group
(CH0013396012)
Stück 23.000 17.000 CHF 78,5000 1.805.500,00 0,59
Sonova
Holding Reg.
(CH0012549785)
Stück 11.000 6.000 CHF 218,5000 2.403.500,00 0,78
Straumann
Holding
(CH1175448666)
Stück 45.000 476 CHF 117,9500 5.307.750,00 1,72
Swiss Life
Holding Reg.
(CH0014852781)
Stück 10.000 CHF 576,2000 5.762.000,00 1,87
Swiss Re Reg.
(CH0126881561)
Stück 70.000 5.000 CHF 94,6000 6.622.000,00 2,15
Swisscom Reg.
(CH0008742519)
Stück 8.000 1.500 500 CHF 546,8000 4.374.400,00 1,42
Swissquote
Group Holding
Reg.
(CH0010675863)
Stück 27.000 9.000 2.000 CHF 169,1000 4.565.700,00 1,48
Tecan Group
Reg.
(CH0012100191)
Stück 6.500 1.000 CHF 312,8000 2.033.200,00 0,66
Temenos Reg.
(CH0012453913)
Stück 14.000 14.000 33.000 CHF 65,0000 910.000,00 0,30
The Swatch
Group
(CH0012255151)
Stück 5.968 9.032 CHF 238,7000 1.424.561,60 0,46
UBS Group
Reg.
(CH0244767585)
Stück 760.000 40.000 CHF 22,8700 17.381.200,00 5,64
VAT Group
Reg.
(CH0311864901)
Stück 5.500 9.500 CHF 330,2000 1.816.100,00 0,59
Zurich
Insurance
Group Reg.
(CH0011075394)
Stück 32.000 1.500 2.500 CHF 422,5000 13.520.000,00 4,39
Sonstige
Beteiligungswertpapiere
Chocoladefabriken
Lindt &
Spruengli
Part. Cert.
(CH0010570767)
Stück 880 300 20 CHF 10.260,0000 9.028.800,00 2,93
Roche Holding
Profitsh.
(CH0012032048)
Stück 100.000 20.000 1.000 CHF 251,6500 25.165.000,00 8,17
Schindler
Holding
(participation
cert.)
(CH0024638196)
Stück 22.000 5.000 CHF 184,0000 4.048.000,00 1,31
Summe
Wertpapiervermögen
300.603.006,44 97,61
Bankguthaben
und nicht
verbriefte
Geldmarktinstrumente
8.550.456,14 2,78
Bankguthaben 8.550.456,14 2,78
Verwahrstelle
(täglich
fällig)
CHF –
Guthaben
CHF 8.550.455,08 % 100 8.550.455,08 2,78
Guthaben in
Nicht-CHF-
Währung
Britische
Pfund
GBP 0,40 % 100 0,45 0,00
US Dollar USD 0,67 % 100 0,61 0,00
Sonstige
Vermögensgegenstände
2.310,25 0,00
Zinsansprüche CHF 2.310,25 % 100 2.310,25 0,00
Forderungen
aus
Anteilscheingeschäften
CHF 150.365,35 % 100 150.365,35 0,05
Verbindlichkeiten
aus
Kreditaufnahme
-5.753,27 0,00
Kredite in
CHF-Währung
CHF -5.753,27 % 100 -5.753,27 0,00
Sonstige
Verbindlichkeiten
-320.739,03 -0,10
Verbindlichkeiten
aus
Kostenpositionen
CHF -320.739,03 % 100 -320.739,03 -0,10
Verbindlichkeiten
aus Anteilscheingeschäften
CHF -1.044.751,43 % 100 -1.044.751,43 -0,34
Fondsvermögen 307.934.894,45 100,00
Anteilwert
bzw. umlaufende Anteile
Stück
bzw. Whg.
Anteilwert in der
jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse CHF LC CHF 87,28
Klasse CHF FC CHF 92,88
Klasse EUR LD EUR 132,43
Umlaufende Anteile
Klasse CHF LC Stück 1.169.733,207
Klasse CHF FC Stück 3.561,607
Klasse EUR LD Stück 1.607.683,526

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Euro EUR 1,035947 = CHF 1
Britische Pfund GBP 0,898270 = CHF 1
US Dollar USD 1,099140 = CHF 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Belimo Holding (CH1101098163) Stück 700 7.700
Bucher Industries Reg. (CH0002432174) Stück 5.500
Burckhardt Compression Holding Reg.
(CH0025536027) Stück 500 9.000
Clariant Reg. (CH0012142631) Stück 120.000
Credit Suisse Group Reg. (CH0012138530) Stück 900.000 900.000
DKSH Holding Reg. (CH0126673539) Stück 20.000 55.000
Ems-Chemie Holding Reg. (CH0016440353) Stück 4.000

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet CHF 34.596
Gattung: Givaudan Reg. (CH0010645932), Kühne + Nagel Internat. (CH0025238863), Logitech International Reg. (CH0025751329), Swiss Re Reg. (CH0126881561), UBS Group Reg.(CH0244767585)

Anteilklasse CHF LC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) CHF 2.995.561,76
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland CHF 22.561,16
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) CHF 424,16
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften CHF 2.153,78
davon:
aus Wertpapier-Darlehen CHF 2.153,78
5. Abzug ausländischer Quellensteuer CHF -951.829,37
6. Sonstige Erträge CHF 13,13
Summe der Erträge CHF 2.068.884,62
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) CHF -727,30
davon:
Bereitstellungszinsen CHF -714,99
2. Verwaltungsvergütung CHF -1.324.473,19
davon:
Kostenpauschale CHF -1.324.473,19
3. Sonstige Aufwendungen CHF -733,99
davon:
erfolgsabhängige Vergütung
aus Wertpapier-Darlehen
CHF -670,98
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
CHF -63,01
Summe der Aufwendungen CHF -1.325.934,48
III. Ordentlicher Nettoertrag CHF 742.950,14
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne CHF 2.425.130,15
2. Realisierte Verluste CHF -2.219.896,96
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften CHF 205.233,19
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 948.183,33
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne CHF 7.949.717,97
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste CHF 2.794.749,81
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 10.744.467,78
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 11.692.651,11

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres CHF 81.284.518,90
1. Mittelzufluss (netto) CHF 9.170.385,54
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen CHF 18.349.184,99
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen CHF -9.178.799,45
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich CHF -57.444,17
3. Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 11.692.651,11
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne CHF 7.949.717,97
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste CHF 2.794.749,81
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres CHF 102.090.111,38

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 948.183,33 0,81
2. Zuführung aus dem Sondervermögen CHF 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag CHF 0,00 0,00
II. Wiederanlage CHF 948.183,33 0,81

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres CHF Anteilwert CHF
2023 102.090.111,38 87,28
2022 81.284.518,90 76,32
2021 100.782.576,78 93,85
2020 90.434.595,82 75,24

Anteilklasse CHF FC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) CHF 9.685,60
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland CHF 72,91
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) CHF 1,37
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften CHF 6,97
davon:
aus Wertpapier-Darlehen CHF 6,97
5. Abzug ausländischer Quellensteuer CHF -3.077,56
6. Sonstige Erträge CHF 0,05
Summe der Erträge CHF 6.689,34
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) CHF -2,34
davon:
Bereitstellungszinsen CHF -2,32
2. Verwaltungsvergütung CHF -2.660,70
davon:
Kostenpauschale CHF -2.660,70
3. Sonstige Aufwendungen CHF -2,40
davon:
erfolgsabhängige Vergütung
aus Wertpapier-Darlehen
CHF -2,20
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
CHF -0,20
Summe der Aufwendungen CHF -2.665,44
III. Ordentlicher Nettoertrag CHF 4.023,90
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne CHF 7.841,31
2. Realisierte Verluste CHF -7.174,31
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften CHF 667,00
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 4.690,90
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne CHF -7.433,75
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste CHF -55,72
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CHF -7.489,47
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres CHF -2.798,57

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres CHF 405.072,31
1. Mittelzufluss (netto) CHF -84.548,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen CHF 2.869.170,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen CHF -2.953.718,00
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich CHF 13.070,14
3. Ergebnis des Geschäftsjahres CHF -2.798,57
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne CHF -7.433,75
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste CHF -55,72
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres CHF 330.795,88

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres CHF 4.690,90 1,32
2. Zuführung aus dem Sondervermögen CHF 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag CHF 0,00 0,00
II. Wiederanlage CHF 4.690,90 1,32

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres CHF Anteilwert CHF
2023 330.795,88 92,88
2022 405.072,31 80,83
2021 25.322.519,00 98,92
2020 521.097,75 78,91

Anteilklasse EUR LD

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer)
EUR 6.247.063,71
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 47.050,71
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 884,45
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 4.495,05
davon:
aus Wertpapier-Darlehen . EUR 4.495,05
5. Abzug ausländischer Quellensteuer . EUR -1.984.982,75
6. Sonstige Erträge EUR 27,48
Summe der Erträge EUR 4.314.538,65
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -1.518,15
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -1.493,05
2. Verwaltungsvergütung EUR -2.766.440,03
davon:
Kostenpauschale EUR -2.766.440,03
3. Sonstige Aufwendungen EUR -1.531,78
davon:
erfolgsabhängige Vergütung
aus Wertpapier-Darlehen
EUR -1.400,41
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
EUR -131,37
Summe der Aufwendungen EUR -2.769.489,96
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 1.545.048,69
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 5.060.607,32
2. Realisierte Verluste EUR -4.636.084,31
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 424.523,01
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.969.571,70
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 18.718.606,10
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 5.973.713,59
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 24.692.319,69
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 26.661.891,39

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 194.829.409,27
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -1.208.184,16
2. Mittelzufluss (netto) EUR -7.382.695,57
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 9.917.667,44
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -17.300.363,01
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 1.254,39
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 26.661.891,39
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 18.718.606,10
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 5.973.713,59
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 212.901.675,32

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 28.232.976,34 17,56
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.969.571,70 1,23
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -28.659.171,86 -17,83
III. Gesamtausschüttung EUR 1.543.376,18 0,96

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 212.901.675,32 132,43
2022 194.829.409,27 117,08
2021 217.498.498,49 127,93
2020 183.048.236,65 103,58

Gemäß der Besonderen Anlagebedingungen werden im Jahresbericht für diese Anteilklasse die Positionen der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Entwicklungsrechnung, der Verwendungsrechnung sowie des 3-Jahres-Vergleichs nachrichtlich die EUR-Gegenwerte auf Basis der Handelsplattform Thomson Reuters angegeben.

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

CHF 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Switzerland SPI TR Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 96,147
größter potenzieller Risikobetrag % 122,580
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 113,704

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse CHF LC: CHF 87,28

Anteilwert Klasse CHF FC: CHF 92,88

Anteilwert Klasse EUR LD: EUR 132,43

Umlaufende Anteile Klasse CHF LC: 1.169.733,207

Umlaufende Anteile Klasse CHF FC: 3.561,607

Umlaufende Anteile Klasse EUR LD: 1.607.683,526

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse CHF LC 1,30% p.a. Klasse CHF FC 0,80% p.a. Klasse EUR LD 1,30% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von

Klasse CHF LC 0,001% Klasse CHF FC 0,000% Klasse EUR LD 0,001%

des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse CHF LC 1,30% p.a. Klasse CHF FC 0,80% p.a. Klasse EUR LD 1,30% p.a.

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse CHF LC 0,15% p.a. Klasse CHF FC 0,15% p.a. Klasse EUR LD 0,15% p.a.

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse CHF LC 0,05% p.a. Klasse CHF FC 0,05% p.a. Klasse EUR LD 0,05% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS Aktien Schweiz keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse CHF LC mehr als 10% Klasse CHF FC weniger als 10% Klasse EUR LD weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf CHF 30.079,29. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 CHF.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut
in % des Fondsvermögens
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
2. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei)
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken.
Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en):
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 4.428,04
in % der Bruttoerträge 69,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 2.004,05
in % der Bruttoerträge 31,00
Kostenanteil der
Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe
Anteil
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
2. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
3. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
4. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
5. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
6. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
7. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
8. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
9. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
10. Name
Volumen empfangene
Sicherheiten (absolut)
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer
1. Name
verwahrter Betrag absolut

* Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS Aktien Schweiz
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300QSQSCLF2SR0334
ISIN: DE000DWS0D27
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 30,0 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung,
Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet werden,
(4) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze übersteigen,
(5) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl
der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden,
sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren
die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während
des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“
entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende
Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im
Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu
lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS Aktien Schweiz
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen
Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Sektoren beteiligt ist
0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für den Sektor
„kontroversen Waffen“
Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Waffen beteiligt ist.
0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen
herangezogen
30,00% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
(PAI)
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich
der fossilen Brennstoffe tätig sind
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 13,33 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen verwickelt waren
0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators –
PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet,
die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen
Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine
Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht
anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten
mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der
Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der
verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode
für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter
Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten),
eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen
ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung
integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative
Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die
ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage
verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder
Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der
Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies
umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze
für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour
Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig
eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische
Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die
Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des
Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im
Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen
und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die
folgenden Investitionen,
auf die der größte
Anteil der im
Bezugszeitraum
getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September
2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Novartis Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 9,7 % Schweiz
Nestlé Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 9,3 % Schweiz
Roche Holding Profitsh. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
8,9 % Schweiz
Cie Financière Richemont Reg. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
4,8 % Schweiz
UBS Group Reg. K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
4,7 % Schweiz
Zurich Insurance Group Reg. K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
4,6 % Schweiz
ABB Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
4,2 % Schweiz
Lonza Group Reg. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
3,5 % Schweiz
Holcim M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
3,2 % Schweiz
Sika Reg. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,9 % Schweiz
Alcon C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,9 % Schweiz
Chocoladefabriken Lindt & Spruengli
Part.Cert.
C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,3 % Schweiz
Givaudan Reg. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,3 % Schweiz
Swiss Re Reg. K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,1 % Schweiz
Kühne + Nagel Internat. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,0 % Schweiz

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 97,67% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 97,67% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der
Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprechen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 30% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

2,33% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende
Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 46,3 %
D Energieversorgung 1,5 %
J Information und Kommunikation 1,7 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 23,1 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 23,8 %
NA Sonstige 3,6 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 13,3 %

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU)
2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte
jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der
Taxonomie-Verordnung konform waren.WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder
Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in
Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 30% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 30% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände 2,33% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.
Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie.
Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht.
Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.ESG-Bewertungsmethodik
Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESG-Datenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellt. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet.
Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung
Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN
Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter
internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel
Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit,
nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die
zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten
von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die
erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens,
einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad
ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten
ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten
in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren
erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen
ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 10% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in
der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 25% aus dem Abbau von Kohle und kohlebasierter Energiegewinnung,
– zu mehr als 5% aus dem Abbau von Ölsand.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche
Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik.
Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte
Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Im Falle
von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel von einer Regierung angeordneten
Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Energie, kann die Gesellschaft
entscheiden, die Anwendung der kohlebezogenen Ausschlüsse auf einzelne Unternehmen
beziehungsweise geografische Regionen vorübergehend auszusetzen.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten
von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen,
abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die
Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von
ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen
mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf
Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social
Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten
der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen,
die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der
Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-Bewertung, Freedom House Status sowie gemäß der Ausschluss-
Bewertung für „kontroverse Waffen“ (ausgenommen Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen und
Uranmunition) bewertet.

Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds
unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen
Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu
einem Ausschluss des Zielfonds führten. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die
nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung
Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag
zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der
potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als
nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen
Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen
Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von
Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne
Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der
Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen waren.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt
„Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder
sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten
Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS Aktien Schweiz (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de000dws0d27-dws-aktien-schweiz-chf-lc)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS Aktien Schweiz – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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